UN-Behindertenrechtskonvention
Menschenrechtsinstitut bemängelt Stagnation bei Umsetzung in Deutschland


Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt die Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Anlass ist die anstehende Prüfung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderung umsetzt.
17.08.2023
„Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung am 29. und 30. August in Genf. „Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren.“
Staatenprüfung Ende August 2023
Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umsetzt. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreter*innen in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.
Kritik an Sonderstrukturen in Deutschland
Die Monitoring-Stelle kritisiert vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. „Es wird zwar viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht“, so Palleit.
Der Parallelbericht weist darauf hin, dass in vielen Bereichen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. So fehle ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe. Das gelte beispielsweise für Wohnungsbau, Katastrophenschutz sowie Zugang zu Arztpraxen. Probleme, wie etwa fehlende diskriminierungsrechtliche Verpflichtungen zu Barrierefreiheit im privaten Sektor, seien zwar seit langem bekannt, aber politisch nicht bearbeitet. „Hier fehlt es an der notwendigen menschenrechtlich gebotenen politischen Priorisierung“, heißt es im Bericht.
- Der Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands kann auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte heruntergeladen werden.
- Der Bericht steht dort ebenfalls in Gebärdensprache, in leichter Sprache und auf Englisch zum Download bereit.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 14.08.2023
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