Kinderrechte
Schleswig-Holstein: Es ist Zeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern
Anlässlich des 30. Jahrestags der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November erneuert Familienminister Heiner Garg Schleswig-Holsteins Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Außerdem finden bis zum 24. November in 32 Gemeinden gleichzeitig Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein statt.
20.11.2019
„In Schleswig-Holstein nehmen wir Kinderrechte sehr ernst: Schon seit 2010 sind Kinderrechte in unserer Landesverfassung verankert. Ich setze mich dafür ein, dass Kinderrechte auch ins Grundgesetz aufgenommen werden. Eine Verankerung würde die Bedeutung der Kinderrechte und das gesellschaftliche Bewusstsein für den Wert dieser Rechte stärken. Es geht um die Anerkennung von Kindern als Träger eigener Rechte“, betont Minister Heiner Garg.
Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen
Ihr Recht auf Beteiligung können Kinder und Jugendliche zurzeit bei den Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein ausüben. Noch bis Sonntag, den 24. November finden in 32 Gemeinden gleichzeitig Wahlen statt. Über die Kinder- und Jugendbeiräte können Kinder und Jugendliche in der Kommunalpolitik mitwirken. Weitere Informationen zur Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein stehen auf den Seiten des Landesbeauftragten für Politische Bildung zur Verfügung.
Bereits zum Weltkindertag am 20. September hatte Minister Heiner Garg zusammen mit Landtagspräsident Klaus Schlie und Irene Johns, Landesvorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, die gemeinsame Erklärung „Zeit für Kinderrechte“ im Kieler Landeshaus unterzeichnet und damit ein klares Zeichen für Kinderrechte gesetzt.
Hintergrund „UN-Kinderrechtskonvention“
Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, von der UN-Generalversammlung angenommen und trat erstmals am 2. September 1990 und in Deutschland am 5. April 1992 in Kraft. Der Text beinhaltet 41 Artikel zu den Rechten von Kindern, darunter die Chancengerechtigkeit durch Bildung, das Aufwachsen ohne Gewalt, die Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In Schleswig-Holstein wurden die Kinderrechte im Jahr 2010 in die Landesverfassung aufgenommen.
Weitere Informationen und Nachrichten zum Thema „Kinderrechte“ sind in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal zu finden unter: www.jugendhilfeportal.de/recht/kinderrechte
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein vom 19.11.2019
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