Frühförderung
Neue Arbeitshilfe zu Gewaltschutzkonzepten

Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sich im November 2022 mit Gewaltschutzkonzepten für Frühförderstellen beschäftigt. Daraus ist eine Arbeitshilfe mit Hinweisen und Leitfragen speziell für Frühförderstellen entstanden, die jetzt kostenlos als PDF-Download zur Verfügung steht.
06.01.2023
Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sich mit Gewaltschutzkonzepten für Frühförderstellen beschäftigt.
„Wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, müssen sie vor jeder Form von Gewalt geschützt werden - von der Kindertageseinrichtung über Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, die nicht im Elternhaus leben können, bis hin zur Frühförderung für die ganz Kleinen“, sagte LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese Einrichtungen und Anbieter Gewaltschutzkonzepte entwickeln, anwenden und regelmäßig überprüfen müssen. Die Landesjugendämter beim LWL und beim Landschaftsverband Rheinland haben bereits im vergangenen Jahr für Kindertageseinrichtungen und für stationäre Einrichtungen eine Arbeitshilfe entwickelt, die die Grundlagen für die Erstellung von Schutzkonzepten beschreibt.
Neue Arbeitshilfe speziell für Frühförderstellen
Nun haben die Landschaftsverbände eine Arbeitshilfe für Frühförderstellen nachgelegt. In den Frühförderstellen werden Kinder, von der Geburt bis zur Einschulung gefördert, die in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung brauchen. LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers:
„Wir wollen offensiv dazu beitragen, dass der Kinderschutz in allen Einrichtungen und Angeboten in den Blick genommen wird. Auch in den Frühförderstellen, für die wir seit 2020 als Träger der Eingliederungshilfe zuständig sind, ist es wichtig zu reflektieren, wie Kinder vor Gewalt geschützt werden können. Dabei unterstützen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen und ihre Träger mit passgenauen Materialien“.
Die neue Arbeitshilfe enthält speziell für Frühförderstellen entwickelte Hinweise und Leitfragen, mit denen die Anbieter sich selbst hinterfragen können. Denn in jeder Einrichtung gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen. Die Leitfragen reichen von einer allgemeinen Risikoanalyse („Welche Bedingungen in Ihrer Einrichtung begünstigen grenzverletzende Verhaltensweisen?“) über Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren („Wie ist der Umgang mit Beschwerden geregelt?“) bis hin zu konkreten Handlungsfragen in Verdachtsfällen („Ist geregelt, wer über sofortige Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person entscheidet?“).
Es geht darum, tatsächliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Sinnvoll ist es, dass das Team der Frühförderstelle die Konzepte gemeinsam entwickelt. Denn: Gewalt- und Kinderschutzkonzepte allein auf dem Papier reichen nicht aus, vielmehr müssen sie umgesetzt und wirklich gelebt werden, betonten auch die Mitglieder des LWL-Landesjugendhilfeausschusses.
Zum Hintergrund
Die Arbeitshilfe wird Anfang Dezember den Frühförderstellen in ganz NRW per Post zugeschickt. Darüber hinaus ist sie als barrierefreie PDF im Internet als Download (PDF: 237 KB) verfügbar. Die Landschaftsverbände unterstützen die Frühförderstellen darüber hinaus mit einer Websprechstunde zur Entwicklung der Gewaltschutzkonzepte, die Anfang Januar stattfinden wird.
Über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 19.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
Quelle: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vom 02.12.2022
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