Wahlalter

Stimmrecht mit 16! – Junge Menschen als Wählerinnen und Wähler in Europa

Die Absenkung des Wahlalters ist eines der wirksamsten Instrumente, um jungen Menschen eine bessere Teilhabe an der Demokratie zu ermöglichen. Und dennoch haben in Europa bislang nur zwei Länder – Österreich und Malta – das Wahlalter bei allen Wahlen gesetzlich herabgesetzt. Wie verhält es sich in anderen europäischen Ländern? Welche Argumente werden ausgetauscht und welche Kampagnen werden grenzüberschreitend geführt?

10.03.2021

Junge Menschen brauchen echte Partizipationserfahrung

„Kein Mensch ist gut genug, um einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren“ (Abraham Lincoln)

Die deutlichste Form der politischen Beteiligung ist die Teilnahme an Wahlen. Das Wahlrecht ist ein Schlüsselelement der Teilnahme an demokratischen Prozessen und ein wesentlicher Bestandteil der Staatsbürgerschaft. Die Verbesserung der aktiven politischen Beteiligung ist weltweit ein wichtiges Thema, vor allem auch im Hinblick auf die Motivation und Einbeziehung junger Menschen in politische Entscheidungsprozesse. Die aktuelle Lage der Corona-Pandemie demonstriert einmal mehr, wie selten die Perspektive von Kindern und Jugendlichen bei der Entscheidungsfindung eingenommen wird.

Laut dem aktuellen OECD-Bericht „Governance for Youth, Trust and Intergenerational Justice“ (2020) neigen junge Menschen dazu, weitaus weniger zu wählen. In den OECD-Ländern ist die Wahlbeteiligung junger Menschen tendenziell geringer als bei jeder anderen gesellschaftlichen Gruppe. 68 % der jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren gehen im Durchschnitt zur Wahl, verglichen mit 85 % der Personen ab 54 Jahren. In Litauen, Neuseeland und Korea beträgt der Unterschied mehr als 30 Prozentpunkte. Junge Menschen stellen jedoch keine einheitliche Gruppe dar und die Unterschiede in der Wahlbeteiligung innerhalb der jüngeren Alterskohorten müssen in Bezug auf die Ungleichheitsdimensionen Bildung, Geschlecht, Bildungs- und Einkommenshintergrund der Eltern sowie ihre ethnische Zugehörigkeit betrachtet werden.

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (in Deutschland 1992) haben sich die Vertragsstaaten zu einer umfangreichen Repräsentation, Mitbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen verpflichtet. Das Recht auf politische Mitbestimmung ist u. a. in Artikel 12 zur „Berücksichtigung des Kinderwillens“ verankert. An dieser Stelle wird dem Kind, welches fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zugesichert, dass es seine Meinung in allen es berührenden Angelegenheiten frei äußern kann. Zudem soll die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.

Europäische Union und Teilhabe junger Menschen an der repräsentativen Demokratie

Die Europäische Union setzt die stärkere Beteiligung junger Menschen an der repräsentativen Demokratie vor allem seit dem Weißbuch „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (2001) auf ihre Agenda. Die Förderung unterschiedlichster Beteiligungsmöglichkeiten ist weiter in Art. 165 AEUV (2009) (PDF, 2,01 MB) verankert. Hier heißt es in Absatz 2 unter anderem, dass die Europäische Union sich eine „verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa“ zum Ziel setzt. Und auch in der Europäischen Jugendstrategie (2010–2018) wird als jugendpolitisches Ziel im Aktionsfeld „Teilhabe“ formuliert: „Förderung der Teilhabe einer größeren Zahl und einer größeren Bandbreite von jungen Menschen in der repräsentativen Demokratie, in Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft“. Die Beteiligung an der repräsentativen Demokratie wird dann nochmals mit der Entschließung des Rats der Europäischen Union zur „Förderung der politischen Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben in Europa“ (2015) konkretisiert. Hiermit bezieht sich der Rat auf einen Begriff von ‚politischer Teilhabe‘, der auch „die Vertretung junger Menschen in den Strukturen der repräsentativen Demokratie, d. h. die Teilnahme an Wahlen als Wähler und als Kandidaten sowie die Mitwirkung in politischen Parteien“ umfasst. Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ersucht, u.a. „(…) 24. zu prüfen, ob das Wahlalter bei Kommunal- und Regionalwahlen auf 16 Jahre herabgesetzt werden sollte, wobei die jeweiligen nationalen Gegebenheiten und nationalen Rechtsrahmen zu berücksichtigen sind“.

Einen guten Überblick über die frühen Entwicklungen des Bereichs „Partizipation/Teilhabe“ im europäischen Kontext bietet die Veröffentlichung „Partizipation junger Menschen. Nationale Perspektiven und europäischer Kontext“ (2011, insbesondere S. 98ff.) von Jugend für Europa.

Wie ist die aktuelle Lage in den Ländern Europas, wie verlaufen die gesellschaftlichen Diskurse in Deutschland und welche Kampagnen wurden und werden aktuell in verschiedenen Mitgliedsstaaten gestartet?

Wahlalter in Europa - aktuelle Situation

Wirft man einen Blick auf Europa, so zeigt sich in Bezug auf das Wahlalter ein fast schon einheitliches Bild.

In fast allen EU-Mitgliedsstaaten können sich junge Menschen mit 18 Jahren an nationalen Wahlen beteiligen und im Alter von 18 Jahren für eine Wahl kandidieren. Ein späteres Wählbarkeitsalter liegt u. a. in Irland (21 Jahre), in Rumänien (23 Jahre), in Italien (25 Jahre für das Abgeordnetenhaus und 40 Jahre für den Senat) vor.

Nichtsdestotrotz ist bei der Einführung eines Wahlalters von 16 Jahren ein weltweiter Trend zu erkennen mit einer vermehrten Anzahl an Ländern, in denen bereits ein Wahlalter von 16 Jahren eingeführt ist, bzw. es Bestrebungen gibt, dies zu tun.

Österreich als Vorreiter der EU

Als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat Österreich 2007 das Wahlalter beim aktiven Wahlrecht für das Nationalparlament von 18 auf 16 Jahre und beim passiven Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre gesenkt (für die Wahl des Bundespräsidenten gilt ein Wahlalter von 35 Jahren).

2018 schloss sich Malta – als zweites EU-Land – einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre beim aktiven Wahlrecht auf nationaler Ebene an. In Malta gibt es zudem für junge Menschen die Möglichkeit, im Alter von 16 Jahren für ein politisches Amt zu kandidieren. Das Amt des Bürgermeisters können sie jedoch erst mit 18 Jahren übernehmen. In Griechenland gilt seit 2016 ein Wahlalter von 17 Jahren beim aktiven und beim passiven Wahlrecht von 25 Jahren. In Belgien wurde in diesem Jahr beschlossen, das Wahlalter für Europawahlen auf 16 Jahre zu senken. Und im Vereinigten Königreich wurde das Wahlalter für 16- und 17-Jährige bei dezentralisierten Wahlen in Schottland (2015) und vor kurzem in Wales (2019) eingeführt. Zudem konnten 16- und 17-Jährige beim Schottischen Unabhängigkeitsreferendum (2014) zur Wahl gehen.

Weltweit gesehen haben derzeit laut dem Child Rights International Network (CRIN) 23 Länder Regelungen für Unter-18-Jährige zur Teilnahme an kommunalen und / oder nationalen Wahlen vereinbart. Bezogen auf nationale Wahlen ist dies u. a. in den Staaten Argentinien, Bosnien, Brasilien, Ecuador, Nicaragua, Kuba und auf den britischen Inseln Guernsey, Jersey und der Isle of Man der Fall. Eine ausführliche Auflistung zu den aktuellen Entwicklungen in den Ländern weltweit findet sich auf Wikipedia.

In Deutschland gibt es ebenfalls für nationale Wahlen ein aktives Wahlrecht mit 18 Jahren. Inzwischen wurde in einigen Bundesländern auch das Wahlalter für Landtags- und / oder Kommunalwahlen auf 16 Jahre abgesenkt. So hat Niedersachsen das Wahlrecht mit 16 Jahren für Kommunalwahlen bereits im Jahr 1996 eingeführt. Diese Altersgrenze trifft mittlerweile auf elf weitere Bundesländer zu (Baden‐Württemberg, Schleswig‐Holstein, Mecklenburg‐Vorpommern, Sachsen‐Anhalt, Berlin, Nordrhein‐Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen). In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein gilt zudem bei Landtagswahlen ein aktives Wahlrecht mit 16 Jahren.

In der grenzüberschreitenden Analyse zeigt sich, dass das Thema der Absenkung des Wahlalters europaweit von unterschiedlichen Stellen aufgegriffen, lebhaft diskutiert und durch gezielte Kampagnen mit Leben gefüllt wird. Dabei kommen verschiedene Pro- und Contra-Argumente zum Tragen.

Pro- und Contra-Argumente

Es gibt zahlreiche Argumente, die in Bezug auf die Absenkung des Wahlalters von verschiedenen Akteuren ausgetauscht, abgewägt und kontrovers diskutiert werden. Aufgrund der ersten Absenkungen des Wahlalters in europäischen Ländern und in einigen deutschen Bundesländern liegen nunmehr auch immer mehr wissenschaftliche Studien vor, die das Wahlverhalten junger Menschen untersuchen. Die bislang umfassendste Analyse hierzu bietet der Herausgeberband von Eichhorn/Bergh (2020), indem eine globale Perspektive eingenommen wird und Forschungen aus verschiedenen Ländern zusammengetragen werden.

Ab welchem Alter ist man „reif genug“?

Gerade die Frage, wem ab welchem Alter welche Art von aktiver Bürgerschaft zugesprochen wird, wird kontrovers diskutiert.

Kritiker/-innen der Absenkung des Wahlalters halten junge Menschen für unreif und nicht ausreichend politisch gebildet und interessiert, um politische Verantwortung zu übernehmen. Mit diesem Argument einher geht die Befürchtung, dass junge Menschen in ihrem Wahlverhalten zu extremen Orientierungen tendieren könnten. Befürworter/-innen hingegen argumentieren, dass junge Menschen sehr wohl in der Lage sind, politische Verantwortung zu übernehmen. Andersherum gefragt: warum sollten sich junge Menschen überhaupt für Politik interessieren, wenn sie noch nicht wählen dürfen? Die bestehenden Anforderungen an das Wahlalter können gerade als ein Hindernis für die politische Sozialisierung junger Menschen gelesen werden. Mit der Absenkung des Wahlalters würden die Interessen junger Menschen besser repräsentiert werden, junge Menschen könnten sich aktiv politisch beteiligen und die Kinderrechte würden gestärkt werden.

Mit der Frage nach der Mündigkeit geht auch ein Diskurs um mehr Generationengerechtigkeit einher. Es wird der Eindruck erweckt, als ob nur bei jungen Menschen die Frage nach der Eignung als „mündiger Bürger“ gestellt wird. Bei erwachsenen Menschen hingegen wird deren Mündigkeit nicht hinterfragt.

In diesem Zusammenhang werden auch Altersgrenzen von 14 oder 12 Jahren bzw. ein Wahlalter von Geburt an (OECD 2020) diskutiert.

Der Deutsche Familienverband setzt sich für ein Wahlalter ab Geburt ein, um eine größtmögliche Generationengerechtigkeit herzustellen. Diskutiert wird ein Familienwahlrecht und als Variante dessen das Stellvertreter(innen)wahlrecht, bei dem die Eltern stellvertretend für das Kind wählen. Das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht, welches nicht übertragen oder abgetreten werden kann. Vor diesem Hintergrund wird ein Wahlalter ab Geburt gerade auch von Jugendverbänden entschieden abgelehnt. Junge Menschen werden nur dann wirklich beteiligt, wenn sie selbst eine eigene und höchstpersönliche Stimme erhalten (vgl. hierzu die Argumente des DBJR).

Der Jugendforscher Klaus Hurrelmann spricht sich für ein Wahlalter von 12 Jahren aus. „Die Jugendlichen gehen mit sehr anspruchsvollen Maßstäben und Qualifikationsvorstellungen an den Wahlakt heran. Sie sind der Auffassung, es gehöre eine umfassende politische Information und eine genaue Kenntnis von Parteiprogrammen und politischen Zusammenhängen als Voraussetzung dazu. Hier sind die Jugendlichen erheblich anspruchsvoller als die ältere Bevölkerung, die teilweise ohne jede sorgfältige politische Vorabinformation an den Wahlvorgang herangeht.“ (Shell-Jugendstudie 2006).

Ein Wahlalter von 14 Jahren wird in Deutschland ebenfalls als angemessene Altersgrenze diskutiert und zwar mit Verweis auf das Erreichen der Strafmündigkeit, der Religionsmündigkeit und der Beitrittsmöglichkeit in politische Parteien (vgl. hierzu u. a. die Stellungnahme des Deutschen Bundesjugendrings und die Ausführungen hierzu im 16. Kinder- und Jugendbericht).

„First time voter effect“

Ein weiteres wesentliches Argument für ein Wahlalter mit 16 wird mit dem so genannten „first time voter effect“ angeführt. Empirische Analysen belegen, dass die Wahlbeteiligung von 16-jährigen Erstwähler(inne)n höher ist als die Wahlbeteiligung von 18-jährigen („first time voter effect“). Wenn es gelingt, so hält es die Studie „Wählen ab 16 – ein Beitrag zur nachhaltigen Steigerung der Wahlbeteiligung“ der Bertelsmann Stiftung fest, durch eine Wahlaltersabsenkung auf 16 Jahre „die Einstiegswahlbeteiligung deutlich zu erhöhen, dann stabilisiert und erhöht das langfristig und nachhaltig auch die Gesamtwahlbeteiligung“. Menschen, die in jungen Jahren wählen, gehen mit größerer Wahrscheinlichkeit auch dann noch wählen, wenn sie älter werden (Goerres, 2007).

Eine Studie aus Österreich, die das Wahlverhalten junger Menschen seit der Absenkung des Wahlalters 2007 beobachtet, zeigt, dass die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen in Österreich tendenziell höher ist als die der älteren Erstwähler/-innen und sich sogar an die Wahlbeteiligung der gesamten Wählerschaft annähert (Aichholzer/Kritzinger 2020, Zeglovitz/Zandonella 2013). Eine höhere Wahlbeteiligung bei den 16- bis 17-Jährigen im Gegensatz zu den 18- bis 20-Jährigen zeigt sich auch für die Landtagswahl in Brandenburg 2019 (vgl. Faas/Leininger 2020). Auch das Vertrauen in die demokratische Beteiligung ist hoch. Die Autor(inn)en unterstützen das Argument, dass junge Menschen in einer früheren Lebensphase, in der sie noch stärker in das familiale und außer-/schulische Umfeld eingebettet sind, besser erreicht werden können und so eine langfristige Beteiligung und Mitwirkung am politischen Geschehen gefördert wird. In ähnlicher Weise argumentieren auch Faas/Leininger (2020), die in der Institution Schule die Chance sehen, wahlbezogene Themen unmittelbar aufzugreifen und konkretes Handlungs- und Kontextwissen zu vermitteln. Aber auch in der Familie und der Peergruppe könnten Wahlen und die Möglichkeit zur Wahl zu gehen thematisiert und gemeinsam gelebt werden (vgl. zum Zusammenhang von Wahlberechtigung und Gesprächshäufigkeit Faas/Leininger 2020). Die potentiellen Impulsgeber wie Schule, Eltern, Peers, Jugendarbeit… stehen mit fortschreitendem Alter nicht mehr in gleichem Maße zur Verfügung, was im Umkehrschluss zu einem Rückgang politischer Interessen führen könnte (ebd. 2020). „Die Chance, junge Menschen zu Hause oder in der Schule gezielt auf ihre erste Wahl vorzubereiten, bietet sich eben nur in einem engen Zeitfenster“ (ebd. 2020).

Unterstützung im Wahlgang

Anhand der bisherigen Analysen aus Österreich zeigt sich allerdings auch, dass das Wählen ab 16 Jahren kein Selbstläufer ist. Vielmehr bedarf es konkreter Unterstützungsstrukturen, um junge Menschen auf den 1. Wahlgang vorzubereiten. Gerade die schulischen und außerschulischen Kontexte bieten hier Möglichkeiten, junge Menschen stärker politisch zu sozialisieren und ihnen entsprechendes (praktisches) Wissen zu vermitteln. Verschiedene Studien sehen insbesondere Bedarf an nachhaltigen Strukturen, wie z. B. der festen Verankerung von politischer Bildung und Demokratieerfahrung an Schulen. Die Jugendarbeit (Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit) kann hier bereits auf vielfältige Erfahrungen zurückgreifen (vgl. 16. Kinder- und Jugendbericht).

In Österreich wurde die Reform des Wahlalters von mehreren Maßnahmen für die jüngsten Wähler begleitet, wie z. B. Sensibilisierungskampagnen. Darüber hinaus wurde die staatsbürgerliche Erziehung als obligatorisches, fächerübergreifendes Bildungsprinzip eingeführt. Dies ist wichtig, da andere wissenschaftliche Arbeiten darauf hinweisen, dass staatsbürgerliche und politische Bildung eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung junger Menschen auf die aktive Teilnahme am politischen Leben spielt. Zudem wurden außerschulisch multimediale Angebote und Plattformen zu den Themen Politik, Demokratie und Partizipation implementiert, wie z. B. polipedia, eine multimediale Wiki-Plattform.

In Deutschland kann der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung, der seit 2002 bereits bei über 40 Wahlen als interaktives Wahltool zur Verfügung stand, als Unterstützung im Entscheidungsprozess fungieren. Gerade für Jungwähler/-innen ist diese Tool interessant. Es wird explizit in Schulen mit entsprechenden Unterrichtsmaterialien und in der Jugendarbeit eingesetzt und lädt auf diese Weise zur politischen Diskussion ein.

Wahlalter jetzt senken!

Auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene gibt es zahlreiche Kampagnen, die sich für eine Absenkung des Wahlalters aussprechen, gerade dort, wo es noch nicht passiert ist. Wichtige Impulsgeber in der Debatte stellen die vielfältigen und zahlreichen Organisationen und Institutionen der Jugendinteressen dar. Innerhalb der Zivilgesellschaft sind es dabei vor allem Jugendorganisationen und Kinderhilfswerke, die die Forderung nach einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre unterstützen.

Auf europäischer Ebene hält die letzte EU-Jugendkonferenz (2.-5. Oktober 2020) als zentrale politische Forderung fest:

„Sicherstellung des Zugangs junger Menschen zu formalen Entscheidungsprozessen durch die Senkung des Wahlalters und der politischen Kandidatur auf 16 Jahre bei allen Wahlen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass alle Jugendlichen die Möglichkeit haben, ausreichende Fähigkeiten und Motivation zu erwerben, um aktiv und passiv an Wahlen teilzunehmen, sowie die Beseitigung aller Hindernisse für die Stimmabgabe“ (deutsche Übersetzung).

Das EU-Jugendforum setzt sich mit ihrer Kampagne „Vote 16“ ebenfalls sehr engagiert für die Absenkung des Wahlalters ein. Es vertritt die Position, dass die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nachweislich eine positive Auswirkung auf das Engagement junger Menschen und ihr politisches Wissen hat. Aktuelle Entwicklungen zur Absenkung des Wahlalters in den verschiedenen Mitgliedstaaten werden entsprechend auf den Internetseiten des Europäischen Jugendforums regelmäßig eingestellt, kommentiert und diskutiert. Das EU-Jugendforum spricht sich dabei sehr deutlich für eine begleitende Demokratiebildung in allen Schulen aus und wirbt mit dem Video YouthUP Vote at 16 für eine Absenkung des Wahlalters bei kommunalen, nationalen und europäischen Wahlen.

In Deutschland wird gerade in den letzten Jahren wieder eine intensive Debatte über ein Wahlrecht mit 16 Jahren geführt. Im Sommer 2021 jährte sich die Absenkung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre zum fünfzigsten Mal (31. Juli 1970). Die Debatte um eine weitere Absenkung nahm auch im Zuge dieses Jubiläums weiter an Fahrt auf (vgl. zur Diskussion in Deutschland auch das Interview des zuständigen Referatsleiters im Jugendministerium Rainer Wiebusch mit dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe).

Die Sachverständigenkommission des aktuellen 16. Kinder- und Jugendberichts, der die Förderung der demokratischen Bildung im Kindes- und Jugendalter zum Schwerpunkt hat, spricht sich für verbindliche Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche aus. Hierunter zählt sie auch die Absenkung des Wahlalters auf allen staatlichen Ebenen auf 16 Jahre. Außerdem sollten weitere Modelle zur verbindlichen Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in politische Entscheidungen etabliert werden. Dies können Kinder- und Jugendparlamente oder andere Beteiligungsgremien sein, die verbindliche Rede-, Anhörungs-, Antrags-, Veto- oder Mitentscheidungskompetenzen haben.

Zudem haben sich mittlerweile fast alle politischen Parteien für eine Absenkung des Wahlalters ausgesprochen und entsprechende Formulierungen in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Nachdem im September auch die FDP auf ihrem Bundesparteitag beschlossen hat, für eine Wahlaltersabsenkung einzutreten, ist aktuell die Union aus CDU/CSU die einzige der im Bundestag vertretenen demokratischen Fraktionen, die weiter an der Altersgrenze von 18 Lebensjahren festhält (evtl. gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Durchschnittsalter der Mitglieder in den jeweiligen Parteien). Neben Bundesfamilien- und Jugendministerin Franziska Giffey plädiert auch Justizministerin Christine Lambrecht für die Absenkung des Wahlalters. Ebenso sprechen sich die EU-Abgeordneten Delara Burkhardt und Svenja Hahn für eine Absenkung aus.

In der Diskussion um die Herabsetzung des Wahlalters sind in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern die zahlreichen Jugendverbände und Landesjugendringe wichtige Impulsgeber:

  • u. a. hat der Landesjugendring Berlin die Berliner CDU aufgefordert, einer Absenkung des Wahlalters für die Abgeordnetenhauswahl auf 16 Jahre zuzustimmen;
  • in Baden-Württemberg ist unter Federführung des Landesjugendrings ein Bündnis (wählen-mit-16) aus Verbänden der verbandlichen, offenen und politischen Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit entstanden, um für eine Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre einzutreten;
  • auch der Bayerische Jugendring setzt sich seit vielen Jahren für die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre ein und hält u. a. Arbeitshilfen mit Informationen und Argumenten rund um das Thema bereit.

In vielen weiteren Bundesländern gibt es entsprechende Initiativen. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) in seiner letzten Vollversammlung (30./31.10.2020) die Position „Wahlalter jetzt senken!“ beschlossen. In dieser Position fordern 52 Jugendverbände und Landesjugendringe „alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag und den Landtagen sowie die Vertreter*innen der Landesregierungen im Bundesrat dazu auf, das aktive Wahlalter zu den in 2021 stattfindenden Kommunal- und Landtagswahlen sowie der Bundestagswahl mindestens auf 16 Jahre abzusenken. Die Parteien, die bereits eine entsprechende Beschlusslage haben, werden aufgefordert, sich zu dieser zu bekennen und die Absenkung des Wahlalters auf mindestens 16 Jahre noch in dieser Legislaturperiode voranzubringen“. Mit seiner aktuellen Kampagne Wahlalter senken - jetzt verleiht der DBJR dem Thema erneut Nachdruck. Er fordert eine offene Abstimmung, ohne Fraktionszwang, noch vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021. Hierfür wurde ein Aufruf zur Mitzeichnung gestartet, dem bereits zahlreiche Menschen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gefolgt sind. Zudem hält der DBJR etliche Materialien, Interviews und Pressemeldungen zum Thema ,Absenkung des Wahlalters‘ bereit.

Weitere Kampagnen und Initiativen in Deutschland sowie weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Deutschland finden sich auf den Seiten des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Grundlagen für eine Absenkung des Wahlalters sind geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich bestätigt, dass der Deutsche Bundestag eine Altersbeschränkung für die Teilnahme an Wahlen beschließen kann. Zu den gesetzlichen Fragen liegt dem BMFSFJ seit Februar 2021 ein juristisches Gutachten von Prof. Jan Ziekow (Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung) vor, welches aktuell Eingang in die Beratungen findet.

Welche Diskurse und Entwicklungen zeichnen sich nun in anderen Ländern Europas ab?

Auswahl von Kampagnen in verschiedenen Ländern der EU

Nicht nur in Deutschland setzen sich junge Menschen und ihre Interessensvertretungen für ein früheres Wahlalter ein.

In England (UK) z.B. wird das Thema Wahlaltersenkung schon seit über 24 Jahren vom nationalen Jugendring (British Youth Council) gefordert. Hierzu werden regelmäßig Kampagnen und Debatten durchgeführt. Die „Votes at 16“-Koalition ist ein seit 2003 bestehender Zusammenschluss führender Jugendorganisationen in Großbritannien und eine Schwerpunktkampagne des Britischen Jugendrings. Junge Menschen, Organisationen, Politikerinnen und Politiker, die sich für eine Absenkung des Wahlalters aussprechen sind daran beteiligt. In Schottland wurde im Zuge des Referendums über die schottische Unabhängigkeit 2014, an dem auch 16- und 17-Jährige teilnehmen sollten, das Gesetz geändert. Ein Wahlalter von 16 Jahren gilt für die Wahlen zum schottischen Parlament und die Kommunalwahlen in Schottland. Auch in Wales wurden entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedet („Senedd and Elections (Wales) Act 2020“, „Local Government und Elections (Wales) Bill“), sodass bei den nächsten Wahlen (Wahlen zum Walisischen Parlament im Mai 2021 und Kommunalwahlen in Wales im Mai 2022) auch 16- und 17-Jährige partizipieren können. Bislang hatten diese regionalen Gesetzesänderungen jedoch noch keinen Einfluss auf eine Absenkung des Wahlalters für ganz Großbritannien. Auf der parteipolitischen Ebene hat sich 2018 die „All-Party Parliamentary Group on Votes at 16“ gegründet. Diese umfasst Politikerinnen und Politiker aller Fraktionen des Unterhauses, die die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für alle Wahlen in Großbritannien unterstützen. Im Juni 2020 veröffentlichte das britische Unterhaus zudem einen Forschungsbericht, der Details zu den Forderungen nach einer Wahlaltersabsenkung enthält und die bisherige historische Entwicklung aufzeigt. Beim Brexit-Referendum 2016 konnte ebenfalls erst ab 18 Jahren abgestimmt werden. Eine Beteiligung von 16- und 17-Jährigen hätte Hochrechnungen zufolge wohl zu einem deutlich engeren Ergebnis geführt. Untersuchungen zeigen, dass 73 % der 18- bis 24-Jährigen für den Verbleib in der EU stimmten, während das Land insgesamt mit einem Vorsprung von 51,9 % zu 48,1 % für den Austritt stimmte. Zugleich gingen nur 64 % der 18- bis 24-Jährigen zur Wahl, während in der Gruppe der über 65-Jährigen 90 % beim Referendum abstimmten, jedoch nur mit 40 % für einen Verbleib votierten (BBC 2018). Hier wurde eine Entscheidung entgegen der Meinung eines Großteils der jungen Menschen in Großbritannien getroffen, die diese Generation über Jahre und Jahrzehnte deutlich beeinflussen wird.

Ähnlich wie in England gibt es auch in Irland eine andauernde Debatte über die Absenkung des Mindeswahlalters auf 16 Jahre. In den letzten Jahren hat vor allem der Irische Jugendring (National Youth Council of Ireland, NYCI) entsprechende Kampagnen in die Wege geleitet und die irische Regierung aufgefordert, ein Wahlrecht für 16- bis 17-Jährige für lokale, nationale und europäische Wahlen einzuführen. Im März 2018 wurde eine entsprechende Gesetzesänderung nur knapp abgelehnt, so dass es laut dem stellvertretenden Direktor des NYCI, James Doorley, nur eine Frage der Zeit sei, wann auch in Irland das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wird.

In Luxemburg gab es 2015 im Zuge der Reformierung der luxemburgischen Verfassung eine breitere politische und öffentliche Debatte um die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Es wurde ein Verfassungsreferendum durchgeführt, um die Meinung der Bevölkerung einzuholen. Die Verfassungsänderungen, auch zur Absenkung des Wahlalters, wurden abgelehnt. Nach dem Referendum ist im Gegensatz zu Irland die Debatte in Luxemburg abgeflaut. Derzeit gibt es keine unmittelbaren Pläne zur Absenkung des Wahlalters.

Das Jugendparlament der Stadt Luzern in der Schweiz veranstaltete im Oktober 2020 ein Speed-Dating zum Thema „Aktives Stimm- und Wahlrecht ab 16“. Die Veranstaltung war aus Sicht der Veranstalter ein großer Erfolg und habe gezeigt, dass das Stimmrechtsalter ein wichtiges Thema für die jungen Menschen sei. Das Jugendparlament wird sich weiter für eine Absenkung des Wahlalters in der Schweiz einsetzen.

In Island wurde 2018 ein Gesetzentwurf vorgelegt, welcher eine Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre bei den Kommunalwahlen vorsah. Aufgrund einer Verzögerung im Abstimmungsprozess konnte eine Gesetzesänderung jedoch nicht mehr vor den Kommunalwahlen im Mai 2018 inkrafttreten. Bis heute wurde nicht abschließend über eine Absenkung entschieden, weder für Kommunal- noch für Nationalwahlen. Der gesellschaftliche Diskurs wird jedoch weitergeführt und insbesondere von Jugendorganisationen immer wieder angeregt.

In Norwegen wurde im Jahr 2011 vom Ministerium für Kommunalverwaltung und Modernisierung ein Pilotprojekt gestartet, welches 2015 wiederholt wurde, bei dem in 21 ausgewählten Gemeinden das Wahlalter bei den Kommunal- und Regionalwahlen auf 16 Jahre gesenkt wurde. Vom Wahlrechtsausschuss wurde nach der Evaluierung des Pilotprojektes der Vorschlag gemacht, das Wahlalter zu senken. Diese Möglichkeit wird aktuell in Norwegen weiter diskutiert.

Auch in Schweden gab es entsprechende Vorschläge für ein solches Pilotprojekt, welches 2018 und 2022 junge Menschen im Alter von 16 Jahren eine Mitbestimmung bei Kommunalwahlen ermöglichen sollte. Aufgrund einer fehlenden Unterstützung von führenden politischen Parteien ist dieses angedachte Pilotprojekt jedoch nicht zustande gekommen. Zudem dominiert noch das Argument, dass die Altersgrenze für eine Kandidatur und das aktive Wahlrecht gleich sein sollte, nämlich 18 Jahre, die politischen Diskussionen. Der Schwedische Jugendring hält mit seiner laufenden Kampagne zur Absenkung des Wahlalters dagegen und wird bestärkt durch die Empfehlungen der EU-Jugendkonferenz im Oktober 2020. (Zu den Ergebnissen der EU-Konferenz hält der Deutsche Bundesjugendring auf seiner Webseite die wesentlichen Punkte fest.)

In anderen Ländern gibt es ebenfalls Initiativen, die sich für eine Absenkung des Wahlalters einsetzen. Nicht selten sind dies bestimmte jugendpolitisch orientierte Parteien, aber auch Gruppen aus Nichtregierungskreisen, die das Thema regelmäßig auf die Agenda setzen: in Kroatien z. B. die „Youth Independent List“. In Polen hat sich 2013 die Partei „Your Move“ (Twój Ruch) für die Wahlaltersgrenze von 16 Jahren für alle Arten von Wahlen eingesetzt. In Spanien hat die in den letzten Jahren geführte Debatte zu einer Absenkung des Wahlalters noch zu keiner Art von Gesetzesinitiative geführt, sie taucht jedoch in den Agenden einiger unabhängiger Parteien auf, die starke Unterstützung unter den Jugendlichen erfahren. In Spanien gibt es allerdings bestimmte Arten von Bürgerbefragungen, bei denen das Wahlalter auf Bürgerinnen und Bürger unter 18 Jahren ausgeweitet wurde (z. B. in Katalonien bei der Teilnahme an Prozessen der öffentlichen Partizipation (procesos de participación ciudadana), Artikel 41 des Gesetzes 10/2014).

Mehr Generationengerechtigkeit wagen

Es gibt viele junge Menschen, die in sehr unterschiedlichen Formen politisch aktiv sind. Jugendliche und junge Erwachsene äußern ihre Meinungen in sozialen Medien, einige engagieren sich in ihrer lokalen Community, in kommunalen und nationalen Jugendringen und Jugendräten oder auch in europäischen Beteiligungsprojekten – wie der EU-Jugendkonferenz. Vielfach nehmen junge Menschen an Kundgebungen teil, gründen eigene Parteien, wie z. B. in Deutschland in Baden-Württemberg die Klimaliste oder in NRW die Jugendpartei PETO, die in Monheim am Rhein auch den Bürgermeister stellt. Oder sie initiieren überparteiliche Kampagnen für die Durchsetzung ihrer Ziele – wie in der Interessensgemeinschaft „Stimmrechtsalter 16“ in der Schweiz. Auf diese Weise tragen viele junge Menschen wesentlich zur Entwicklung von Land und Gesellschaft bei, sie eignen sich enormes Wissen zu gesellschaftlich wichtigen Themen an und setzen sich leidenschaftlich für Veränderungen ein. In Malta hat der nationale Jugendring (Kunsill Nazzjonali Zgħazagħ, KNŻ) an vorderster Front an der Kampagne zur Absenkung des Wahlalters mitgewirkt und sein Ziel 2018 erreicht. Und dennoch ist es einem Großteil von jungen Menschen nicht möglich zu entscheiden, von wem das Land, in dem sie leben, arbeiten, zur Schule gehen, eine Ausbildung machen, studieren und ihre Freizeit verbringen, regiert wird.

Eine Absenkung des Wahlalters könnte wesentlich zu einem stärkeren Anerkennen ihrer Einsichten beitragen, zumal die jüngere Generation in der demografischen Struktur immer mehr an Einfluss verliert. Eine Wahlaltersabsenkung würde mit einem Mehr an Generationengerechtigkeit einhergehen. Junge Menschen könnten sich nicht nur aktiv am politischen Geschehen beteiligen, auch würde die Politik junge Menschen als Zielgruppe stärker in den Blick nehmen.

Um einen gesellschaftlichen Konsens für die Absenkung des Wahlalters zu erreichen, ist es wichtig, dass das Thema in der breiten Öffentlichkeit, und zwar generationenübergreifend, diskutiert wird. Hierfür gilt es von unterschiedlichen Seiten Informationen zur Verfügung zu stellen und für das Vorhaben zu sensibilisieren. Ein weiterer Schritt, der bereits eingesetzt hat und den es zu intensivieren gilt, ist, dass sich politische Entscheidungsträgerinnen und -träger, wie z. B. die Jugendminister und -ministerinnen eines Landes und politische Parteien, klar positionieren und ihren Umsetzungswillen demonstrieren.

Literatur

Bergh, J. (2013): Does voting rights affect the political maturity of 16- and 17-year-olds? Findings from the 2011 Norwegian voting-age trial. Electoral Studies, 32(1), S. 90-100.
BMFSFJ (2020): 16. Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter. Berlin.
Dettling, D.: Kurzexpertise „Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Bundestags- und Landtagswahlen“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Eichhorn, J./Bergh, J. (2020): Introduction. In eb. (Hrsg.), Lowering the Voting Age to 16: Learning from Real Experiences Worldwide. London.
Leininger, A./Faas, T. (2020): Votes at 16 in Germany: Examining Subnational Variation. In J. Eichhorn/J. Bergh (Hrsg.), Lowering the Voting Age to 16: Learning from Real Experiences Worldwide. London.
OECD (2020): Governance for Youth, Trust and Intergenerational Justice: Fit for All Generations?, OECD Public Governance Reviews, OECD Publishing, Paris, doi.org/10.1787/c3e5cb8a-en.
Rosenqvist, O. (2017): Rising to the Occasion? Youth Political Knowledge and the Voting Age. British Journal of Political Science, S. 1-12.
Shell Deutschland Holding (Hrsg.) (2006): Jugend 2006. Eine pragmatische Generation unter Druck. 15. Shell Jugendstudie. Frankfurt a.M.
Vehrkamp, R./Winkel, N./Konzelmann, L. (2015): Wählen ab 16. Ein Beitrag zur nachhaltigen Steigerung der Wahlbeteiligung. Bertelsmann Stiftung.
Wagner, M./Joahann, D./Kritzinger, S. (2012): Voting at 16: Turnout and the Quality of Vote Choice. Electoral Studies 31.
Zeglovits, E./ Zandonella, M. (2013): Political interest of adolescents before and after lowering the voting age: the case of Austria. Journal of Youth Studies, 16(8), S. 1084–1104.

Autorin: Dr. Kathrin Klein-Zimmer

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