Rechtsgutachten
„Niemand ist zu jung, um gleiche Rechte zu haben“
Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters muss viel ernster genommen werden als bisher: Darauf hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor dem Weltkindertag (20. September) hingewiesen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Alterdiskriminierung genauer beleuchten soll.
29.09.2022
„Nicht nur ältere Menschen erleben Altersdiskriminierung, sondern auch Kinder und Jugendliche“, sagte Ferda Ataman, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Das Verbot der Altersdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelte in jedem Alter.
Ataman erklärte, dass Kinder genauso das Recht hätten, überall dabei zu sein:
„Wenn Kinder unter 16 Jahren aus Hotels oder Cafés ohne nachvollziehbaren Grund pauschal ausgeschlossen werden, oder wenn Familien keine Wohnung bekommen, weil Kinder angeblich zu viel Lärm machen, dann ist das Altersdiskriminierung. Das heißt, mit der Familie gemeinsam etwas zu erleben, ohne ausgeschlossen zu werden, frei zu spielen, einen Kitaplatz zu bekommen, genügend Platz zum Wohnen zu haben. Niemand ist zu jung, um gleiche Rechte zu haben.“
Rechtsgutachten mit konkreten Vorschlägen
Schutz vor Diskriminierung reiche an vielen Stellen nicht aus, so Ataman. Sie legte ein Rechtsgutachten mit konkreten Vorschlägen vor, um Kinder und auch Eltern künftig noch besser zu unterstützen.
Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebene Gutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“ zeigt: Auch in der Rechtsprechung wird die Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen als Rechtsverstoß zu zögerlich geahndet – auch, weil der Begriff „Altersdiskriminierung“ mit hohem Alter gleichgesetzt wird. Die Autor:innen schlagen daher vor, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu präzisieren: Der Begriff des „Alters“ sollte durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Eine solche Klarstellung könnte dazu beitragen, dass das Bewusstsein für Diskriminierung junger Menschen geschärft wird.
Auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt
Das Gutachten macht außerdem deutlich, dass in Deutschland - anders als in vielen anderen EU-Ländern – auch Eltern nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich daher dafür aus, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Merkmal der „Fürsorgeverantwortung“ zu erweitern. So können Eltern besser gegen Diskriminierungen vorgehen, wenn sie beispielsweise im Arbeitsleben als Mütter oder Väter benachteiligt werden.
Nicht nur im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sehen die Autor:innen Nachholbedarf. Um diskriminierenden Auswahlentscheidungen in Kindertagesstätten und Kindergärten vorbeugen zu können, schlagen sie vor, Einrichtungen der Kinderbetreuung und Tagespflegepersonen zur Offenlegung ihrer Auswahlkriterien und der Ablehnungsgründe zu verpflichten.
Das Rechtsgutachten „Diskriminierung von und wegen Kindern“ kann bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes heruntergeladen werden.
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 19.09.2022
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