Berlin

Personalratswahlen im öffentlichen Dienst

Zwischen dem 15. November und 6. Dezember 2024 finden die Personalratswahlen im Öffentlichen Dienst in Berlin statt. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) ruft zur Inanspruchnahme des Wahlrechts auf und gibt die Listen des dbb für Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen bekannt. Wer nicht persönlich zur Wahl erscheinen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl.

21.11.2024

Manche haben es vielleicht bereits mitbekommen: es sind Personalratswahlen im öffentlichen Dienst in Berlin. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) möchte daher zur Nutzung des Stimmrechts aufrufen und empfiehlt in jedem Fall wählen zu gehen.

Schließlich sollen sich die gewählten Menschen die nächsten vier Jahre für die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer*innen einsetzen und diese bestenfalls auch durchsetzen. Daher die Bitte wählen zu gehen oder Briefwahl beim zuständigen Wahlvorstand zu beantragen. 

Parallel finden die Wahlen für den Hauptpersonalrat statt und auch in dem Fall ist es sehr wichtig wählen zu gehen. Der Hauptpersonalrat setzt sich Berlinweit für die Belange der Beschäftigten ein und bearbeitet übergeordnete Themen. Der Dachverband der dbb hat ebenso eine Liste „Gemeinsam für Berlin – dbb beamtenbund und tarifunion berlin“, für die der DBSH wirbt. Da im öffentlichen Dienst Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen beschäftigt sind, gibt es auch jeweils zwei Kandidat*innen-Listen. Der DBSH hat auch eine Kandidat*in für Arbeitnehmer*innen gestellt. Mit den Stimmen der Sozialarbeiter*innen kann sicher gestellt werden kann, dass die DBSH-Stimme als Fachgewerkschaft und Mitglied im dbb berücksichtigt wird bei laufenden Diskussionen. 

Weitere Informationen

Antrag zur Briefwahl (.docx: 81 KB)

Informationen vom dbb zur Bedeutung von Personalräten

Video zur Bedeutung von Personalräten vom dbb

Quelle: Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) vom 13.11.2024

Redaktion: Zola Kappauf

Back to Top