Jugendsozialarbeit
SOS-Kinderdorf fordert zukunftsfähige Entwicklung von Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
Prof. Dr. Johannes Münder, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf plädiert für einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.
18.03.2013
Rund zwei Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets haben Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis am Donnerstag, 14. März 2013, auf einer Fachtagung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands eine Zwischenbilanz gezogen. Diese fiel zum Teil ernüchternd aus.
Die Experten bemängelten unter anderem den bürokratischen Aufwand, mit dem die Beantragung der Leistungen verbunden ist - sowohl für die betroffenen Familien, als auch für die Verwaltung. Anstelle von einzeln zu beantragenden Leistungen, plädierte Prof. Dr. Johannes Münder, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender des SOS-Kinderdorf e.V., auf der Veranstaltung für einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe: "Ein Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe muss im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert und mit einem Ausbau der Infrastruktur vor Ort in der Jugendarbeit, der Kindertagesbetreuung und an den Schulen verbunden sein", so Prof. Dr. Johannes Münder.
Chancengleichheit durch Bildung und Teilhabe nachhaltig sichern
Der kürzlich erschienene 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeigt, dass Kinderarmut in Deutschland weiterhin ein drängendes Problem ist. Armut zeichnet sich nicht nur durch materiellen Mangel aus, sondern vor allem auch durch fehlende Bildungs- und Teilhabechancen. Es besteht in Deutschland noch immer ein inakzeptabler Zusammenhang zwischen sozioökonomischem Familienhintergrund und den Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Um für alle Kinder - unabhängig von ihrem familiären Hintergrund - Chancengleichheit herzustellen, braucht es einen quantitativen und qualitativen Ausbau institutioneller Angebote im Rahmen von Ganztagsschulen, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit. Außerdem ist die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern wichtig. Ein Angebot wie die Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verfehlt dabei oftmals das Ziel, da sie weder präventiv noch nachhaltig ist: "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass für die Bewilligung von Nachhilfe mindesten die Note 5 'erreicht' sein muss. Bei einer 4 sind bereits Anträge abgelehnt worden", berichtet eine Mitarbeiterin aus einer SOS-Kinderdorfeinrichtung. "Ist die 5 aber erst mal erreicht, ist es oft schon zu spät, um gegenzusteuern" weiß sie aus ihrer täglichen Praxis zur berichten.
Schulsozialarbeit muss auch über das Jahr 2013 hinaus gefördert werden
Begleitend zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets hat der Bund zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt. "Mit der Schulsozialarbeit haben unsere Einrichtungen sehr gute Erfahrungen gemacht" bestätigt Prof. Dr. Münder. Schulsozialarbeit verfolgt einen präventiven Ansatz und unterstützt insbesondere Schülerinnen und Schüler in erschwerten Lebenslagen dabei Bildungschancen wahrzunehmen. Darüber hinaus wirkt Schulsozialarbeit integrierend, da sie prinzipiell allen Kindern und Jugendlichen an einer Schule zugutekommt. "Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass ausgerechnet die zusätzlichen Bundesmittel für die Schulsozialarbeit Ende 2013 auslaufen sollen" moniert Prof. Dr. Münder.
Quelle: SOS-Kinderdorf vom 15.03.2013
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