Recht
Saarland für Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
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Die saarländische Landesregierung ist für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, um damit die Rechte der Kinder in Deutschland zu stärken. Sie unterstützt eine entsprechende Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern am Freitag im Bundesrat, erklärte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer.
25.11.2011
Annegret Kramp-Karrenbauer: „Die Humanität einer Gesellschaft zeigt sich vor allem darin, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Kinder sind unsere Zukunft. Sie haben daher einen Anspruch auf einen besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft. Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor Gewalt und vor Vernachlässigung, sie haben Anspruch auf Fürsorge, auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Bildung und bestmögliche Förderung und auf Meinungsfreiheit. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wird unsere Verfassung zukunftsfest gemacht. Deshalb hoffen wir, dass die Bundesregierung die Initiative des Bundesrates aufgreift und der Bundestag zügig eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes vornimmt.“
Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer verweist darauf, dass die saarländische Verfassung hier Vorbildcharakter hat. In Artikel 24a seien die Rechte der Kinder ausdrücklich aufgenommen worden. Danach hat jedes Kind im Saarland „ein Recht auf Achtung seiner Würde, auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf Bildung sowie auf gewaltfreie Erziehung zu Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit. Jedes Kind hat ein Recht auf besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung sowie leiblicher, geistiger oder sittlicher Verwahrlosung.“
Darüber hinaus wird sich die saarländische Landesregierung im Bundesrat für einen verbesserten vorsorgenden Kinder- und Jugendschutz einsetzen. Sie wird dem Bundeskinderschutzgesetz zustimmen, mit dem die Bundesregierung auf verschiedenen Feldern präventiv den Schutz von Kindern während der ersten Lebensjahre verbessern will.
„Auch hier“, so die Ministerpräsidentin, sei das Saarland bereits weiter als der Bund oder andere Bundesländer. Mit dem Landesprogramm „Frühe Hilfen“ und dem Projekt „Keiner fällt durchs Netz“ hat die Landesregierung - gemeinsam mit den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken - bereits seit einigen Jahren ein erfolgreiches Programm ins Leben gerufen, mit dem sie konsequent junge saarländische Familien in der Startphase des Familienlebens unterstützt.“
Quelle: Saarland.de - Ministerpräsidentin und Staatskanzlei
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