Thüringen
Schulsozialarbeit ist unverzichtbar


Seit 10 Jahren besteht die Landesförderung für Schulsozialarbeit in Thüringen. Schulsozialarbeit ist an den Schulen unverzichtbar geworden. Das Land plant daher einen weiteren Ausbau des Landesprogramms und eine Erhöhung der Landesförderung.
22.06.2023
Auf einer zweitägigen Fachtagung in Jena am 14. und 15. Juni 2023 haben Thüringer Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zehn Jahre Landesförderung für die Schulsozialarbeit in Thüringen gewürdigt. Bildungs- und Jugendminister Holter Helmut hielt am 14. Juni einen Festvortrag und bestritt am 15. Juni eine Podiumsdiskussion mit verschiedenen Fachleuten. Das Land plant einen weiteren Ausbau des Landesprogramms und eine Erhöhung der Landesförderung.
Schulsozialarbeit soll an jeder Schule stattfinden
Zu zehn Jahren Landesprogramm Schulsozialarbeit erklärt Minister Holter:
Schulsozialarbeit in Thüringen ist eine Erfolgsgeschichte. Seit zehn Jahren unterstützt das Land die Thüringer Kommunen bei der Entwicklung von Angeboten der Schulsozialarbeit und bei der Finanzierung von Personalstellen für diese wichtige Aufgabe. Allein im Laufe der aktuellen Legislaturperiode ist es gelungen, die Landesmittel in diesem Bereich zu verdoppeln“, so Bildungsminister Helmut Holter. „Aber wir sind nicht am Ende. Mein Ziel ist, dass am Ende an jeder Thüringer Schule Schulsozialarbeit stattfinden kann. Mit der geplanten Aufstockung der Fördersumme im Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG) geht die Koalition diesen Weg kraftvoll weiter. Denn Schulsozial ist unverzichtbar. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bauen Brücken zwischen Jugendhilfe und Schule. Sie unterstützen Schülerinnen und Schüler in schwierigen Lebenslagen und bieten Hilfe bei Problemen wie Gewalt, Mobbing, Sucht oder familiären Konflikten an. In der sich rasant verändernden Welt auch der Kinder und Jugendlichen ist diese Arbeit unverzichtbar.
Rahmenbedingungen von Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe im Lern- und Lebensraum Schule in Zuständigkeit der Kommunen. Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 fördert das Land die Schulsozialarbeit in Thüringen in erheblichem Umfang. Begonnen mit 2,4 Millionen Euro Förderung 2013, werden im zehnten Jahr 2023 26,1 Millionen Euro bereitgestellt. Eine weitere Aufstockung der im ThürKJHAG vorgesehenen Mittel um 11,2 Millionen Euro für das Jahr 2024 auf dann 37,3 Millionen Euro ist vorgesehen. Aktuell sind mehr als 500 Fachkräfte an Thüringer Schulen aktiv, Tendenz weiter steigend.
Aufgaben von Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit setzt an Problemlagen an, die in der Schule in Erscheinung treten und Kinder und Jugendliche am Lernen hindern. Dabei ergänzt und unterstützt sie als sozialpädagogisches Angebot den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Schulsozialarbeit wird überwiegend von freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt, die dafür sozialpädagogisch qualifizierte Fachkräfte anstellen. Sie ist Teil der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte in Thüringen).
Schulsozialarbeit in Thüringen
In der Broschüre „Fakten zur Schulsozialarbeit in Thüringen“ (PDF: 778 KB) stehen weitere Informationen zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen vom 15.06.2023
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