Hilfen zur Erziehung

PFAD: Umsonst gehofft – Pflegekindern bleibt Stabilität in der Pflegefamilie verwehrt

Der PFAD Bundesverband kritisiert, dass die Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufwachsen, am Veto der CDU/CSU gescheitert sind. Der Heim- und Pflegekinder betreffende Part ist fast vollständig aus dem Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) auf Wunsch der Union herausgenommen worden, obwohl die Expertinnen und Experten der Jugendhilfe im Vorfeld gerade die vorgesehenen Reformen für die Pflegekinderhilfe auf breiter Ebene befürworteten.

30.06.2017

Kontinuität und Stabilität bleiben nun weiterhin vielen Pflegekindern verwehrt. Als "Zaungast" dürfen sie zwar intaktes, fürsorgliches Familienleben in der Pflegefamilie kennenlernen, doch ihre Perspektive soll offen bleiben. Auch nach Jahren sollen Eltern ihre Kinder – auch gegen ihren Willen - aus dem neuen Zuhause herausreißen dürfen mit der oftmals vagen Option, ob ihnen die fürsorgliche Elternschaft und ein erneutes Zusammenwachsen überhaupt gelingen.

Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie

Dass eine baldige Rückführung in ein wieder sicheres und förderliches Umfeld das erklärte Ziel von Fremdunterbringungen sein muss, ist unstrittig. Doch Rückführung um jeden Preis ist kein Qualitätsmerkmal der Pflegekinderhilfe! In manchen Fällen ist es leider nicht möglich, Eltern trotz vieler Hilfsangebote durch die Jugendhilfe zu befähigen, ihre elterlichen Aufgaben gut genug zu erfüllen. Manche dieser Eltern fordern trotzdem wiederholt die Herausgabe ihres Kindes und sorgen so dafür, dass die betroffenen Kinder nicht zur Ruhe kommen können. Für diese Fälle sollte das Gesetz die Möglichkeit eröffnen, dass das Familiengericht den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie anordnen kann.

Pflegefamilien in Deutschland

Ca. 57.000 Pflegefamilien in Deutschland setzen sich für Kinder und Jugendliche ein. Trösten sie in den ersten Wochen und Monaten ohne ihre Mutter und/oder ihren Vater. Sie erleichtern ihnen das Eingewöhnen in die fremde Familie. Schutz, Geborgenheit und Verlässlichkeit in die Pflegefamilie lassen das Kind wieder Vertrauen fassen. Es kann neue Beziehungen aufbauen und mit Unterstützung seiner Pflegeeltern und der Fachkräfte auch weiterhin Kontakte zu seiner leiblichen Familie pflegen.

Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung 

Das KJSG sah erstmals einen Rechtsanspruch der leiblichen Eltern auf Beratung und Begleitung vor, welchen vor allem die Pflegefamilienverbände einfordern. Denn bis jetzt werden die Eltern in der Regel alleine gelassen, sobald ihr Kind untergebracht ist. Sie benötigen jedoch gerade dann intensive Hilfen, wenn eine Rückführung so bald als möglich stattfinden soll. Gibt es jedoch keine Perspektive für eine Rückführung, so benötigen sie Begleitung, um eine neue positive Rolle im Leben ihres fremduntergebrachten Kindes zu finden und mit der Pflegefamilie konstruktiv zusammenarbeiten zu können.

Reform des Pflegekinderwesens

Die Reform des Pflegekinderwesens war der ehemaligen SPD-Familienministerin Manuela Schwesig ein wichtiges Anliegen. Sie hat begriffen, wie schwer es für Kinder ist, mit einer unklaren Perspektive zwischen zwei Familien aufzuwachsen. Doch die CDU/CSU ist strikt gegen die rechtlichen Verbesserungen und vermutet die Rechte der Herkunftseltern in Gefahr.Sind ihre Einwände nur von Unkenntnis der Situation von Pflegekindern geprägt oder doch schon zu einem Positionierungs-Faktor im Wahlkampf geworden? Wenigstens wenn es um die Schwächsten im Lande geht, sollten Rivalitäten und Profilierung der Parteien außen vor bleiben.Die beschlossene Fassung des KJSG im Bereich der Pflegekinderhilfe ist nur eine Absichtserklärung, die kostenarm und sicher wenig wirksam sein wird. Damit können wir nicht zufrieden sein. In der kommenden Legislaturperiode muss das Thema umgehend wieder aufgenommen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung für leibliche Eltern als Basis für die Kontinuitätssicherung von Kindern sowie die Ausgestaltung der Hilfen für behinderte Pflegekinder gehören zwingend in den nächsten Entwurf für eine inklusive Jugendhilfe.

PFAD wird nicht Nachlassen und sich weiterhin für rechtliche Verbesserungen für Pflegekinder und ihre Familien einsetzen.

Die vollständige Pressemitteilung des PFAD Bundesverbandes vom 30.06.2017 (pdf, 123 KB) steht auch zum Download zur Verfügung. 

Quelle: PFAD - Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 30.06.2017

Redaktion: Ulrike Schulz

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