Familienpolitik
Nachtragshaushalt: Ganztagsausbau beschleunigen, Kinder- und Jugendhilfe unterstützen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen. Damit werden die finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahmen des Konjunkturpakets geschaffen. Dem Bundesfamilienministerium stehen nun insgesamt 853 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese sollen sollen u.a. in den Ganztagsausbau, die Kinder- und Jugendhilfe, sowie in die Rassismusforschung fließen.
03.07.2020
Der Einzeletat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist durch den zweiten Nachtragshaushalt im Jahr 2020 13,6 Milliarden Euro stark. Damit stehen so viel Haushaltsmittel wie noch nie für wichtige gesellschaftspolitische Herausforderungen bereit.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir wollen den Ganztagsausbau beschleunigen, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur steigern und zügig einen konjunkturellen Impuls auslösen. Die heute bereitgestellte Finanzhilfe für den Ganztagsausbau ist eine gute Investition in verlässliche Bildung und Betreuung – für Kinder, für Jugendliche, für die Familien. Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, wie wichtig eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur nicht nur von Kleinkindern, sondern auch von Grundschulkindern ist. Weitere Unterstützung bekommen die Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe. Damit sollen ihre Existenz und der Fortbestand der sozialen Dienste sichergestellt werden. Und auch die Rassismusforschung erhält zusätzliche Mittel. Rassismus und Rechtsextremismus gefährden zunehmend unsere Demokratie. Um etwas gegen rassistische Diskriminierung und rechte Tendenzen in unserer Gesellschaft tun zu können, brauchen wir fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten.“
Ausbau an Ganztagsangeboten für Grundschulkinder
Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen: Die Nachfrage an Ganztagsbetreuungsangeboten ist größer als das Angebot. Etwa die Hälfte der Kinder im Alter unter elf Jahren werden ganztägig betreut, aber Bedarf besteht für 73 Prozent. Und auch die qualitativen Anforderungen müssen besser finanziert werden. Während der Corona-Notbetreuung in den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen weiter zu verbessern sind.
Damit die Kommunen den notwendigen Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor diesen Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen BMFSFJ und BMBF durch zusätzliche Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Davon stehen 750 Millionen Euro bereits 2020 zur Verfügung.
Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe
Viele gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe benötigen weitere wirksame Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Das ist wichtig, um ihre Existenz und damit auch den Fortbestand der sozialen Dienste sicher zu stellen. Da die gemeinnützigen Organisationen den Betrieb erst nach und nach und mit Einschränkungen wieder aufnehmen können, werden sich die Liquiditätsengpässe bis auf Weiteres hinziehen. Aufgrund der umfangreichen Reisebeschränkungen ist auch die Zukunft des internationalen Jugendaustauschs durch die Folgen der Corona-Pandemie in besonderer Weise gefährdet und benötigt besondere Unterstützung. Für ein entsprechendes Förderprogramm des BMFSFJ wurden zusätzliche 100 Millionen Euro beschlossen.
Integrations- und Migrationsforschung
Um den zunehmenden Alltagsrassismus in unserer Gesellschaft zu begegnen, ist auch mehr Geld im Bereich der Rassismusforschung notwendig. Deshalb erhält das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) drei Millionen Euro in diesem Jahr. Damit soll der Forschungsbereich zu den verschiedenen Facetten von rassistischer Diskriminierung langfristig ausgebaut werden. Ziel ist die Konzeption einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung, um die Verbreitung von Vorurteilen sowie deren Ursachen zu messen und zu analysieren.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.07.2020
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