Recht
UN-Beschwerderecht für Kinder tritt in Kraft
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Kinder können zukünftig gegen die Verletzung ihrer Rechte vor dem UN-Kinderrechtsausschuss Beschwerde einlegen. Mit der Ratifizierung des entsprechenden Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Costa Rica gestern in New York ist die erforderliche Untergrenze von zehn Staaten erreicht, so dass das Protokoll in drei Monaten in Kraft treten kann.
15.01.2014
Die UN-Generalversammlung hatte das Individualbeschwerderecht für Kinder am 19. Dezember 2011 verabschiedet.
»Dass Kinder jetzt vor den Vereinten Nationen gegen die Verletzung ihrer Rechte Beschwerde einlegen können, ist ein Meilenstein für den Schutz der Kinderrechte«, erklärte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende des internationalen Kinderhilfswerkes terre des hommes. »Denn zwar haben fast alle Staaten die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Es mangelt jedoch in vielen Ländern an konkreter gesetzlicher Umsetzung und effektivem Schutz der Kinderrechte. Das UN-Beschwerderecht ermöglicht nun, dass ausgebeutete, misshandelte oder vernachlässigte Kinder ihre Belange gegenüber den Vereinten Nationen vorbringen können. Das wird den Handlungsdruck auf Staaten erhöhen, die bisher systematisch Kinderrechte verletzen.«
terre des hommes appelliert an weitere Regierungen, das Zusatzprotokoll zu unterzeichnen und damit den Kindern in ihren Ländern die Chance auf Gerechtigkeit zu geben. Um die Wirksamkeit des Beschwerderechts zu erhöhen, fordert terre des hommes zusätzlich ein Kollektivbeschwerderecht. Damit könnten Nichtregierungsorganisationen im Namen der Opfer Anklage erheben.
Vor Costa Rica hatten bereits Albanien, Bolivien, Gabun, Deutschland, Montenegro, Portugal, Slowakei, Spanien und Thailand das Zusatzprotokoll ratifiziert. Deutschland ratifizierte es am 28. Februar 2012.
Quelle: terre des hommes vom 15.01.2014
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