Coronavirus
Schutzimpfung auch für Beschäftigte in der Jugendhilfe gefordert
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Erzieherinnen und Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden nach wie vor keine prioritäre Berücksichtigung in der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung des Bundes.
03.03.2021
Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums ist in dieser Zielgruppe offenbar keine erhöhte Vulnerabilität gegeben. Diese Entscheidung ist für den Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) nicht nachvollziehbar. „Gerade Kinder und Jugendliche in den stationären und teilstationären Hilfesettings haben Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigungen erfahren“, so VPK-Präsident Martin Adam. „Aus diesem Grund müssen die Mitarbeitenden in diesen Bereichen auch körpernah arbeiten, um die tägliche Versorgung und pädagogische Betreuung der zumeist seelisch traumatisierten Kinder und Jugendlichen im erforderlichen Umfang sicherstellen zu können“, so Adam weiter. Die Einhaltung von Abstandsregeln ist dabei verständlicherweise kaum zu gewährleisten.
Betreuungseinrichtungen können nicht bei Infektionsgeschehen geschlossen werden
Auch bei einem etwaigen Infektionsgeschehen muss die Betreuung in den Einrichtungen aufrechterhalten bleiben und müssen die Mitarbeitenden im Rahmen einer erweiterten Quarantäne weiterarbeiten, um die Versorgung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Stationäre und teilstationäre Betreuungssettings erfüllen hier einen wichtigen Versorgungsauftrag für Kinder und Jugendliche mit Hilfebedarf. Zur Sicherstellung des Kinderschutzes können sie demzufolge nicht – wie z.B. Kindertagesstätten – vorübergehend geschlossen werden.
„Ein Infektionsgeschehen kann in Settings der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen müssen auch die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Die aus den genannten Gründen notwendigen Kontakte lösen durch die bestehende Infektionsgefahr durchaus auch große Ängste und Sorgen bei den Mitarbeitenden aus, sich selbst oder ihre eigenen Familien zu infizieren“, so Adam weiter.
Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung auf Bundesebene gefordert
Der VPK-Bundesverband fordert Gesundheitsminister Jens Spahn deshalb auf, die Coronavirus-Impfverordnung in Bezug auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Kinder- und Jugendhilfe erneut zu überarbeiten und den Mitarbeitenden in diesem Bereich kurzfristig eine Impfung zu ermöglichen.
Die Impfverordnung ist vornehmlich eine Angelegenheit des Bundes. Die Lösung kann nicht darin liegen, dass einzelne Bundesländer von der Impfverordnung des Bundes abweichen. Mitarbeitende in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen jetzt flächendeckend geimpft werden – dazu ist eine unverzügliche Angleichung bei der Priorisierung durch den Bund notwendig. „Genügend Impfstoff dafür scheint derzeit ja verfügbar zu sein“, so Adam abschließend.
Quelle: Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 03.03.2021
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