Flucht und Migration
Missbrauchsbeauftragter Rörig fordert gesetzliche Schutzstandards in Flüchtlingsunterkünften

Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni fordert Missbrauchsbeauftragter Rörig die gesetzliche Verankerung von Schutzstandards gegen sexuelle Gewalt in Flüchtlingsunterkünften. Eine entsprechende Neuregelung im Asylgesetz ist im Rahmen der SGB VIII-Reform vorgesehen, die sich zur Zeit im parlamentarischen Verfahren befindet.
20.06.2017
Anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni wiederholt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, seine dringende Bitte an die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, gesetzliche Schutzstandards gegen sexuelle Gewalt in Flüchtlingsunterkünften – wie jetzt durch die Neuregelung des § 44 Asylgesetz im Rahmen der ausstehenden SGB VIII-Reform vorgesehen – noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden.
Schutzstandards in Flüchtlingsunterkünften
Rörig: "Das Wegschauen beim Schutz der Flüchtlingskinder muss endlich der Vergangenheit angehören. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir uns in Deutschland für die geflüchteten Kinder verantwortlich fühlen und sie schützen. Mit der Neuregelung des § 44 Asylgesetz wären die Länder gesetzlich verpflichtet, Schutzstandards in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten und die Träger der Einrichtungen, diese zu entwickeln und zum gelebten Alltag zu machen.“
Informations-, Schutz- und Hilfsangebote
"Wir haben in Deutschland ein unverändert hohes Ausmaß von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig, "ich hoffe sehr, dass ich mit der künftigen Bundesregierung ein neues Kapitel bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und den Hilfen für Betroffene aufschlagen kann! Die Zeit der Minimallösungen muss endlich vorbei sein. Wir dürfen bei sexuellem Missbrauch nicht weiter abstumpfen und müssen den Kampf dauerhaft und mit ganz anderen Mitteln führen. Hierzu gehört, dass in der nächsten Legislaturperiode Informations-, Schutz- und Hilfsangebote viel stärker unterstützt und ausgebaut werden müssen.“
Bereits in 2015 hatte der Unabhängige Beauftragte eine <link https: beauftragter-missbrauch.de presse-service meldungen detail news checkliste-mindeststandards-zum-schutz-von-kindern-in-fluechtlingsunterkuenften external-link-new-window des>Checkliste "Mindeststandards zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften" entwickelt und einheitliche Schutzstandards für alle Unterkünfte gefordert.
Quelle: Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 19.06.2017
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