Sachverständige

Öffentliche Anhörung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz am 22. Februar 2021

Die öffentliche Anhörung zum Regierungsentwurf des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird per Livestream im Internet übertragen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt im Vorfeld zahlreiche Informationen zur Verfügung: Einige Stellungnahmen der Sachverständigen können bereits eingesehen werden.

16.02.2021

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) reformiert die Kinder- und Jugendhilfe. Die Bundesregierung möchte damit jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf mehr Teilhabe und Chancen ermöglichen. Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes am 29. Januar 2021 in erster Lesung beraten. Nun steht in der 81. Sitzung des Ausschusses Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF) auf der Tagesordnung. Sie wird am 22. Februar 2021 von 14 bis 17 Uhr per Livestream im Internet übertragen und kann im „Parlamentsfernsehen“ eingesehen werden.

Beraten wird auch der Antrag 19/26158 (PDF) der FDP zu „Besseren Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder“. Die Liberalen fordern die Abschaffung des Paragrafen 94 Absatz 6 des SGB VIII, um damit die Kostenheranziehung junger Menschen in vollstationärer Betreuung zu streichen.

Sachverständigenliste

14 Sachverständige sind für die Anhörung gelistet. Ihre Stellungnahmen werden auf der Internetseite des Ausschusses bereits vorab veröffentlicht und dort laufend ergänzt. 

  • Dr. Elke Alsago, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung
  • Prof. Dr. Karin Böllert, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V.
  • Markus Dostal
  • Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinderund Jugendpsychiatrie/Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm
  • Sabine Gallep, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
  • Stefan Hißnauer, bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
  • Prof. Dr. iur. Jan Kepert, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
  • Hubert Lautenbach, ArbeiterwohlfahrtBundesverband e. V.
  • Christine Lohn, Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e. V. (BAG EJSA)
  • Dr. Heide Mertens, SkF Gesamtverein e.V.
  • Christiane Möller, Deutscher Blinden-und Sehbehindertenverband
  • Roland Rosenow, Diakonie Deutschland
  • Dr. Koralia Sekler, AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.
  • Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Wiesner

Zum Hintergrund

Mit dem Gesetz sollen laut Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden. Ziel sei ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt, schreibt die Bundesregierung. Im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ haben sich Bund, Länder und Kommunen zuvor mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe darüber ausgetauscht, in welchen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Handlungsbedarf besteht und wie Verbesserungen erreicht werden können. Auf dieser Grundlage wurde der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf entwickelt. 

Redaktion: Kerstin Boller

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