Hessen
Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Zeiten der Corona-Pandemie
Der Hessische Landtag hat am 2. September einen Entschließungsantrag zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Zeiten der Corona-Pandemie beraten. Dazu erklärt Hessens Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Es ist eines der wichtigsten Ziele der Hessischen Landesregierung, Frauen und Kinder zu unterstützen und zu schützen, die Opfer von jeglicher Form von Gewalt geworden sind und traumatisierende Erfahrungen erleiden mussten. Denn jeder Mensch hat das Recht, gewaltfrei zu leben. Wir statten Einrichtungen des Kinder- und Frauenschutzes deshalb finanziell besser aus und wappnen sie so für die besonderen Anforderungen der Pandemie.“
06.10.2020
Telefon- und Online-Beratung wurden häufiger genutzt
Gerade während der Phase der intensiven Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bestand die Sorge, Frauen und Kinder könnten verstärkt unter häuslicher Gewalt leiden, so Klose weiter. Erste Studienergebnisse der Technischen Universität München und des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung belegten eine Zunahme häuslicher Gewalt und den erschwerten Zugang zu Hilfe während der Corona-Pandemie. Zugleich sei im Bereich der häuslichen Gewalt das Dunkelfeld groß. „Ein Indiz für eine wahrscheinliche Ausweitung des Dunkelfelds ist, dass niedrigschwellige Hilfsangebote wie etwa Telefon- und Online-Beratung häufiger genutzt worden sind“, führt Klose aus.
Programm „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“
„Vor diesem Hintergrund war uns von Beginn an besonders wichtig, dass alle Menschen wissen: Unsere Schutzsysteme stehen trotz Corona bereit und sie sind erreichbar. Deshalb haben wir schon am 9. April auf die vielfältigen Hilfsangebote für Opfer von häuslicher Gewalt, die in Hessen verfügbar sind, hingewiesen“, sagt der Sozialminister. Alle Einrichtungen des Frauenunterstützungssystems und des Kinderschutzes stünden in der aktuellen Situation vor besonderen Herausforderungen, um die nötigen technischen und räumlichen Umstellungen, aber auch den Ausbau der Angebote sicherzustellen. „Dabei unterstützen wir sie! Wir helfen den Einrichtungen, ihre pandemiebedingten Kosten abzufedern und den gewachsenen hygienischen Vorgaben gerecht zu werden. Allein dafür stellt das Land drei Millionen Euro bereit“, führt Klose aus. Mit dem Programm „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration könnten zudem bestehende Angebote des Kinder- und Frauenschutzes vom Land gefördert werden. „In Kürze werden wir die nötige Richtlinie veröffentlichen“, kündigt der Minister an.
„Dabei bleiben wir aber nicht stehen: Politik für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder findet in allen Gesellschaftsbereichen statt. Der Landespräventionsrat als Sachverständigengremium der Landesregierung ist dabei ein wesentlicher Partner. Gemeinsam mit den Fachkräften aus dem Frauenschutzsystem, dem Kinderschutz, der Männerberatung und Täterarbeit sowie der Kommunen und des Justiz-, des Innen- und Sozialministeriums wurde eine Vielzahl von Empfehlungen erarbeitet“, fügt Klose hinzu.
Hessen setzt auf Gewaltprävention
Das Land setze außerdem auf Prävention, um Gewalt gegen Frauen und Kinder von vornherein zu verhindern. „Deshalb unterstützen wir als Land die Arbeit der Beratungsstellen mit jährlich über acht Millionen Euro. 2020 und 2021 werden zusätzlich 400.000 Euro für die Etablierung eines Childhood Hauses in Hessen sowie 800.000 Euro für die Unterstützung der Kinderschutzambulanz des Universitätsklinikums Frankfurt am Main bereitgestellt“, erklärt der Sozialminister. Das Land finanziere ferner eine ganze Reihe von Modellprojekten zur Prävention und zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, zur gewaltsensiblen gesundheitlichen Versorgung und zur verfahrensunabhängigen Beweissicherung.
In diesem Jahr stünde erstmals über eine Million Euro für Einzelmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zur Verfügung. „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Frauenhäuser sowie Beratungs- und Interventionsstellen entsprechend der Istanbul-Konvention weiter gefördert werden. Damit sie sich baulich erneuern und ihre Kapazitäten erweitern können, stehen für Hessen bis 2023 jährlich rund 2,1 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm ,Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ zur Verfügung. Wir als Land ergänzen sie ab nächstem Jahr durch investive Mittel. All diese Maßnahmen zeigen, dass es uns gerade in der aktuellen Situation besonders wichtig ist, die Arbeit der spezialisierten Fachkräfte im Kinderschutz, der Frauenberatungsstellen und -notrufe wie auch der Frauenhäuser wertzuschätzen und anzuerkennen“, so Klose abschließend.
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 02.09.2020
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