Bremen
Neue Voraussetzungen für verlässliche Betreuung der Kinder


Der Bremer Senat hat eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Kindertagespflege beschlossen. Träger erhalten mehr Flexibilität beim Personaleinsatz, so dass Quereinsteiger*innen leichter integriert und berufsbegleitend qualifiziert werden können. So sollen trotz des Fachkräftemangels mehr verlässliche Betreuungsplätze entstehen. Die Reform soll noch in diesem Sommer in Kraft treten.
07.04.2025
Der Bremer Senat hat am 11. März einen entscheidenden Schritt unternommen, um die Kindertagesbetreuung im Land Bremen zu stärken. Das Bremische Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (BremKTG) soll angepasst werden, um den Trägern der Kindertagesbetreuung mehr Flexibilität beim Personaleinsatz zu ermöglichen. Diese Maßnahme hilft, den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen auch angesichts des Fachkräftemangels zu decken und verlässlicher zu gestalten.
„In den letzten Jahren sind die Kinderzahlen in Bremen massiv um mehr als 20 Prozent gestiegen. Damit übertrifft Bremen den Bundesschnitt deutlich. Gleichzeitig kämpfen Kitas mit einem anhaltenden Fachkräftemangel und steigenden Ausfällen aufgrund hoher Belastung und Krankheit. Fund die Kinder und für die Eltern, vor allem für Alleinerziehende, ist es aber wichtig, sich auf eine verlässliche Betreuung verlassen zu können. Deshalb müssen wir jetzt neue Wege gehen. Wir wollen mehr Menschen für die Arbeit in Kitas begeistern und ihnen eine Perspektive bieten“,
erklärt Senatorin Sascha Karolin Aulepp.
In den letzten zehn Jahren hat Bremen bereits über 7.500 neue Kitaplätze geschaffen. Weitere 3.000 kommen in den nächsten Jahren hinzu. Doch die Herausforderung bleibt: Es fehlen qualifizierte Fachkräfte. Bis 2030 werden voraussichtlich 1.500 Erzieher*innen fehlen. Aktuell können laut Trägerauskunft 25 Gruppen aufgrund von Personalmangel nicht eröffnen, das sind ungefähr 400 Plätze. Um für alle Kinder verlässliche Kitaplätze zu garantieren, setzt Bremen nun verstärkt auf Quereinsteiger*innen und flexible Einsatzmöglichkeiten von Personal.
Kinder- und Bildungssenatorin Aulepp hat deshalb nach vielen Gesprächen und Arbeitsrunden mit Kolleg*innen aus den Kitas, mit den Trägern der Kindertagesbetreuung und mit der Fachpolitik einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Trägern zeitlich befristet neue Möglichkeiten für den Personaleinsatz in den Kindertagesstätten schafft und stärker auf Quereinsteiger*innen setzt, die berufsbegleitend weiterqualifiziert werden. Ziel ist es, die Teams in den Kitas schnell zu verstärken, damit mehr Kinder in den kommenden Jahren betreut werden können – und zwar verlässlich und mit hoher Qualität.
Der Senat hat den Gesetzesentwurf nun beschlossen und auf den Weg gebracht. Bevor die Bürgerschaft die Gesetzesänderung beschließt, finden im Gesetzgebungsverfahren umfangreiche Erörterungen unter anderem in der Bildungsdeputation statt. Das Gesetz wird nach der 2. Lesung in der Bremischen Bürgerschaft in Kraft treten – voraussichtlich noch in diesem Sommer.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Flexibilität beim Personaleinsatz: Künftig wird ermöglicht, dass Menschen ohne pädagogische Berufsausbildung für einen begrenzten Zeitraum und im Vertretungsfall in einer Kindertageseinrichtung Kinder eigenständig betreuen dürfen. Das verbessert die Flexibilität beim Personaleinsatz und macht es für die Träger erheblich attraktiver, Personen auch ohne (vollständige) Qualifikation als Fachkräfte mit begrenztem Verantwortungsbereich, einzustellen, um ihr Angebot abzusichern. Mindestvoraussetzung ist die Qualifikation zur Kindertagespflegekraft. Ein tadelloses Führungszeugnis ist selbstverständlich.
- Fachkraftgewinnung durch Weiterqualifikation: Die Änderung hilft bei der langfristigen Fachkräftegewinnung, weil mit der Einstellung das verbindliche Angebot von Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten verbunden ist.
- Befristung auf fünf Jahre: Die Flexibilisierung ist eine Lösung für eine Übergangszeit. Die Situation wird sich aufgrund steigender Zahlen bei den Fachkräften weiter entspannen.
Erwartete Auswirkungen
- Erhöhte Betreuungsqualität: Die neuen Maßnahmen ermöglichen es, auch in Krisenzeiten eine gute und verlässliche Betreuung sicherzustellen.
- Schnellere Reaktion auf den Bedarf: Flexiblere Personalstrukturen und der Ausbau der Betreuungsplätze sorgen dafür, dass der steigende Bedarf zügig gedeckt werden kann.
- Langfristige Fachkräftegewinnung: Mit den Weiterbildungsmöglichkeiten wird der Fachkräftemangel nachhaltig bekämpft.
Ausblick
Bremen wird die Maßnahmen evaluieren, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen die Kindertagesbetreuung nachhaltig verbessern. Eine erste Überprüfung der Wirksamkeit ist nach der Hälfte des Befristungszeitraums für Ende 2027 geplant. Mit dieser Reform setzt Bremen einen klaren Kurs auf eine zukunftsfähige und verlässliche Kindertagesbetreuung.
Quelle: Senatskanzlei Bremen vom 11.03.2025
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