Digitalisierung und Medien
Schnell und effizient gegen rechtswidrige Inhalte im Netz
In Zeiten von Fake News und Hate Speech stehen eine wirksame und effiziente Rechtsdurchsetzung an erster Stelle. Die zuständigen Stellen von Bund und Ländern tauschten sich deshalb rund 14 Monate nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) aus und zogen eine erste Bilanz. Bei den Ländern ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für strafrechtlich relevante Hate-Speech-Inhalte zuständig. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem NetzDG.
15.01.2019
Um sich über eine erste Bilanz nach dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor rund 14 Monaten auszutauschen, haben sich am 09.01.2019 in Bonn die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Cornelia Holsten, und der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Dr. Wolfgang Kreißig, mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz (BfJ), getroffen.
Austausch von Bund und Ländern zum NetzDG
Bei den Ländern ist nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) seit vielen Jahren die KJM als Organ der Landesmedienanstalten für strafrechtlich relevante Hate-Speech-Inhalte zuständig. Mit Inkrafttreten des NetzDG ist die Zuständigkeit des Bundes für die Einhaltung von Compliance-Regeln durch die Anbieter sozialer Netzwerke hinzu getreten. Das BfJ ist die zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem NetzDG, wenn z. B. soziale Netzwerke kein wirksames Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten, kein ordnungsgemäßes Verfahren zur Übermittlung diesbezüglicher Beschwerden zur Verfügung stellen, entsprechenden Berichtspflichten nicht nachkommen, oder keinen Zustellungsbevollmächtigten oder Empfangsberechtigten benennen.
Wirksame und effiziente Rechtsdurchsetzung
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Überschneidungsbereiche zwischen den Tätigkeiten der KJM, der Landesmedienanstalten und des BfJ. Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer darin, wie wichtig ein regelmäßiger Austausch zwischen beiden Akteuren ist. Die DLM Vorsitzende Cornelia Holsten betonte: „Ob es sich um rechtswidrige Inhalte nach dem JMStV handelt oder das Beschwerdesystem des Netzwerks mangelhaft ist: In Zeiten von Fake News und Hate Speech steht eine wirksame und effiziente Rechtsdurchsetzung im Netz an erster Stelle. Die Effizienz der Rechtsverfolgung erfordert ein abgestimmtes Vorgehen, daher bin ich dankbar für die gute Zusammenarbeit.“
Auch Dr. Wolfgang Kreißig bewertete das Gespräch positiv. Die KJM verfüge dank langjähriger Prüfpraxis über eine große Expertise im Kampf gegen Hass und Hetze im Internet. „Wir wissen deshalb, wie wichtig ein guter Informationsfluss hinsichtlich der Verfahrensabläufe ist und begrüßen den entsprechenden Austausch mit dem Bundesamt für Justiz“, so Dr. Kreißig.
Weitere Informationen: www.die-medienanstalten.de
Quelle: Kommission für Jugendmedienschutz und Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten vom 15.01.2019
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