Kindeswohlgefährdung
Save the Children: EU-Rückführungsverordnung gefährdet Kinder
Das Europäische Parlament hat einen verschärften Entwurf der EU-Rückführungsverordnung angenommen, der Abschiebehaft für Kinder bis zu 24 Monaten oder deren Verbringung in Rückführungszentren außerhalb der EU ermöglicht. Save the Children warnt vor erheblichen Risiken für das Kindeswohl und fordert eine Entschärfung der Maßnahmen. Die finalen Verhandlungen im Trilog stehen an.
08.04.2026
Das Europäische Parlament hat einen verschärften Entwurf der EU Rückführungsverordnung angenommen, der es unter anderem ermöglicht, Kinder für bis zu 24 Monate in Abschiebehaft zu nehmen oder sie in Rückführungszentren außerhalb der EU zu verbringen. Save the Children sieht darin ein erhebliches Risiko für Kindeswohlgefährdung. Die Kinderrechtsorganisation fordert die europäischen Institutionen auf, im weiteren Verhandlungsprozess die Maßnahmen zu entschärfen.
„Wenn die Rückführungsverordnung in dieser Form in Kraft tritt, nimmt die Europäische Union bewusst in Kauf, dass Kinder erheblichen Risiken ausgesetzt werden. Familien mit Kindern droht unter anderem Haft oder die Überstellung in Länder, zu denen sie keinerlei Bezug haben und in denen ihnen sehr wahrscheinlich keine angemessenen Unterkünfte, Gesundheitsversorgung oder Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen. Das ist ein gravierender Tabubruch und ein klarer Verstoß gegen die UN Kinderrechtskonvention. Beim Kinderschutz darf es keine Kompromisse geben“,
sagt Karsten Dietze, Experte für Flucht und Migration bei Save the Children Deutschland.
Im Rahmen der Rückführungsverordnung soll die Überstellung von ausreisepflichtigen Menschen, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können, in Drittstaaten möglich sein, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht. Die Verordnung ermöglicht die Entstehung von Rückführungszentren, sogenannten Return Hubs. In einem zuvor von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf waren Familien mit Kindern von der Überstellung in Return Hubs ausgeschlossen. Diese Ausnahme wurde im Zuge umstrittener Absprachen zwischen konservativen und rechtsextremen Parteien im Europäischen Parlament gestrichen.
Darüber hinaus sieht der vom EU-Parlament angenommene Entwurf keine Prüfung des Kindeswohls vor, bevor eine Rückführungsentscheidung erlassen oder vollstreckt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass Kinder auch dann abgeschoben werden könnten, wenn eine solche Entscheidung unsicher, unangemessen oder unmittelbar schädlich ist.
„Die Rückführungsverordnung ist Teil einer immer restriktiveren Asylpolitik der EU, die auch von der Bundesregierung vorangetrieben wird. Mit der Verabschiedung des Gesetzes für die Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik im Bundesrat am morgigen Freitag besiegelt Deutschland diesen Kurs. Es darf nicht sein, dass sich die demokratischen Kräfte dem Druck einer menschenfeindlichen Politik beugen“,
kritisiert Karsten Dietze.
Nach dem Votum im Europäischen Parlament stehen nun die finalen Verhandlungen über den Gesetzestext im Rahmen des sogenannten Trilogs an. Save the Children appelliert an die EU-Organe, die Kinderrechte ernst zu nehmen und vollumfänglich im Rahmen der Rückführungsverordnung abzubilden.
Quelle: Save the Children vom 26.03.2026
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