Antidiskriminierungsrecht

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geboten

Anlässlich internationaler Kritik fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das bestehende Gesetz weist laut UN-Gremien erhebliche Schutzlücken auf und entspricht nicht den Anforderungen internationaler Menschenrechtsverträge.

07.08.2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) noch in dieser Legislaturperiode aus. 

„Eine Reform ist dringend geboten, um den Vorgaben internationaler Menschenrechtsverträge gerecht zu werden und allen Menschen in allen Lebensbereichen den Schutz vor Diskriminierung und die Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung zu sichern“, 

erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien“. 

Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das AGG zu evaluieren, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz steht seit seinem Inkrafttreten 2006 wiederholt in der Kritik, auch in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. Mehrere UN-Fachausschüsse haben Deutschland in den vergangenen Staatenprüfverfahren Empfehlungen zur Reform des Gesetzes ausgesprochen. Zuletzt empfahl beispielsweise der UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung, den Reformprozess zu beschleunigen und sicherzustellen, dass das Gesetz vollständig mit den UN-Menschenrechtsverträgen übereinstimmt.

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfiehlt ebenfalls, das AGG zu ändern, um den Schutz vor Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Sowohl staatliche als auch private Stellen sollten zum Schutz vor Diskriminierung verpflichtet werden.

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und der UN-Menschenrechtsausschuss haben außerdem die Ausnahmetatbestände zur Vermietung von Wohnraum und die sogenannte Kirchenklausel kritisiert. Sie empfehlen Deutschland zudem eine Verlängerung der Frist, innerhalb der Betroffene von Diskriminierung ihre Ansprüche geltend machen können.

Mehrere Ausschüsse empfehlen die Einführung eines Verbandsklagerechts, den flächendeckenden Aufbau zugänglicher nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen und eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Das AGG ist das einheitliche zentrale Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Aufgrund diverser Mängel und Schutzlücken gab es in den vergangenen Jahren von verschiedenen Akteuren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft umfassende Forderungen nach einer Reform des Gesetzes. Wie auch diese appelliert das Deutsche Institut für Menschenrechte an die Bundesregierung, zügig ihr Vorhaben aus dem Koalititonsvertrag umzusetzen.  

Weitere Informationen

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 23.07.2024

Redaktion: Zola Kappauf

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