Migration
Perspektiven für geflüchtete Kinder schaffen und Kinderrechte einhalten!

Die Schaffung von Perspektiven und die Sicherung der Kinderrechte für Geflüchtete erfordern Bildung, unterstützende Umgebungen und umfassende Gesundheitsversorgungen. Die Kooperation von Regierungen, NGOs und der Gemeinschaft ist entscheidend, um nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten und die Lebensbedingungen zu verbessern, zugunsten einer Gesellschaft, in der die Rechte aller Kinder geachtet werden.
20.11.2023
Anlässlich des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels zeigt sich die internationale Kinderrechtsorganisation terre des hommes besorgt über die Situation von geflüchteten Kindern.
Sophia Eckert, Rechts- und Migrationsexpertin bei terre des hommes, beklagt sich:
„Sie leben in überfüllten Unterkünften, die Standards werden zunehmend abgesenkt und die Kinder- und Jugendhilfe wird kaum eingebunden. Die ihnen laut der UN-Kinderrechtskonvention zustehenden Rechte auf angemessene Lebensbedingungen, auf Schutz vor Gewalt und auf Zugang zu Bildung und Gesundheit werden oft verletzt. Dabei gelten diese Rechte für alle Kinder.“
Der Flüchtlingsgipfel am 06. November bot laut terre des hommes eine Chance, die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für die Aufnahme von schutzsuchenden Kindern mit ihren Familien und von unbegleiteten Minderjährigen neu zu gestalten. Dabei sollten künftig auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit geflüchteten Kindern arbeiten, zu Rate gezogen und gehört werden.
Laut des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge waren von Januar bis September 2023 etwa ein Drittel der Asylsuchenden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wie für alle Kinder gelten auch für sie unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrem Aufenthaltsstatus die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention. terre des hommes fordert die Bundesregierung und die Kommunen auf, diese Bestimmungen endlich umzusetzen.
Das bedeutet unter anderem: Die dezentrale Unterbringung von geflüchteten Kindern muss ermöglicht werden. Dafür muss die Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen (§ 47 AsylG) für Kinder und ihre Familien aufgehoben und gleichzeitig flächendeckend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Familien frühzeitig aus der Aufnahmeeinrichtung zu entlassen (§ 49 Abs. 2 AsylG). Außerdem muss der Zugang zur öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für begleitete und unbegleitete geflüchtete Kinder sichergestellt werden, und sie müssen Zugang zu Gesundheitsleistungen, zu frühkindlicher Bildung und zu Regelschulen haben.
Quelle: terre des hommes vom 06. November 2023
Termine zum Thema
-
07.03.2024
Miteinander! Tagesgruppe als Entwicklungsfeld und Erfahrungsraum für Kinder, Eltern und Fachkräfte
-
25.11.2024
Arbeiten mit Kindern psychisch erkrankter Eltern – Die Angst verrückt zu werden
-
18.11.2024
Angebote nach § 42 SGB VIII – Kollegialer Austausch Beratung von und für Mitarbeiter*innen des Kinder- und Jugendnotdienstes sowie von Inobhutnahme Einrichtungen
-
09.04.2024
Beteiligung von Kindern im Kinderschutz – wie kann das gehen?
-
18.03.2024
Deeskalation in den stationären Erziehungshilfen
Materialien zum Thema
-
Zeitschrift / Periodikum
Peer-to-Peer im Jugendschutz - KJug 4-2023
-
Artikel / Aufsatz
„Du sitzt im Wartesaal und niemand ruft dich auf!“ – Krisenintervention in der Krise?! erste Erkenntnisse aus einem laufenden Praxisforschungsprojekt zur Inobhutnahme
-
Broschüre
Diagnostisches Fallverstehen – Psychosoziale Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Reflexionsbogen zur Erstellung und Weiterentwicklung von Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 45 SGB VIII
-
Broschüre
Geschichten von Leon und Jelena – Der Rollerführerschein
Projekte zum Thema
-
Perspektive gGmbH Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung
Inobhutnahme – Perspektiven: Impulse!
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Zukunftswerkstatt Rückenwind e. V.
Fugee Angels
-
Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg e. V.
Fugees-Akademie
-
Diakonie Wuppertal – Soziale Teilhabe gGmbH
„Do it! - Transfer Bund“
Institutionen zum Thema
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
faX Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Stadt und Landkreis Kassel
-
Oberste Landesjugendbehörde
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Brüggenest
-
Sonstige
ZAnK – Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte und Mediation
-
Sonstige
Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamts (Landschaftsverband Rheinland)