Jugendpolitik
Offener Brief des Aktionsbündnisses Kinderrechte: UN-KNK muss Maßstab für Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sein
![Eien Gruppe Kinder unterschiedlicher Herkunft steht im Park, sie umarmen sich und lachen. Eien Gruppe Kinder unterschiedlicher Herkunft steht im Park, sie umarmen sich und lachen.](/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Kinder-Garten-F-Robert-Kneschke_52f77ff7a1.jpg)
Anlässlich der derzeit in Schleswig-Holstein tagenden Justizministerkonferenz und der Bundestagsdebatte fordert das Aktionsbündnis Kinderrechte in einem offenen Brief, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird.
06.06.2019
Nach Ansicht des Aktionsbündnisses Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) wäre der laut Medienberichten in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefundene Kompromiss ein Meilenstein für die Kinderrechte in Deutschland. Neben Schutz- und Förderrechten ist für das Aktionsbündnis Kinderrechte zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kindern und Jugendlichen betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden.
Adressiert ist der offene Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesjustizministerin Katarina Barley, Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer.
Explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts
„Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist“, heißt es im offenen Brief wörtlich. Und weiter: „Dabei möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass die explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts dem Ringen um einen Kompromiss zur Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung nicht zum Opfer fallen dürfen. Nur mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.“
Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfährt mittlerweile eine breite Unterstützung. Die Debatte im Bundestag am 6. Juni zur Stärkung der Kinderrechte verleiht dem Thema zusätzlichen Rückenwind. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist aber auch unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.
Weiterführende Informationen
Der offene Brief im Wortlaut ist online abrufbar.
Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte (PDF, 192 KB) für die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung steht hier zur Verfügung: https://bit.ly/2IiL3W1
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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