Empfehlung des Deutschen Vereins
Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz

Im Jahr 2007 unterzeichnete Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und verpflichtete sich damit, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Das Präsidium des Deutschen Vereins hat entsprechend dieser Grundlage die aktuelle Sachlage sowie Herausforderungen im Bereich der Schulassistenz analysiert und Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz verabschiedet.
19.10.2021
Schüler/-innen mit (drohender) Behinderung müssen die gleichen Möglichkeiten haben, an Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln, wie Schüler/-innen ohne Behinderung. Die am 14. September 2021 herausgegebene Analyse und Empfehlung des Präsidiums des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII bezieht sich vor diesem Hintergrund auf die durch das Bundesteilhabegesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aktualisierte Rechtslage und auf die Aufgaben der Träger der Eingliederungshilfe und der Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Im Papier werden Kooperationsmöglichkeiten und Anforderungen an diese beiden Träger diskutiert.
Poolmodelle finden Berücksichtigung
Auch die Entwicklung von Poolmodellen wird in den Empfehlungen aufgenommen. Dabei finden sowohl das fallabhängige Poolmodell im Rahmen des sozialrechtlichen Dreiecks sowie das fallunabhängige Poolmodell als infrastrukturelles Angebot außerhalb des Rechts der Eingliederungshilfe Berücksichtigung. In der Empfehlung heißt es zu Poolmodellen:
„Poolmodelle beziehen hingegen den Ort der Leistungserbringung, also die Schule, explizit mit ein. Dies erfordert eine strukturell angelegte Kooperation zwischen Leistungserbringern und Schule und stellt Verbindlichkeit und einheitliches Handeln für alle Akteur/-innen sicher.
Wenn in einer Schule eine hohe Zahl junger Menschen durch eine Schulassistenz unterstützt wird, ermöglicht eine geregelte Kooperation im Poolmodell eine flexible Unterstützung nach den jeweiligen aktuellen Bedarfen. Starre Zuteilungen zwischen den Schülerinnen und Schülern zu bestimmten Fachkräften können durchbrochen werden.“
(Quelle: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII vom 14.09.2021)
Der Deutsche Verein betont, dass er sich dem Spagat bewusst ist, in dem die Kommunen stehen: trotz der vorrangigen Zuständigkeit der Länder für die Weiterentwicklung der Schulen zu inklusiven Bildungsorten setzen die Kommunen nicht unerhebliche Ressourcen ein.
Schulen sollen ein inklusiver Bildungsort sein
Der Deutsche Verein bekräftigt mit seiner Empfehlung die Forderung, Schulen als inklusiven Bildungsort weiterzuentwickeln. In der Vorbemerkung heißt es:
„In Anknüpfung an das „Erste Diskussionspapier des Deutschen Vereins zu inklusiver Bildung“ hat der Deutsche Verein in seinen Empfehlungen „Von der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem“ die Sachlage und Herausforderungen des inklusiven Bildungssystems beschrieben. An den dort beschriebenen grundsätzlichen Erwägungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung sowie für die Praxis im Übergang zu einem inklusiven Schulsystem hält der Deutsche Verein fest. Der Deutsche Verein bekräftigt seine Forderung, dass Schule sich zu einem inklusiven Bildungsort weiterentwickeln muss und im Rahmen der Kultusverantwortung in erster Linie die Länder gefragt sind, ein Schulsystem zu entwickeln und zu finanzieren, das der UN-BRK entspricht.“
(Quelle: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz nach § 112 SGB IX und § 35a SGB VIII vom 14.09.2021)
Weitere Informationen
Die Empfehlungen des Präsidiums des Deutschen Vereins zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Schulassistenz (PDF: 420 KB) stehen als Download zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
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