Kurzdarstellung

Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) stellt in diesem Beitrag den neuen Referent*innenentwurf zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren in seinen Grundzügen vor und gibt einen Ausblick auf einen ausstehenden Referent*innenentwurf zu Änderungen des Sorge- und Umgangsrechts.

30.07.2024

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referent*innenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren vorgelegt. Neben der Einführung eines Wahlgerichtsstands zugunsten gewaltbetroffener Personen sieht der Referent*innenentwurf vor, dass Gerichte in Kindschaftssachen mit Gewaltbetroffenheit auch den Schutzbedarf von Kindern und des gewaltbetroffenen Elternteils ermitteln müssen. Des Weiteren soll die Vergütung für Verfahrensbeistände angepasst und ihre Stellung im Verfahren gestärkt werden. Zudem werden notwendige Anpassungen in den Verfahrensvorschriften der Familien-, Versorgungsausgleichs- und Nachlasssachen vorgeschlagen.

Zusätzlich möchte das BMJ zukünftig klarstellen, dass das Familiengericht den Umgang beschränken oder ausschließen kann, um eine konkrete Gefährdung des gewaltbetroffenen betreuenden Elternteils abzuwenden. Ein entsprechender Referent*innenentwurf zu Änderungen des Sorge- und Umgangsrechts soll in Kürze vorgelegt werden.

Weitere Informationen

BMJ Referentenentwurf vom 19.7.2024 (PDF: 424KB)

Quelle: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. vom 25.07.2024

Redaktion: Zola Kappauf

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