Gender

Mehr rechtliche Anerkennung und Schutz für intergeschlechtliche Menschen

Das Recht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtlichkeit ist ein Menschenrecht. Seine Verwirklichung ist jedoch für intergeschlechtliche Menschen in Deutschland noch keine Selbstverständlichkeit. Dies macht eine vom Deutschen Instituts für Menschenrechte zu den Lebenslagen und Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Eltern veröffentlichte Studie deutlich.

26.10.2017

Im Fokus der Studie steht die seit 2013 geltende Regelung, wonach bei intergeschlechtlichen Kindern der Geschlechtseintrag im Personenstand offenbleiben muss. Aus Sicht der Betroffenen besteht hier großer rechtlicher Reformbedarf. "Das Personenstandsrecht sollte die Vielfalt der Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher Menschen sichtbar machen", empfiehlt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts. "Grundlage des Geschlechtseintrags sollte die geschlechtliche Selbstbestimmung jedes Menschen sein und nicht – wie bisher – medizinische Kriterien."

Diese Vorschläge stehen in Einklang mit nationaler wie internationaler Rechtsprechung und den Empfehlungen von internationalen Menschenrechtsgremien.

Neben personenstandsrechtlichen Reformvorschlägen empfiehlt das Institut ein zügiges klarstellendes Verbot von geschlechtsvereindeutigenden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern. "Medizinisch nicht notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern ohne deren ausdrückliche und informierte Einwilligung sind menschenrechtlich nicht zu vertreten", stellt Follmar-Otto klar. "Der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts ist ein Menschenrecht."

Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und können schwerwiegende langfristige körperliche und psychische Leiden verursachen. Trotz der schrittweisen Änderung der medizinischen Behandlungsleitlinien hat sich die Zahl der geschlechtsverändernden Operationen bei intergeschlechtlichen Kleinkindern in den letzten 15 Jahren nicht verringert.

Ein gesetzliches Verbot medizinisch nicht notwendiger Eingriffe fordern auch verschiedene Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, etwa der UN-Frauenrechtsausschuss. Sie haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Deutschland seiner menschenrechtlichen Schutzpflicht nachkommen und sicherstellen sollte, dass solche Eingriffe nicht vorgenommen werden.

Die Studie <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de publikationen show analyse-kein-geschlecht-bin-ich-ja-nun-auch-nicht external-link-new-window zur sichtweise intergeschlechtlicher menschen und ihrer>"Kein Geschlecht bin ich ja nun auch nicht." - Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Eltern zur Neuregelung des Geschlechtseintrags steht mit weiteren Informationen auf der Webseite des Instituts für Menschenrechte zur Verfügung. 

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 16.10.2017

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