Coronavirus
Soforthilfe zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Inklusionsunternehmen
Rund 350 gemeinnützige Inklusionsunternehmen – insbesondere Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Hotellerie – sind aufgrund der Pandemie in einer akuten Notlage. Bis zu 10.000 Arbeitsplätze in diesen Firmen könnten in Gefahr sein. Daher stellt die Aktion Mensch Unterstützung für Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe in Höhe von 8 Millionen Euro bereit.
13.05.2020
Zur Sicherung inklusiver Arbeitsplätze in gemeinnützigen Inklusionsunternehmen stellt die Aktion Mensch ab sofort eine weitere Corona-Soforthilfe in Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung. Damit knüpft sie an die vorangegangenen Hilfen für Assistenzdienste und Lebensmittelversorger in Höhe von 40 Millionen Euro an. Mehrere tausend Arbeitsplätze in Inklusionsfirmen sind durch die aktuelle Krise akut gefährdet. Die Förderorganisation will diese Unternehmen jetzt dabei unterstützen, die Beschäftigung der Mitarbeiter/-innen mit und ohne Behinderung nachhaltig sicherzustellen.
Starke Umsatzeinbußen
Etwas mehr als die Hälfte der insgesamt rund 650 gemeinnützigen Inklusionsfirmen in Deutschland sind in Branchen angesiedelt, die momentan in besonderem Maße von Umsatzeinbußen betroffen sind. Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung oder die Hotellerie. Da diese Firmen nicht die notwendigen Gewinnrücklagen bilden dürfen und auch keinen uneingeschränkten Zugang zu den allgemeinen Soforthilfen für die Wirtschaft haben, stehen sie in der aktuellen Lage vor besonders großen Herausforderungen. Die jetzt angekündigten Lockerungen werden die bestehenden Probleme sogar noch verschärfen.
„Die Aktion Mensch sieht sich in der Verantwortung, die Inklusionsunternehmen in der aktuellen Situation zu unterstützen - beim Erhalt ihrer Strukturen und der inklusiven Arbeitsplätze“, sagt Armin v. Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch. „Den Firmen kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Inklusion auf dem Arbeitsmarkt zu, die durch die Corona-Krise zunehmend in Gefahr gerät.”
Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern
Menschen mit Behinderung sind auf dem Arbeitsmarkt immer noch stark benachteiligt. Ihre Arbeitslosenquote liegt bei 11,2 Prozent und ist damit mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote von 5,2 Prozent. Es gilt daher ganz besonders, die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten, um einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Krise zumindest abzufedern.
Als „sehr dramatisch“ bezeichnet Claudia Rustige, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V., die Situation insbesondere der gemeinnützigen Inklusionsunternehmen, „die nicht über die notwendigen Rücklagen verfügen, um die weiterlaufenden Fixkosten tragen zu können. Deshalb sehen sich viele der Unternehmen mit dem Abbau von Arbeitsplätzen, wenn nicht sogar mit der Insolvenz konfrontiert. Die jetzt geplanten Lockerungen zum Beispiel für die Gastronomie und Hotellerie machen uns dabei fast noch mehr Sorgen als die vorherigen Schließungen, denn sie verursachen hohe Kosten bei geringem Umsatz. Deshalb ist die Förderung der Aktion Mensch eine wichtige Unterstützung, um den Firmen in dieser schwierigen Zeit über die Liquiditätsprobleme zu helfen.“
Bis zu 20.000 Euro pro Unternehmen
Ab sofort bis Ende Juli 2020 können alle gemeinnützigen Inklusionsunternehmen in Deutschland einen Antrag auf Förderung stellen, die sich in einer Corona-bedingten Krisensituation befinden und unter Umsatzrückgängen leiden, die ihre Existenz und ihren Fortbestand bedrohen. Pro Unternehmen können bis zu 20.000 Euro für Personal- und Sachkosten bewilligt werden – zum Beispiel für Krisenkoordination, Mehrkosten einer anstehenden Wiedereröffnung, Mietkosten oder die Erschließung neuer Geschäftsfelder.
Weitere Infos gibt es unter www.aktion-mensch.de/soforthilfe
Hintergrund
In Deutschland gibt es insgesamt 919 Inklusionsunternehmen, rund 650 davon sind gemeinnützig. In diesen Unternehmen arbeiten mehr als 29.000 Menschen, davon 13.000 Menschen mit Behinderung. Inklusionsunternehmen haben eine vorgeschriebene Mindestbeschäftigungsquote, d.h. mindestens 30 Prozent der Belegschaft müssen Menschen mit Behinderung sein. Bei gemeinnützigen Inklusionsunternehmen liegt diese Quote sogar bei mindestens 40 Prozent der Belegschaft.
Quelle: Aktion Mensch e.V. vom 11.05.2020
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