EU-Kommission
Süchtig machendes Design von TikTok verstößt gegen den DSA
Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass TikTok aufgrund seines süchtig machenden Designs gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Dazu gehören Funktionen wie unendliches Scrollen, automatische Wiedergabe, Push-Benachrichtigungen und das stark personalisierte Empfehlungssystem.
13.02.2026
Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen sagte:
“Soziale Medien können sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken. Der Digital Services Act macht Plattformen für die Auswirkungen verantwortlich, die sie auf ihre Nutzerinnen und Nutzer haben können. In Europa setzen wir unsere Gesetze durch, um unsere Kinder und Bürger im Internet zu schützen.“
Risikobewertung
Die Untersuchung der Kommission deutet vorläufig darauf hin, dass TikTok nicht angemessen bewertet hat, inwiefern diese süchtig machenden Funktionen das körperliche und geistige Wohlbefinden seiner Nutzer*innen beeinträchtigen könnten.
Darüber hinaus hat TikTok in seiner Bewertung wichtige Indikatoren für die zwanghafte Nutzung der App außer Acht gelassen, wie z. B. die Zeit, die Minderjährige nachts mit TikTok verbringen und die Häufigkeit, mit der Nutzer die App öffnen.
Risikominderungsmaßnahmen
TikTok scheint keine angemessenen, verhältnismäßigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken zu mindern, die sich aus seinem süchtig machenden Design ergeben.
TikTok muss das grundlegende Design seines Dienstes ändern
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission der Ansicht, dass TikTok das grundlegende Design seines Dienstes ändern muss, etwa durch die Deaktivierung wichtiger süchtig machender Funktionen. Diese vorläufigen Ergebnisse greifen dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.
Die vorläufigen Ansichten der Kommission basieren auf einer eingehenden Untersuchung, die eine Analyse der Risikobewertungsberichte, internen Daten und Dokumente von TikTok sowie der Antworten von TikTok auf mehrere Auskunftsersuchen, eine Überprüfung der umfangreichen wissenschaftlichen Forschung zu diesem Thema und Interviews mit Expert*innen aus verschiedenen Bereichen, darunter Verhaltenssüchte, umfasste.
Nächste Schritte
TikTok hat nun die Möglichkeit, sein Recht auf Verteidigung auszuüben. Es kann die Unterlagen in den Untersuchungsunterlagen der EU-Kommission einsehen und schriftlich zu den vorläufigen Feststellungen der Kommission Stellung nehmen.
Quelle: Europäische Kommission vom 11.02.2026
Termine zum Thema
-
10.03.2026
didacta 2026: Gaming und Social Media – Medienkompetenz beginnt zuhause
-
13.03.2026
didacta 2026: Partizipative Schulentwicklung & Smartphone-Regelungen
-
16.03.2026
Zertifizierte Weiterbildung zur "insoweit erfahrenen Fachkraft" (InsoFa/IseF)
-
18.03.2026
Drogen und Sucht – Grundlagen, Risiken, Prävention
-
24.03.2026
Inobhutnahme: Orientierung und Handlungssicherheit für Neueinsteiger*innen
Materialien zum Thema
-
Podcast
Auf alles eine Antwort, aber keine Resonanz – Was, wenn Kinder mit KI aufwachsen?
-
Podcast
Podcast Berufsjugendlich, Folge 55: Auch wir haben eine MeinungSocial-Media-Verbot:
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Kinder aus suchtbelasteten Familien brauchen besondere Unterstützung - Dossier 1/2025
-
Zeitschrift / Periodikum
AFET-Fachzeitschrift Dialog Erziehungshilfe 3-2025
-
Podcast
Das neue Seitenstark-Gütesiegel – Versicherung für die Eltern der Kinder im Netz? #019
Projekte zum Thema
-
Cluster Projekte GmbH
Modellprojekt DiKon – Digital in Kontakt sein mit jungen Menschen
-
JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis
GenderONline – Geschlechterbilder und Social Media zum Thema machen
-
Hoschule für Soziale Arbeit – Fachhochschule Nordwestschweiz
Hausbesuche im Kindes- und Erwachsenenschutz in der Schweiz
-
Bund für Soziale Verteidigung e.V.
LOVE-Storm – Gemeinsam gegen Hass im Netz
Institutionen zum Thema
-
Sonstige
Theater-Ensemble Radiks e.V.
-
Sonstige
Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.
-
Fort-/Weiterbildungsanbieter
Kindernothilfe e.V.
-
Verband / Interessenvertretung
AWO Bundesverband e.V.
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
LIMAN - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe