Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

AFET bietet Unterstützung für die Praxis

Der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. engagiert sich seit Inkrafttreten intensiv für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Durch diverse Formate begleitete er Diskussion und Umsetzung des KJSG. Mit Impulspapieren lieferte der Verband praxisrelevante Anregungen zu verschiedenen KJSG-Themen. Zudem schuf der AFET eine Informationsplattform zum Gesetz.

26.01.2024

Die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes mit seinen vielfältigen Anforderungen an die Leitungs- wie die Fachebene, stellt eine große Herausforderung dar, zumal die Belastbarkeit der Kinder- und Jugendhilfe durch den Fachkräftemangel vielerorts an den Grenzen angelangt ist und zugleich die gesamtgesellschaftlichen Krisensituationen zunehmen. Andererseits beinhaltet das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sinnvolle und zukunftsweisende Aufgaben, die es im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Eltern anzugehen gilt. Inklusion, Partizipation, Selbstorganisation oder Schutzanliegen seien nur stichpunktartig genannt. Bei der Umsetzung dieser Anforderungen möchte der AFET als Erziehungshilfefachverband die Leistungsebenen sowie die Fachpraxis der öffentlichen und freien Träger weiterhin unterstützen.

Veröffentlichung zum KJSG initiiert

Der AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe hat u.a. eine Veröffentlichungsreihe zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz initiiert. Insgesamt sind 27 Impulspapiere entstanden und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Die Impulse wurden nunmehr in einem umfangreichen kostenlosen Reader zusammengefasst, was den Überblick erleichtert und ein Durchsuchen nach Stichworten ermöglicht. Der Reader ist downloadbar unter: afet-ev.de/assets/afet-impulspapiere/AFET-Impulspapiere-(Online-Reader).pdf

Zudem hat der AFET 2023 eine Informationsplattform zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, auf den Weg gebracht, die in 2024 ergänzt und fortgeführt wird. Es findet sich auf der Plattform, nach Themen geordnet und ständig aktualisiert, ein Überblick zu Veröffentlichungen zum KJSG. In jeder Rubrik sind Fachliteratur, Links, Good-Practice-Beispiele und Handreichungen zu den Themenfeldern des KJSG´s aufgelistet. Zuletzt sind Übersichten zu Gerichtsurteilen sowie zu Expertisen/Rechtsgutachten hinzugekommen. Insgesamt finden sich bereits 17 Zusammenstellungen auf der Homepage, etwa zu Schutzkonzepten, dem § 20 SGB VIII, dem Betriebserlaubnisverfahren, den Verfahrenslots*innen, der inklusiven Hilfeplanung oder allgemein zum Inklusiven SGB VIII. Gedacht sind die Zusammenstellungen als Service für die Fachpraxis, die Leitungsebenen öffentlicher und freier Träger, die Wissenschaft sowie für weitere Interessierte.

Bundesweite Bestandsaufnahme durchgeführt

Die Umsetzung des KJSG-Schwerpunkts „Mehr Prävention vor Ort“ begleitet der AFET seit 2023 ganz konkret im Kontext des § 20 SGB VIII „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“. Um Herausforderungen und Möglichkeiten der Umsetzung aufzuzeigen wurde neben einem Fachtag bereits eine bundesweite Bestandsaufnahme zur Umsetzung des § 20 SGB VIII bei Jugendämtern durchgeführt. Das Datenhandbuch steht auf der Internetseite des Verbandes zum Download zur Verfügung.

Auch in 2024 wird der Verband die Umsetzungsbegleitung des KJSG sowie die Entwicklung zu einem inklusiven SGB VIII im Blick behalten.

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