Kinderschutz-Zentren
Perspektiven auf den Kinder- und Jugendschutz im KJSG
![Ein Kleinkind, das seine Hande an die Fensterscheibe einer Balkontür drückt, ist von oben zu sehen Ein Kleinkind, das seine Hande an die Fensterscheibe einer Balkontür drückt, ist von oben zu sehen](/fileadmin/_processed_/0/1/csm_paul-hanaoka-9-nGBzwzquo-unsplash_513f7fdf41.jpg)
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Die Kinderschutz-Zentren haben sich sowohl an der wissenschaftlichen Begleitung als auch am Dialog-Prozess „Mitreden - Mitgestalten“ aktiv beteiligt, ihre Sichtweisen insbesondere im Themenfeld „Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation“ eingebracht und die dortigen Weiterentwicklungsbedarfe kommentiert. Nun nehmen sie Stellung zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ (KJSG).
02.11.2020
Der vorliegende „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ (KJSG) greift viele Regelungen älterer Entwürfe auf, modifiziert und differenziert jedoch an einigen bedeutsamen Stellen. Das besondere Verdienst der vorliegenden Fassung liegt vor allem darin, die Perspektive hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu öffnen. Auch begrüßen die Kinderschutz-Zentren die Stärkung der Bedeutung präventiver Ansätze und die ausdrücklich gewollte Verbesserung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern als grundlegendes Gestaltungsprinzip der Kinder- und Jugendhilfe.
In ihrer Stellungnahme (PDF, 852 KB) äußern sich die Kinderschutz-Zentren zu ausgewählten Abschnitten und Regelungen genauer zu folgenden Themen:
- Besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
- Hilfen aus einer Hand für alle Kinder und Jugendlichen – inklusive Hilfe
- Mehr Prävention vor Ort
- Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
Über die Kinderschutz-Zentren
Die Kinderschutz-Zentren sind primär in der Kinder- und Jugendhilfe verortet, jedoch in vielfältigen Kooperationen auch in andere Fachsyteme hinein aktiv, wie etwa im Gesundheitswesen und den Frühen Hilfen. Seit 2016 sind die Kinderschutz-Zentren an der Entwicklung und Verbreitung der medizinischen `S3(+)-Leitlinie Kinderschutz´ zum klinischen Handeln bei Kindeswohlgefährdungen aktiv beteiligt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren ist darüber hinaus schwerpunktmäßig im Handlungsfeld sexueller Gewalt tätig und Mitglied im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
KJSG-RefE 2020
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG-RefE 2020) wurde am 5. Oktober zur schriftlichen Anhörung an die Verbände versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis zum 26. Oktober 2020.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
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