Qualifizierung

Sachsen-Anhalt: Kein Schulgeld für soziale Berufe an freien Fachschulen

Alle Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen sowie Sozialassist(inn)en in Ausbildung müssen im Zeitraum der Schuljahre 2019/2020 bis 2021/2022 in Sachsen-Anhalt kein Schulgeld bezahlen. Ab 1. August 2019 gezahltes Schulgeld wird von den Schulen voraussichtliche bis April 2020 zurückerstattet. Finanziert wird dies aus den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes.

27.01.2020

Der Landtag hatte im Dezember ein Gesetz beschlossen, nach dem in Sachsen-Anhalt auch an allen Fach- und Berufsfachschulen in freier Trägerschaft das Schulgeld entfällt. Finanziert wird das aus Gute-Kita-Mitteln des Bundes, die zunächst bis 2020 zur Verfügung stehen. Die Ausbildung an staatlichen Schulen erfolgt ohnehin bereits ohne Schuldgeld. „Wir brauchen den Fachkräftenachwuchs und wir sollten nicht länger riskieren, dass das Schulgeld Interessierte davon abhält, einen dieser wichtigen Berufe zu wählen“, sagt Ministerin Petra Grimm-Benne. „Die Schuldgeldfreiheit reicht jedoch nicht, es muss im nächsten Schritt eine attraktive tarifliche Ausbildungsvergütung angehängt werden.“

Das Land schließt die Finanzierungslücke, die den Schulen durch den Wegfall des Schulgeldes entsteht. Das Landesverwaltungsamt als voraussichtliche Bewilligungsbehörde wird den Schulen in freier Trägerschaft auf fristgemäßen Antrag bis zu 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler erstatten. Erste Erstattungen werden voraussichtlich Ende März erfolgen können, danach wird die Auszahlung monatlich erfolgen.

Hintergrund

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro, es geht um mehr Qualität und weniger Gebühren. Die Länder konnten entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort ergreifen. Sachsen-Anhalt setzt auf einen Fachkräfte-Pakt für Ausbildung und Qualifizierung, auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf Elternentlastung. Dazu hatten Bund und Land im vergangenen August einen Vertrag geschlossen; der Landtag goss die dort vereinbarten Punkte im Dezember in das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG).

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2020

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