Kinder- und Jugendarbeit
Sportstättenförderung: Bund und Länder einigen sich auf neuen Investitionspakt

Der Bund stellt in diesem Jahr 150 Mio. Euro für die Sportstättenförderung bereit. Der Investitionspakt soll in den kommenden Haushaltsjahren fortgeführt werden. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung kann in Kraft treten, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.
05.08.2020
Bund und Länder haben sich gemeinsam auf einen neuen Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten verständigt. In Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramms der Bundesregierung stehen in diesem Jahr mit dem 2. Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 kurzfristig 150 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung hat Bundesminister Horst Seehofer am 13. Juli 2020 für den Bund unterzeichnet. Sie tritt in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.
Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten nimmt der Bund damit seine Verantwortung im Kontext des Städtebaus wahr, um dem angestauten Investitionsbedarf bei Sportstätten bundesweit entgegenzuwirken.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Sport verbindet, fördert Respekt und Toleranz. Als Sport- und Bauminister möchte ich die Trainingsbedingungen für alle Sportbegeisterten Stück für Stück verbessern. Wir haben bei den Sportstätten bundesweit große Investitionsbedarfe, die wir allein in diesem Jahr mit zusätzlich 150 Millionen Euro aus dem Städtebau angehen können. Deutschland ist eine Sportnation. Wir können in der Weltspitze aber auf Dauer nur mithalten, wenn wir vor Ort in den Städten und Gemeinden investieren.“
Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten soll auch in den kommenden Haushaltsjahren fortgeführt werden. Im Beschluss zu den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2021 und zur mittelfristigen Finanzplanung sind von 2021 bis 2023 jeweils weitere 110 Mio. Euro pro Jahr und im Jahr 2024 160 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen. Weitere Informationen finden sich unter www.stadtebaufoerdung.info.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 24.07.2020
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