Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
„sehnlichst erwartet“

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) werden die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen (TIN*) gestärkt. Das Gesetz ist zum 1. November 2024 in Kraft getreten und ermöglicht TIN* Personen ein vereinfachteres Verfahren zur Anpassung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung und des Vornamens.
15.11.2024
Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird das bisherige sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) nach mehr als 40 Jahren abgelöst. Auch der §45b PStG (Personenstandsgesetz), der eine Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichte, wird ersetzt. Künftig können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen direkt beim Standesamt per Selbstauskunft ändern.
Der Bundesverband Trans e.V. hat dazu eine ausführliche Presseerklärung (PDF: 139 KB) veröffentlich.
Quelle: Bundesverband Trans* e.V. vom 01.11.2024
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