Bayern

Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe

Im einem bayernweiten Modellprojekt sollen den Jugendämtern ab 2024 Verfahrenslotsen zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund ist die geplante Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab 2028.

04.08.2022

Der Bundesgesetzgeber sieht ab 2028 die Zusammenführung der Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Dabei soll der Umsetzungsprozess in drei Phasen erfolgen. Im zweiten Schritt sollen ab dem 01.01.2024 in allen Jugendämter Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII zu Verfügung stehen.

Diese Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und deren Familien, die (potentiell) Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII oder Teil 2 SGB IX haben, beraten, unterstützen und begleiten. Zudem soll der Verfahrenslotse die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen für alle jungen Menschen strukturell unterstützen. Der Bundesgesetzgeber eröffnet den Kommunen gleichzeitig die Möglichkeit bereits vor dem 01.01.2024 Verfahrenslotsen einzuführen.

Projektskizzen von zehn Jugendämtern ausgewählt

Zur Erprobung, vorzeitigen Umsetzung und Erarbeitung landesweiter fachlicher Empfehlungen wurden durch den Bayerischen Landtag Mittel für ein bayerisches Modellprojekt bereitgestellt. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, der Bayerische Städte- und Landkreistag, der Vorstand des bayerischen Landesjugendhilfeausschusses und das ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt koordinieren und begleiten dieses Modellprojekt. Mit einem Festbetrag zur Personalkostenförderung in Höhe von 75.000 € werden zehn Jugendämter der bayerischen Städte und Landkreise vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2023 mit unterschiedlichsten Ansätzen gefördert werden.

Aus den 24 eingegangenen Bewerbungen wurden für das Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ die Projektskizzen der folgenden Jugendämter ausgewählt:

  • Landkreis Amberg-Sulzbach
  • Landkreis Günzburg
  • Landkreis Hof
  • Landkreis Mühldorf a. Inn
  • Landkreis Nürnberger-Land
  • Landkreis Wunsiedel i. F.
  • Kooperationsprojekt der Stadt Rosenheim und dem Landkreis Rosenheim
  • Kooperationsprojekt der Jugendämter der Region 10 (Landkreis Eichstätt, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Landkreis Pfaffenhofen, Stadt Ingolstadt)
  • Stadt München
  • Stadt Nürnberg

Quelle: Bayerisches Landesjugendamt vom 28.07.2022

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