„Jugend-Check“ Thüringen
Aufruf zur Partizipation an Gesetzesentwürfen

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erweitert den Thüringer Jugend-Check und ruft junge Menschen auf, ihre Perspektive zu besonders jugendrelevanten Gesetzesentwürfen der Landesregierung einzubringen. Dafür erhalten seit dem 15. Februar 2023 4.000 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren einen Brief von Jugendminister Holter. Unter den Rückmeldungen werden 50 Plätze im Jugend-Team verlost.
10.03.2023
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erweitert den Thüringer Jugend-Check und ruft junge Menschen auf, ihre Perspektive zu besonders jugendrelevanten Gesetzesentwürfen der Landesregierung einzubringen. Seit Mittwoch, dem 15. Februar 2023, erhalten in Thüringen 4.000 zufällig ausgewählte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren einen Brief von Jugendminister Helmut Holter. Unter den Rückmeldungen werden dann 50 Plätze im sogenannten Jugend-Team verlost. Das Jugend-Team ist Teil des Projektes „Jugend-Check Thüringen“, in dem die Landesregierung Gesetzentwürfe auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen geprüft werden. Schon Ende März soll ein erster Gesetzesentwurf mit den Jugendlichen diskutiert werden.
Einschätzung zu jugendrelevanten Gesetzesentwürfen
Die Jugendlichen werden in dem Schreiben des Ministers eingeladen, sich im Jugend-Check Thüringen Team einzubringen und in regelmäßigen Abständen für ein Jahr lang besonders jugendrelevante Gesetzesentwürfe der Landesregierung um ihre Einschätzung zu möglichen Auswirkungen auf ihren Alltag zu ergänzen. Die Adressen wurden unter Berücksichtigung des Alters, Geschlechts und Wohnorts zufällig aus den Melderegistern gezogen. So sollen junge Thüringerinnen und Thüringer aus allen Landesteilen erreicht werden.
Ende März trifft sich das Jugend-Team erstmalig auf dem Ministeriumscampus in Erfurt und bekommt die Möglichkeit, Hinweise zum Entwurf des Hausärztesicherstellungsgesetzes des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einzubringen.
Die Einladung junger Menschen ist im Sinne einer konsultativen Einbindung im Rahmen des vorparlamentarischen Gesetzgebungsprozesses zu verstehen. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache bringen die Teilnehmenden des Jugend-Teams Einschätzungen mit Blick auf die eigene Lebensrealität ein. Dies ermöglicht das Aufdecken „blinder Flecken“ in Bezug auf mögliche Folgen des Gesetzes für junge Menschen. Der Einbezug des Jugend-Teams erfolgt ergänzend zur wissenschaftlichen Gesetzesfolgenabschätzung durch die Projektstelle Jugend-Check Thüringen beim Kompetenzzentrum Jugend-Check (ProJCT).
Der Thüringer Jugendminister Helmut Holter betont Thüringens Vorreiterrolle:
„Der Jugend-Check ist ein spannendes Instrument, das die Landesregierung erprobt, um in allen Bereichen die Belange junger Thüringerinnen und Thüringer noch besser zu berücksichtigen. Thüringen ist dabei das erste Bundesland, das den Jugend-Check auf Landesebene eingeführt hat. Mit der Zufallsauswahl gehen wir einen neuen Weg. Thüringen stellt sich gut auf, um auch künftig attraktiv für junge Menschen zu sein und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten weiter zu stärken.“
Auch die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner sieht darin ein vielversprechendes Modellprojekt:
„Das Hausärztesicherstellungsgesetz richtet sich direkt an die Altersgruppe vor der Berufs- und Studienwahlentscheidung und ist damit bestens geeignet für den Einstieg in das Jugend-Check Projekt. Mit dem Gesetz werden neue Chancen für junge Menschen geschaffen, die zwar hoch motiviert sind, abseits des Numerus Clausus aber bisher kaum eine Aussicht auf einen Medizinstudienplatz gehabt hätten. Die Zukunft der Hausarztversorgung ist außerdem nicht nur für die älter werdende Gesellschaft wichtig. Sie entscheidet ganz besonders auch für die junge Generation über Lebensqualität und Gesundheitsversorgung in der Fläche. Ich bin gespannt, wie die jungen Erwachsenen das Gesetz bewerten und welche Anregungen wir in den weiteren Prozess mitnehmen können.“
Hintergrund
Hintergrund ist das Modellprojekt „Jugend-Check Thüringen“, durch das seit Februar 2022 alle Gesetzesentwürfe der Landesregierung wissenschaftlich auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen geprüft werden. Grundlage ist ein Kabinettbeschluss vom 23. November 2021.
Mit der Prüfung der Gesetzesvorhaben wurde das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) beauftragt, das zu diesem Zweck die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) eingerichtet hat. Der Jugend-Check Thüringen wird seit 2022 durchgeführt. Gesetzesvorhaben der Thüringer Landesregierung werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) an die ProJCT weitergeleitet. Im ersten Schritt prüft die ProJCT, ob junge Menschen von dem Gesetz spezifisch betroffen sein werden. Im Jahr 2022 wurden bislang neun Gesetze durch die ProJCT vorgeprüft und zwei umfassende Jugend-Checks erstellt. Wenn die ProJCT eine spezifische Betroffenheit junger Menschen durch das Gesetz feststellt, wird der Jugend-Check durchgeführt. Die Prüfung erfolgt dabei anhand eines standardisierten Prüfrasters. In einer weiteren Stufe können junge Menschen direkt die wissenschaftliche Perspektive ergänzen. Dies ist für Gesetzesvorhaben vorgesehen, bei denen die Landesregierung im Vorfeld eine besondere „Jugendrelevanz“ sieht.
Weitere Informationen
Auf der Webseite der ProJCT werden alle Thüringer Jugend-Checks veröffentlicht. Sie bietet zudem zahlreiche Informationen zu Prüfung und Verfahren, zur Partizipativen Einbindung junger Menschen sowie zu Hintergrund und Entwicklung des Thüringer Jugend-Checks. Sie hält Informationen für junge Menschen in jugendgerechter Sprache bereit und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Jugend-Check Thüringen. Auf der Webseite der Servicestelle Mitbestimmung im TMBJS finden Sie darüber hinaus eine FAQ zu der Einladung junger Menschen im Rahmen des Jugend-Check Thüringen.
Quelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 14.02.2023
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