Im Gespräch

Praxisalltag und Corona – Krisenfeste Zusammenarbeit und Kooperation bewähren sich jetzt

In unserer Reihe „Im Gespräch“ über die Auswirkungen der Corona-Pandemie richten wir diesmal einen Blick in die Praxis der Jugendämter. Wir sprechen mit Dr. Frank Lammerding. Der Leiter des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) berichtet über krisenfeste Strukturen in der Zusammenarbeit und der Kooperation. Und, er spricht über die Kochbox in Oldenburg, die während des Lockdowns den Kindern nach Hause gebracht wurde.

12.01.2021

Die Jugendämter haben eine bedeutende Rolle für das gelingende Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen: Kinderschutz, Kinderbetreuung, Jugendarbeit, Krisenintervention, Beratung, Vermittlung von Hilfen, Familienberatung und vieles mehr sind Bestandteile des großen Aufgabenspektrums. Die Bundesregierung hat mehrfach das herausragende Gewicht der Jugendamtsarbeit hervorgehoben. Der 14. Kinder- und Jugendbericht stellt hierzu fest: „Die kommunalen Jugendämter sind die wichtigste Institution für Fragen der Förderung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien in Deutschland. Sie sind grundsätzlich für alle örtlichen und regionalen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sachlich zuständig und tragen insoweit nahezu allumfassend öffentliche Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich. Sie sind der institutionelle Kern, das organisatorische „Herzstück“ der deutschen Kinder- und Jugendhilfe: Sie sind 'nicht weniger als gleichzeitig Agentur des Helfens, Instanz sozialer Kontrolle, Akteur im Sozialraum, aber auch Dienstleister für junge Menschen und Familien'“.

Patenschaft für das gelingende Aufwachsen – Daueraufgabe mit veränderten Rahmenbedingungen 

Herr Dr. Lammerding, wie hat Ihr Jugendamt diese Herausforderungen seit Beginn der Pandemie meistern können?

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung wurden unter anderem die ambulanten Hilfen weitergeführt, auch während des Lockdowns. Die freien Träger wurden weiter finanziert und haben ihre Arbeit den Infektionsbedingungen angepasst. Es wurde vermehrt online gearbeitet, die Träger haben telefonische Beratungen angeboten oder die neuen Medien verstärkt genutzt. Insgesamt ist die Kinder- und Jugendhilfe sehr kreativ mit der Situation umgegangen. Auch die Kindertagespflegepersonen wurden weiter finanziert und sie konnten so ihre Arbeit mit den Kindern fortführen. 

Welche Bereiche waren und sind in dieser Zeit besonders gefordert? Gab und gibt es in Oldenburg mehr Kinderschutzmeldungen? Wie hat Corona die Arbeit des ASD verändert?

Während des Lockdowns im Frühjahr sind die Meldungen nach § 8a SGB VIII deutlich zurückgegangen. Auch mussten weniger Inobhutnahmen während der Zeit durchgeführt werden. Allerdings sind die Zahlen nach dem Lockdown schnell wieder auf das ursprüngliche Niveau angestiegen. Zu Beginn der Pandemie hat der ASD im Schichtdienst gearbeitet, da die Arbeit aber nicht mehr zu bewältigen war, hat der ASD seine Arbeit wieder umgestellt. Der ASD ist mit allen Schutzmaßnahmen und Hygienemaßnahmen ausgestattet worden und geht seiner Arbeit regulär nach, da der Kinderschutz gesichert sein muss.

Gute und verlässliche Strukturen und Kooperationen sind eine krisenfeste Basis

Konnten Sie auf gute Strukturen und Kooperationen, die eine Zusammenarbeit erleichterte, zurückgreifen?

In der Stadt Oldenburg existieren gute und verlässliche Strukturen der Kooperation und Zusammenarbeit. Es ist uns auch aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den freien Trägern gelungen, entsprechende Hilfsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen und auch Plätze für Kinder in Quarantäne zu entwickeln. Aber auch im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung haben die freien Träger eine hervorragende Arbeit in den Kindertagesstätten geleistet. 

Pragmatische und kreative Konzepte für Kinder aus bedürftigen Familien: Die Kochbox 

Durch das Bildungs- und Teilhabegesetz (BTHG) sowie das Starke-Familien-Gesetz ist es erfreulicherweise möglich, Kindern aus bedürftigen Familien ein kostenfreies Mittagessen in Kita, Schule und Kindertagespflege bereitzustellen. Durch die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen während des Lockdowns ist dieser Versorgungsweg nicht mehr möglich gewesen. Konnten Sie eine Alternative entwickeln? 

Wir haben schon vor Jahren die sog. Oldenburg Card (OLCard) eingeführt. Mit der OLCard hat die Stadt ein Instrument geschaffen, bedürftigen Kindern die Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen zu ermöglichen, ohne dass der Leistungsbezug für Dritte erkennbar ist und Vorurteile entstehen können. Alle SEK I Schülerinnen und Schüler erhalten die OLCard und können damit den Bus zur Schule nutzen. Die Personensorgeberechtigten können die OLCard online auffüllen, so dass die Schüler*innen damit Ihr Mittagessen in der Schule online bezahlen können. Bei den BuT berechtigen Kindern und Jugendlichen erfolgt die Abrechnung automatisch zwischen den Caterern und dem Jobcenter oder dem Amt für Soziales und Teilhabe. Die BuT-berechtigen Kinder und Jugendlichen können damit auch alle anderen Teilhabeleistungen und die Lernförderung erhalten. So müssen Leistungsanbieter zum Beispiel keine Rechnungen für das Jobcenter beziehungsweise das Amt für Teilhabe und Soziales schreiben, haben über das BuT-Onlinekonto sämtliche erbrachten Leistungen und erfolgte Abrechnungen im Blick. Es findet daher in Oldenburg mit der Nutzung der OLCard keine Diskriminierung bei der Bezahlung des Mittagessens statt.

Dieses System konnte auch für die Mittagsversorgung während des Lockdowns genutzt werden und wir haben es weiterentwickelt.  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlaubte mit Schreiben vom 20. April 2020 aufgrund der Pandemiesituation die Mahlzeit für bedürftige Kinder nach dem BTHG nach Hause zu bringen. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bis zur Schließung ihrer Kindertagestätte, Kindertagespflege oder Schule Mittagessen erhalten haben, sei vorübergehend bis zunächst zum 30. Juni 2020 eine sehr weite Auslegung der Fördervoraussetzungen des § 28 Absatz 6 SGB II angezeigt.

Da es den Caterern in der Stadt Oldenburg, die bisher die Versorgung des Mittagessens in den Schulen und Kindertagesstätten sichergestellt haben nicht möglich war, jeden Mittag ca. 3.300 Essen zu den bedürftigen Kindern zu bringen, wurde eine andere Lösung gesucht. Das Amt für Jugend und Familie hat daher eine Strategie entwickelt, wie die Leistung eines Mittagessens an die bedürftigen Kinder und Jugendlichen gelangen konnte. Die Eltern der bedürftigen Kinder sollten die Möglichkeit erhalten, wöchentlich eine Kochbox zu bestellen, mit dessen Inhalten sie den Kindern bzw. Jugendlichen das jeweilige Mittagessen zubereiten konnten. Es konnte sehr kurzfristig ein Caterer gefunden werden, der logistisch und personell in der Lage war, die Vorgaben der Verwaltung zu erfüllen. Der Vorteil lag darin, dass die Familien gemeinsam kochen und die Kinder etwas über Lebensmittel und deren Zubereitung lernen konnten.

Wie viele Familien sind in den Genuss der Kochbox gekommen?

Es wurden in der Zeit vom 11.05.2020 bis 15.07.2020 [letzter Tag vor den Sommerferien] insgesamt 7.634 Kochboxen mit zusammen 60.791 Portionen ausgeliefert. Pro Portion wurden 5,00 Euro berechnet, so dass Gesamtkosten i. H. v. 303.955,00 Euro entstanden sind. Die Gesamtzahl bezieht sich auf alle berechtigten Kinder.* 

Wie haben die Familien auf dieses Projekt reagiert?

Die Kochbox wurde von den Eltern sehr gut angenommen. Nur wenige haben sich negativ über die Lieferung bzw. Qualität geäußert. Die Zusammenarbeit mit dem Caterer war sehr gut und stets lösungsorientiert. Der Caterer hat sogar in ein Chipsystem investiert, damit die ausgelieferten Boxen eingescannt werden konnten. Damit konnte die Lieferung der Kochbox per SMS mitgeteilt werden. Die Ware wurde samstags gepackt und sonntags ausgeliefert. Die Kochbox enthielt auch ein „Kochbuch“ mit Anregungen für einzelne Gerichte und deren Zubereitung.
Es lässt sich nicht feststellen, ob tatsächlich mit den gelieferten Zutaten täglich eine warme Mahlzeit gekocht wurde. Allerdings lässt die Anzahl der wöchentlichen Bestellungen vermuten, dass die Kinder auch in der Zeit, in der keine Verpflegung in den Tageseinrichtungen möglich war, gut versorgt waren. 

*Anmerkung der Redaktion: Der Bringservice zur Kochbox ist im Lockdown im Januar 2021 bereits wieder gestartet.

Projekt-Steckbrief: Kochbox Stadt Oldenburg

Projektinhalt:
Versorgung von bedürftigen Kindern mit einem Mittagessen: Anlieferung einer Kochbox für 5 Tage an anspruchsberechtigte Familien durch einen Caterer

Anspruchsberechtigte/Rechtsgrundlage:
Haushalte aus dem Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII, von Wohngeld oder Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Fördervoraussetzungen:
§ 28 Abs. 6 SGB II

Federführung:
Amt für Jugend und Familie

Kooperationspartnerinnen und -partner:
Amt für Bildung und Teilhabe, Amt für Teilhabe und Soziales, Jobcenter

Kosten:
Der Stadt Oldenburg sind keine Kosten entstanden, da es sich um Mittel des Bundes nach dem BTHG handelt.

Kontakt:
frank.lammerding@stadt-oldenburg.de

Die Pandemie lässt uns noch nicht los: Neu denken und planen in den Jugendämtern

Wir befinden uns wieder in einem härteren Lockdown. Sollten Kitas und Schulen wieder geschlossen werden, planen Sie dieses erfolgreiche Projekt wieder aufleben zu lassen? 

Die Kindertagesstätten haben vor Weihnachten nur eine Notbetreuung angeboten, um die Kontaktzahlen zu reduzieren. Sollte der Lockdown noch andauern, könnte überlegt werden, das Projekt mit den Kochboxen erneut zu aktivieren.

Im Zusammenhang mit der Pandemie begegnet uns in diesem Jahr immer wieder der Begriff „systemrelevant“. Als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) stehen Sie sicher im Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen. Haben Sie den Eindruck, dass die Arbeit der Jugendämter als systemrelevant eingestuft wird?

Während zu Beginn der Pandemie die Kinder- und Jugendhilfe nicht besonders im Blick war, hat sich dies schnell geändert. Bereits in den ersten Vorordnungen des Landes wurde die Kinder und Jugendhilfe (Kindertagesbetreuung, Erziehungshilfe, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, etc.) als systemrelevant eingestuft.

Wenn Sie einen Wunsch frei hätten, was würden Sie sich als Jugendamtsleiter im Zusammenhang mit der aktuellen Lage auch im Namen Ihrer Kolleginnen und Kollegen der Jugendämter aus Niedersachsen und Bremen von Bund und Land wüschen? 

Ich wünsche mir insbesondere für die Kolleg*innen in den Kindertagesstätten mehr Vorlaufzeit bei Veränderungen, damit auch die Eltern von uns gut und sachlich informiert werden können.

Herr Dr. Lammerding, herzlichen Dank für das Gespräch. 

Das Gespräch führte Erste Stadträtin a. D. Christa Frenzel

Gesprächsreihe vom Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe

In unserer Gesprächsreihe „Praxisalltag und Corona“ fragen wir Jugendamtsleitungen, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Pflegefamilien nach ihrem Alltag, nach kreativen Ideen und ihren Wünschen, um die Herausforderungen in der Pandemie zu meistern.

Lesen Sie auch unsere Gesprächsreihe "Jugend und Corona" unter Aktuelles

Redaktion: Iva Wagner

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