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Mehr Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche – ein Baustein zur Überwindung der Pandemie?

Für das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe kommentierte Christa Frenzel die Ergebnisse zum IMA-Bericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ und führte Interviews zu den Kernempfehlungen des Berichts. Lesen Sie hier ihren abschließenden Beitrag zum Themenkomplex Gesundheitsförderung und Prävention.

14.01.2022

Der Fokus liegt dabei auf den tatsächlichen, kurzfristigen Möglichkeiten der Umsetzung durch die örtliche, die kommunale Ebene, die durch die Gestaltung und Unterstützung der Lebenswelten wichtiger Akteur für Prävention und Gesundheitsförderung ist und an die sich viele der IMA-Empfehlungen richten.

Pandemie trifft die Schwächsten besonders stark

Nicht erst seit Beginn der Pandemie wissen wir: Die Schwächsten haben es besonders schwer – Prekäre Lebensverhältnisse und Armut erhöhen die Anfälligkeit für Krankheiten. Die Corona-Krise lehrt uns einmal mehr: Die Schwächsten haben es besonders schwer. Das ist das Ergebnis vieler Studien. Seit vielen Jahren mahnen Verbände, Wissenschaftler und Teile der Politik: Prekäre Lebensverhältnisse und Armut erhöhen die Anfälligkeit für Krankheiten und mindern die Resilienz. Seit nahezu 30 Jahren erhebt die Nationale Armutskonferenz als sozialpolitische Lobby die Stimme für Menschen in Armut. In vielen Bundesländern haben sich zudem Landesarmutskonferenzen gegründet, in denen zumeist die Wohlfahrtsverbände und die Kirchen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Situation der Familien und der Kinder in Armut gegenüber der Politik anprangern.

So konstatierte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Gutachten 2005: „Angehörige statusniedrigerer sozialer Schichten sind tendenziell mehr Belastungen z. B. durch psychosoziale Faktoren und Umweltfaktoren ausgesetzt, weisen überproportional häufig der Gesundheit abträgliche Verhaltensweisen auf und verfügen zugleich über weniger Ressourcen bzw. Bewältigungsstrategien als Angehörige statushöherer Sozialschichten.“ Die Belastungen und Ressourcen variieren auch zwischen den Geschlechtern (Erster Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Erster Präventionsbericht - Deutscher Bundestag 2021, Drs. 19/26140, S. 301).

Thomas Altgeld, der Geschäftsführer der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen, bringt es in einem Gespräch mit dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe auf den Punkt: „Kein Erkenntnisdefizit, sondern Handlungsdefizit – Eine Präventionsstrategie ist überfällig!“

Gerda Holz, Armutsforscherin aus Frankfurt, fordert differenzierte Präventionsansätze zum Umgang mit sozialer Ungleichheit an.

Priv.-Doz. Dr. med. Burkhard Rodeck, Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinder-Gastroenterologe und Neonatologe verweist im Gespräch mit dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe auf die politischen Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ), deren Generalsekretär er ist. Die DGKJ mahnt mehr Prävention und Strukturveränderungen an – so auch die Förderung sektorübergreifender Versorgungsangebote.

Die Forderungen unserer Interviewpartner/-innen sind exemplarisch für viele Mahnerinnen und Mahner und sind ein kleiner Teil einer breiten seit vielen Jahren andauernden Diskussion zum Thema „Armut – Gesundheit – Benachteiligte und Prävention“.

Aber wo stehen wir? Welche Institutionen sind Aufgabenträger? Welche Ziele, Maßnahmen und Konzepte verfolgen diese Institutionen? Wie erfolgreich werden sie umgesetzt? Woran mangelt es bei der Umsetzung und was brauchen wir – vor allem kurzfristig?

Was macht „Gesundheit“ aus?  

Aus der Public-Health-Forschung ist bekannt, dass der Gesundheitszustand der Bevölkerung von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, die sich drei Gruppen zuordnen lassen: soziale Faktoren (z. B. Bildungsangebote, Arbeitsbedingungen, Wohnverhältnisse), personale Faktoren (z.B. genetische Disposition, körperliche und psychische Konstitution), Gesundheitsverhalten (z.B. Essgewohnheiten, körperliche Aktivität, Spannungsregulation). Diese Einflussfaktoren treten nicht isoliert auf, sondern bedingen sich gegenseitig. (Erster Präventionsbericht, S. 301).

Die Kommunen sind die Aufgabenträger für die Infrastruktur; sie haben großen Einfluss auf die Lebensbedingungen der Einwohner/-innen und deren Gesundheit. Der Benefit der teilweise freiwilligen kommunalen Investitionen z. B. in gute frühkindliche Bildung, Ganztagsschulen oder Arbeitsmarktprojekte kommt neben den Kommunen auch vielen anderen Aufgabenträgern zugute, z. B. den Leistungsträgern des SGB II, des SGB V, des SGB IX oder des SGB XII.
Oft sind die Kommunen jedoch die Träger der „Lasten“, die durch soziale Ungleichheit - auch bei gesundheitlichen Fragestellungen – entsteht. Sie sind die ersten Ansprechpersonen für Problemlagen und sind z. B. mit Beratungsstellen, Treffpunkten oder Maßnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe die erste Hilfsinstanz.
Daher müssen sich die Aufgabenträger, die durch gute kommunale Präventionsarbeit entlastet werden, auch an den Kosten für Präventionsmaßnahmen beteiligen. Die für Prävention nach §§ 20 ff. SGB V vorgesehenen Finanzmittel müssen daher ohne bürokratische Hürden unkompliziert und schnell ihr Ziel erreichen: Die Menschen in den Lebenswelten und die Kommunen, die die Lebenswelten gestalten.

Gesundheitsziele seit 2003

Die im breiten Konsens von Vertreter/-innen der Politik, Kostenträgern, Leistungserbringern, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, Wissenschaft und Forschung erarbeiteten Gesundheitsziele, d. h. Vereinbarungen der verantwortlichen Akteure im Gesundheitssystem, in deren Mittelpunkt als übergeordnetes Ziel die Gesundheit der Bevölkerung steht, enthalten seit 2003 das Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung“, das seitdem weiter entwickelt und 2010 aktualisiert wurde.

Dazu heißt es: „Gesundheit fängt im Kindesalter an: gesundheitsbezogenes Verhalten wird geprägt und Gesundheitsressourcen können aufgebaut werden. Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung beeinflussen die kindliche Gesundheit und wirken sich langfristig im Erwachsenenleben aus. Der Settingansatz ist besonders geeignet, die Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Eltern, Multiplikator(inn)en) zu erreichen.“

Hierzu wird das Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ konkretisiert:

  • Erhöhung der Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen
  • Reduktion von Belastungen/ belastenden Einflüssen für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Förderung der Bewegung von Kindern und Jugendlichen
  • Reduktion der Fehlernährung, Förderung der gesunden Ernährung in Familien
  • Optimierung der Rahmenbedingen und Strukturen für Gesundheitsförderung in KiTa, Schule, Familie / Umfeld

(Quelle: https://gesundheitsziele.de/nationale_gz/gesund_aufwachsen)

Auf alle der genannten Teilziele haben kommunale Rahmenbedingungen Einfluss:

Sie stärken Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und unterstützen sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sie finanzieren Kindertagestätten und sorgen gemeinsam mit deren Trägern für eine bessere Qualität. Sie fördern Sportangebote und gestalten als Schulträger den Lebensraum Schule, sie schaffen Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Kommunen sind „Hauptakteur“ beim Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“.

Wie geht es den Kindern während der Pandemie?

In der Langzeitstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS Welle 2) des Robert Koch-Instituts werden die sozialen Unterschiede im Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland beschreiben: Studien zeigen, dass gesundheitsriskante Verhaltensweisen bereits im Kindes- und Jugendalter in bestimmten Bevölkerungsgruppen vermehrt auftreten. Die Ergebnisse aus KiGGS Welle 2 bestätigen, dass sich 3- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit niedrigem sozioökonomischem Status (SES) häufiger als Gleichaltrige aus sozial bessergestellten Familien ungesund ernähren, seltener Sport treiben und häufiger übergewichtig oder adipös sind. Während sich im Hinblick auf den Alkoholkonsum bei den 11- bis 17-Jährigen nur gering-fügige soziale Unterschiede abzeichnen, zeigt sich beim Tabakkonsum, dass Mädchen und Jungen mit niedrigem SES häufiger rauchen als Gleichaltrige mit hohem SES.

Das verdeutlicht einmal mehr, dass viele Kinder schon geschwächt in die Pandemie gegangen sind. In dem am 5. Oktober 2021 vorgestellten UNICEF-Bericht zur Situation der Kinder in der Welt 2021 zu mentaler Gesundheit warnt UNICEF, dass die Psychischen Belastungen durch Covid-19 nur die Spitze des Eisbergs seien. Schätzungsweise jeder siebte junge Mensch zwischen zehn und 19 Jahren lebe mit einer diagnostizierten psychischen Beeinträchtigung oder Störung. Kinder und Jugendliche könnten die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden noch viele Jahre lang spüren, warnt UNICEF.

Ausweitung sozialer Unterschiede verhindern

Nicht alle Kinder spüren die Einschränkungen und Folgewirkungen der Pandemie gleichermaßen: Es lassen sich deutliche Unterschiede für das Wohlbefinden von Eltern und Kindern im Hinblick auf die finanzielle Lage der Familie aufzeigen.

In der Studie des Deutschen Jugendinstituts „Kind sein in Zeiten von Corona - Ergebnisbericht zur Situation von Kindern während des Lockdowns im Frühjahr 2020“ (PDF: 808 KB) wird aufgezeigt, dass die allermeisten Eltern und deren Kinder den Lockdown im Frühjahr insgesamt ziemlich gut bewältigt haben. Allerdings zeigen sich auch eine enorme Herausforderung und zum Teil auch eine große Überforderung der Eltern, gepaart mit vermehrten Einsamkeitsgefühlen und Verhaltensproblemen der Kinder. Differenziert man hinsichtlich dem Bildungshintergrund der Eltern oder der finanziellen Situation der Familie, wird schnell deutlich, dass nicht alle Eltern und Kinder die neue Lebenssituation gleich gut bewältigen konnten. Es ist davon auszugehen, dass es vielzählige Familien gibt in problematischeren Konstellationen, die mit der vorliegenden Studie nicht erreicht werden konnten, denen es weitaus schwieriger gefallen ist, die Situation zu meistern, und dass es auch Familien gab, in denen das nicht gelungen ist. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, mit entsprechenden Maßnahmen die Ausweitung sozialer Unterschiede zu verhindern. Kinder in besonderen Lebenslagen müssen besonders berücksichtigt werden. Neben Kindern in Haushalten mit schwieriger finanzieller Situation, niedrigem Bildungshintergrund der Eltern und einer unzureichenden Wohnsituation zählen hierzu sicherlich auch Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund, die in der vorliegenden Studie nicht gesondert betrachtet wurden.

Kinder aus sozial benachteiligten Familien besonders betroffen

Die Bundesregierung konstatiert: Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund sind überproportional von einer Zunahme psychischer Symptome wie Ängstlichkeit, Depressivität und Hyperaktivität sowie Einbußen in der Lebensqualität betroffen. Im gemeinsamen Bericht von BMG und BMFSFJ zur Kabinettsitzung am 30. Juni 2021 – „Übersicht zu gesundheitlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche“ (PDF: 354 KB) heißt es:

„Durch die Veränderung der Alltagsstruktur (Schul- und Kitaschließungen) und die Kontaktbeschränkungen samt deren Auswirkungen können bei Kindern und Jugendlichen unter anderem Zukunftsängste, Leistungsdruck und Vereinsamung zunehmen. Die mangelnde soziale Interaktion mit Gleichaltrigen, übermäßiger Medienkonsum, Bewegungsmangel und Fehlernährung während der Pandemie stellen ein Risiko für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dar. … Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund sind überproportional von einer Zunahme psychischer Symptome wie Ängstlichkeit, Depressivität und Hyperaktivität sowie Einbußen in der Lebensqualität betroffen. Diese erleben zugleich häufiger räumliche Enge und Gewalt aber auch – insbesondere, wenn sie keine Geschwister haben –Einsamkeit.“

Die sozialen Einschränkungen während der Pandemie belasten junge Menschen besonders stark, vor allem diejenigen, die bereits vor der Pandemie unter schwierigen Bedingungen aufgewachsen sind, heißt es folgerichtig auch in den im September 2021 vorgestellten Empfehlungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) unter der Federführung der Bundesministerien für Gesundheit und Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (PDF: 285 KB) (Nachfolgend „Empfehlungen“).

Die Empfehlungen „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“

Die Empfehlungen beschreiben im Handlungsfeld 2 „Gemeinsam stark machen“ Primäre Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten Schule, Kindertageseinrichtungen, Kommune Vereine, außerschulische Jugendbildung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Berich heißt es:

„Steuernde und koordinierende Akteure vor Ort sind – neben den Kommunen – der in der Zuständigkeit der Länder liegende Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) (Anmerkung der Verfasserin: in den meisten Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg sind die Gesundheitsämter in kommunaler Verantwortung) und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der außerschulischen Bildung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stärkt als wichtiger Partner im Rahmen von § 20a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten, insbesondere in den Kindertageseinrichtungen und Schulen.“

Die Inanspruchnahme der Fördermittel nach dem SGB V ist zum Teil an komplexe Verfahren geknüpft (siehe unten).

Zunächst ein Blick auf die Aufgabenträger im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention. Sie sind breit gefächert.

Zur Information:

Überblick über die Akteurslandschaft (Erster Präventionsbericht, S. 300):

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Akteuren, die sich auf Basis unterschiedlicher (gesetzlicher) Aufträge und Aufgaben mit Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung befassen.

Sie initiieren, finanzieren bzw. organisieren Aktivitäten, führen Aktivitäten durch oder bestimmen deren Rahmenbedingungen. Die Akteure lassen sich unterteilen in: gesetzliche Sozialversicherung und PKV, Bund, Länder, Kommunen, lebensweltbezogene Akteure, arbeitsweltbezogene Akteure, Leistungserbringende, Wohlfahrtspflege,

weitere Akteure der Zivilgesellschaft sowie Akteure der Forschung (Kapitel 2.1).
Um ihr Engagement abzustimmen und weiterzuentwickeln, arbeiten die Akteure in Kooperationsstrukturen zusammen. Neben der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) gehören hierzu die Nationale Arbeitsschutzkonferenz, Kooperationsstrukturen in den Bundesländern und auf kommunaler Ebene sowie weitere Kooperationsstrukturen, die sich lebens- bzw. arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention widmen (Kapitel 2.2).

Ein vertiefter Überblick ist auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu finden.

Welche Erwartung haben die IMA und die sie unterstützende Expertengruppe – also die Bundesebene – an den Akteur „Kommune“?

  • Die Kommunen (ÖGD und Jugendämter) haben eine steuernde und koordinierende Funktion für eine verbindliche Netzwerkarbeit.
  • Auf der Basis von Netzwerken: Strukturierte Bedarfserhebung in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, insbesondere besonders belastete/gefährdete Kinder und Jugendliche und Familien, dazu Nutzung der Regelstrukturen wie Einrichtungen der kommunalen Gesundheitsfürsorge / Schuleingangsuntersuchungen / Kinder- und Jugendhilfe / Frühe Hilfen, Nutzung der Schulsozialarbeit zur Identifizierung belasteter Kinder und Jugendlicher sowie ihrer Weitervermittlung in Hilfen.
  • Die Regelstrukturen der Unterstützungssysteme der Kinder- und Jugendhilfe sollen gestärkt und die Strukturen bedarfsgerecht anpasst werden: lebensweltorientierten Angebote, niedrigschwellige Beratung und Unterstützung, Erziehungsberatungsstellen und Angebote der Frühen Hilfen.
  • Ausbau und Ausweitung Früher Hilfen durch Bekanntmachung der Hilfen, Befristete Ausweitung der Hilfen auf 0-6 und modellhafte Erprobung
  • Präventionsketten über alle Altersgruppen und Lebensphasen im Kinder- und Jugendalter im Sinne einer integrierten kommunalen Gesamtstrategie sollen aufgebaut werden.  Die intersektorale Zusammensetzung - z.B. Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Soziales und Bildung wird empfohlen.
  • Niedrigschwellige, inklusive Sport- und Bewegungsangebote sollen wieder intensiviert werden.  
  • Der ÖGD über den Infektionsschutz hinaus gestärkt und als wichtige Säule mit den Kernaufgaben Prävention und Gesundheitsförderung gestärkt werden.
  • Der ÖGD soll als zentraler Ansprechpartner für Gesundheitsförderung und Prävention sowie Gesundheitsversorgung benachteiligter Gruppen weiterentwickelt werden.
  • Der ÖGD soll im Rahmen der Gesundheitsplanung beraten und informieren, steuern und koordinieren sowie in kommunalen Netzwerk- und Kooperationsstrukturen mitarbeiten.
  • Länder und Kommunen sollen bei der Umsetzung des Paktes für den ÖGD die wichtige Funktion im Bereich der Primarprävention für Kinder und Jugendliche ausreichend berücksichtigen.

Eine professionelle Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern und Jugendämtern wird vorausgesetzt oder erwartet.

Das in den Empfehlungen gezeichnete Bild der Angebotsstruktur erfordert zusätzliche Finanzmittel und personelle Ressourcen. Beides ist nicht kurzfristig zu erlangen. Die Entwicklung einer integrierten kommunalen Gesamtstrategie geht über die Verwaltung weit hinaus: Sie muss von den Räten und Kreistagen ebenso getragen werden wie von externen Partnerinnen und Partnern. Dieser Prozess nimmt eine erhebliche Zeitspanne in Anspruch und kann als Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.

Zudem verfügt nur die Minderzahl der Kommunen über eine kompakte Berichterstattung. Diese gehört nicht zu den Pflichtaufgaben und bewegt sich im Bereich der freiwilligen Aufgaben.

Mit Blick auf die kommunale Praxis muss außerdem angemerkt werden, dass es erhebliche Strukturunterschiede und Schnittstellen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst gibt. Diese zu überwinden ist für die Fachkräfte zum Teil sehr aufwändig. Beide Bereiche arbeiten bisher eher versäult. Gemeinsame Konzepte sind (noch) nicht die Regel.

Die Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe wurden stets weiterentwickelt und u.a. insbesondere durch die Weiterentwicklung des Kinderschutzes konkretisiert.

Während die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nach § 81 SGB VIII die Rechtsverpflichtung haben, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Meschen und deren Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten, entwickelt sich diese Aufgabe für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zwar zunehmend, bleibt aber zumeist landesrechtlichen Regelungen überlassen und bewegt sich eher im Bereich der freiwilligen Aufgabenerledigung – zum Bespiel über Gesundheitsregionen oder vergleichbare Netzwerke.

Die Jugendämter haben zudem nach § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) die Pflichtaufgabe, im Bereich Früher Hilfen verbindliche Netzwerke aufzubauen, zu denen auch die Gesundheitsämter gehören (§ 3 Abs. 2 KKG). Die Jugendämter sollen darüber hinaus nach § 78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften bilden, in denen darauf hingewirkt werden soll, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

Die Weiterentwicklung des Aufgabenspektrums der Gesundheitsämter

Die Weiterentwicklung des Aufgabenspektrums der Gesundheitsämter steht seit einigen Jahren auf der Agenda:  
Seit einigen Jahren ist eine Annäherung von Public Health und öffentlichem Gesundheitsdienst zu beobachten. Das anzustrebende Profil des öffentlichen Gesundheitsdienstes akzentuiert sich damit weiter in Richtung eines modernen Public-Health-Ansatzes. Um dem gerecht zu werden, muss der ÖGD vernetzter, interdisziplinärer und wissenschaftlicher als bisher arbeiten, er muss als kompetenter Partner für andere wissenschaftlich arbeitende Institutionen fungieren können (Kuhn, Joseph, Wildner, Manfred, Zapf, Andreas (Dtsch Arztebl 2012; 109(9): A 413–6).

Am 20.06.2018 beschloss die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) das Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) - „Der ÖGD: Public Health vor Ort“.  Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßten das umfassende Leitbild, welches die aktuellen Anforderungen an einen modernen ÖGD gut abbildet und empfahlen allen Akteuren des ÖGD, dieses Leitbild für die eigene Ausrichtung anzuwenden.

Eine Gesetzesinitiative ist damit nicht verbunden worden, sodass der von der GMK empfohlene Wandel von einem bisher hoheitlich ausgerichteten ÖGD hin zu einem Dienst, der daneben auch steuernde, partizipative und gesundheitsfördernde Tätigkeiten übernimmt, im Bereich der Freiwilligkeit anzusiedeln ist. Die Umsetzung und der Wandel hängt deshalb auch stets mit politischen Initiativen und der finanziellen Situation der jeweiligen Kommunen zusammen.

Zur Information:

Das Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) - „Der ÖGD: Public Health vor Ort“:

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) befindet sich in einem Wandel. Hoheitliche Schutz- und Überwachungsaufgaben werden um steuernde, partizipative und gesundheitsfördernde Tätigkeiten ergänzt. Dieses Leitbild will dabei insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern Orientierung geben. Es sieht den ÖGD als einen zentralen Akteur der öffentlichen Sorge um die Gesundheit aller (Public Health) und schlägt eine Brücke zwischen Theorie und Praxis ebenso wie zwischen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst

1. hat die öffentliche Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung
2. ist integraler Baustein des modernen Sozialstaats
3. ist bürgernah und eingebunden in kommunale Strukturen
4. orientiert sich an lokalen und globalen Herausforderungen
5. ist gemeinwohlorientiert, ohne kommerzielle Interessen
6. hat als Kernaufgaben Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, Beratung und Information sowie Steuerung und Koordination
7. nimmt hoheitliche Aufgaben wahr und arbeitet sozialkompensatorisch, planerisch und gestalterisch, um gesundheitliche Chancengleichheit und bestmögliche Gesundheit für alle zu ermöglichen (Public Health)
8. basiert auf medizinischen, insbesondere fachärztlichen, und sozial- sowie gesundheitswissenschaftlichen Qualifikationen
9. arbeitet wissenschaftsbasiert und vernetzt
10. ist ethisch reflektiert in Respekt vor der Würde des einzelnen Menschen

(siehe: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=730&jahr=2018)

Zur Information:

Public Health - Health in All Policies

„Gesundheit ist nicht nur Thema des Gesundheitssektors, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in allen Bereichen des öffentlichen Handelns gefördert werden soll – so die Kernaussage des Konzepts „Health in All Policies“ (HiAP)“.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert HiAP als „ein Konzept für die öffentliche Politik in allen Sektoren, die systematisch die Auswirkungen von Entscheidungen auf Gesundheit und Gesundheitssysteme berücksichtigt, Synergien sucht und schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit vermeidet, um die Gesundheit der Bevölkerung und gesundheitliche Chancengleichheit zu verbessern“ (WHO 2013).

(Quelle: Zukunftsforum Public Health: Health in All Policies - Entwicklungen, Schwerpunkte und Umsetzungsstrategien für Deutschland (PDF: 357 KB))

Verändert der Pakt für den ÖGD die kommunalen Strukturen? Werden Brücken zur Kinder- und Jugendhilfe gebaut? Oder entstehen Parallelstrukturen?

Die Empfehlung 13 der IMA „Stärkung des ÖGD über den Infektionsschutz hinaus“ beschreibt den ÖGD als „eine wichtige Säule, dessen Kernaufgaben neben dem Gesundheits- und Infektionsschutz insbesondere auch die Prävention und Gesundheitsförderung, Beratung und Information sowie Steuerung und Koordination umfassen“.

Der ÖGD wird mit Hinweis auf den Pakt für den ÖGD (PDF: 75,6 KB) als zentraler Ansprechpartner in den Bereichen der Gesundheitsförderung und primärer Prävention insbesondere für Kinder- und Jugendliche, der Gesundheitsversorgung benachteiligter Gruppen sowie im Rahmen der Gesundheitsplanung auf kommunaler Ebene beschrieben. Die oftmals fehlenden personellen Ressourcen, die als Voraussetzung für die Mitarbeit in kommunalen Netzwerk- und Kooperationsstrukturen genannt werden, sollen – so die Empfehlung – aus dem Pakt für den ÖGD finanziert werden.

Zur Information:

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD):

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer (MPK) wichtige gesundheitspolitische Weichenstellungen (PDF: 375 KB) eingeleitet, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) strukturell zu stärken und weiterzuentwickeln. Schwerpunkte dieses Paktes für den ÖGD sind die personelle Verstärkung sowie die bessere technische und digitale Ausstattung der Gesundheitsämter. Dafür will der Bund bis 2026 insgesamt vier Milliarden Euro bereitstellen.

Fazit

Einer gut auf gesetzlicher Basis strukturierten Kinder- und Jugendhilfe steht ein derzeit besonders stark belasteter Öffentlicher Gesundheitsdienst gegenüber. Zur Überwindung der häufig versäulten Arbeit der kommunalen Ämter müssen die Management- und Steuerungskonzepte der Kommunen optimiert werden.

Der Wandel im ÖGD hin zum ÖGD, der Public Health vor Ort umsetzt, ist ein Prozess, der erst mittelfristig abgeschlossen sein wird. Der Personalmangel im ÖGD wird sich nicht kurzfristig abbauen lassen.
Für kurzfristige präventive Maßnahmen – wie dringend notwendig und von der IMA empfohlen – dürfte der ÖGD kurzfristig nicht überall zur Verfügung stehen.

Um die Kinder und Jugendlichen in der andauernden Pandemie wirksam zu unterstützen, sind die Länder gefordert. Sie hätten die Kompetenz, die Zuständigkeiten über die Ausführungsgesetze zum SGB VIII oder die ÖGD-Gesetze zu klären. Hilfreich wären vorab zudem gemeinsame Beratungen und Empfehlungen von Gesundheits- und Jugendministerkonferenz zur Umsetzung.

Die Empfehlungen gehen in diese Richtung: Es sollen verbindliche Kooperation von ÖGD und Kinder- und Jugendhilfe auf Landes- und kommunaler Ebene sollte angestrebt werden. Die Interministerielle Arbeitsgruppe richtet in den Empfehlungen einen Appell an die zuständigen Fachministerkonferenzen, hierfür Sorge zu tragen.

Abgestimmte Empfehlungen der Gesundheits- und Jugendministerminister/-innen der Länder, weitere untergesetzliche Richtlinien, Transferhilfen zur Umsetzung wie Fortbildungen unter Nutzung der vorhandenen Strukturen etc. wären konkrete Bausteine zur Unterstützung der Kommunen, die stets als letztes, operatives Glied der Hierarchiekette „Verwaltung“ die verschiedenen Säulen der ministeriellen Fachverwaltungen von Bund und Ländern und entsprechenden Gesetzen, Richtlinien, Förderprogrammen etc., überwinden helfen und für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar machen müssen. 

Auf die konkrete Situation bezogen heißt das, dass die Fachministerkonferenzen GMK und JFMK die dargelegten offenen Punkte zur Zuständigkeit und zur Verwendung der Mittel für den ÖGD auch für sozialräumliche Arbeit diskutieren und Empfehlungen für die Kommunen erarbeiten sollten. Die Länder wären gefordert, diese jeweils umzusetzen.

Das Ziel muss sein, für die gemeinsame Arbeit von ÖGD und öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe die Kompetenzen zu bündeln und dazu integrierte, sozialräumlich und quartiersbezogene und datenbasierte Konzepte zu entwickeln. Eine integrierte Berichterstattung mit Verknüpfung bzw. Einbeziehung der Gesundheitsberichterstattung wäre ein Mehrwert für Fachkräfte, Verwaltungsleitungen und den politischen Bereich. Geschieht das nicht, geht wertvolle Zeit verloren: Die kommunale Ebene müsste die Zuständigkeit über Aushandlungsprozesse in jeder Gebietskörperschaft allein klären und die Mittel aus dem Pakt für den ÖGD wurden möglicherweise ausschließlich für die bisherigen Kernaufgaben des ÖGD verwendet, ohne gemeinsam mit Jugend-, Sozial-, Bildungs-, Integrations- und Bauämtern die Strategie „Public Health - Health in All Policies“ einzuführen. Wertvolle Zeit ginge verloren und der Hilfebedarf der Kinder wird größer werden – zulasten der Kinder und ihrer Familien und der öffentlichen Hilfesysteme und dem Finanzbedarf.

Konkret sollten die etablierten Netzwerkstrukturen, die die Jugendämter aufgebaut haben, genutzt werden. Jugend- und Gesundheitsämter haben zumeist unterschiedliche räumliche Zuständigkeiten: Gesundheitsämter arbeiten überwiegend auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte oder darüber hinaus in interkommunalen Strukturen, während einige kreisangehörige Städte eigene Jugendämter betreiben und dadurch die Nähe zu den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien größer ist als die des ÖGD.

Offen ist darüber hinaus die Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die in der Regel nicht über eine Einrichtung des ÖGD – also ein Gesundheitsamt – oder ein eigenes Jugendamt verfügen. Hierbei sind – wie bereits erwähnt – auch die strukturellen Gegebenheiten zu berücksichtigten: So heißt es im Gemeinsamen Positionspapier vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (S.7), der Gesellschaft für Prävention und dem Deutsches Sport- und Präventionsnetzwerk GmbH (DSPN) (PDF: 414 KB): „Hinzu kommt, dass zumindest auf Bundesebene der GKV-Spitzenverband primär den öffentlichen Gesundheitsdienst als Partner ansieht und die zahlreichen Maßnahmen der Städte und Gemeinden nicht unterstützt werden.“

Geprüft werden sollte, ob der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe - anknüpfend z. B. an die frühen Hilfen, Präventionsketten und die Kinder- und Jugendarbeit - für die Lebensphase, für die sie ohnehin federführend zuständig ist, auch die Aufgabe zufallen sollte, gemeinsam mit dem ÖGD die kommunalen Präventionsprojekte in ihre Arbeit zu integrieren. Doppelstrukturen werden dadurch vermieden. 

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als wichtiger Partner der Kommunen?

„Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stärkt als wichtiger Partner im Rahmen von § 20a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten, insbesondere in den Kindertageseinrichtungen und Schulen“, heißt es in den Empfehlungen 09/2021.

„Der Ausbau der primärpräventiven Angebote für Kinder und Jugendliche vor Ort auf der Basis einer strukturierten Bedarfserhebung mit dem Ziel, passgenaue Angebote vorzuhalten“ heißt es konkretisierend. „Die Länder und Kommunen sollen gemeinsam mit den Krankenkassen und anderen örtlichen Trägern die Wiederbelebung und den Ausbau der primärpräventiven Angebote für Kinder und Jugendliche in den Lebenswelten aktiv vorantreiben und dabei einen Schwerpunkt auf die Prävention pandemieassoziierter Risiken, wie Bewegungsmangel, Fehlernährung und auch Stresssymptome, bei Kindern und Jugendlichen legen“.

Auch soll auf die Bedeutung der zusätzlichen, selektivvertraglich geregelten Kinderuntersuchungen (U10, U11, J2) in diesem Zusammenhang hingewiesen und die Krankenkassen zur temporären Ausweitung des Angebotes motiviert werden. Um mit den U- und J-Untersuchungen möglichst viele Kinder und Jugendliche auch aus stark belasteten Familien zu erreichen, sollen die Krankenkassen gebeten werden, gemeinsam mit den Ländern bei Eltern für die Untersuchungen zu werben und ihre Einladungssysteme zu intensivieren.

Die gesetzlichen Grundlagen der Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen für Prävention und Gesundheitsförderung

Zur Information:

Leistungen zur Gesundheitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung:
Als Leistungen zur Gesundheitsförderung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V), Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V), Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch die Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern (§ 20c SGB V) angeboten.

Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam und einheitlich prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Primärprävention zu beschließen (§ 20 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 SGB V). Diesen gesetzlichen Auftrag hat er im Leitfaden Prävention umgesetzt (GR v. 10.12.2014 i.d.F. v. 1.10.2018). Siehe auch Gesundheitsförderung/Zusammenfassung.

Die Höhe der aufzuwendenden Mittel regelt § 20 Abs. 6 SGB V:

„Die Ausgaben der Krankenkassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Vorschrift und nach den §§ 20a bis 20c sollen ab dem Jahr 2019 insgesamt für jeden ihrer Versicherten einen Betrag in Höhe von 7,52 Euro umfassen. Von diesem Betrag wenden die Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten mindestens 2,15 Euro für Leistungen nach § 20a und mindestens 3,15 Euro für Leistungen nach § 20b auf … Unterschreiten die jährlichen Ausgaben einer Krankenkasse den Betrag nach Satz 2 für Leistungen nach § 20a, so stellt die Krankenkasse diese nicht ausgegebenen Mittel im Folgejahr zusätzlich für Leistungen nach § 20a zur Verfügung……“

Diese Vorschrift wurde mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397 bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert:

Die Verpflichtung der Krankenkassen den in § 20 Absatz 6 Satz 1 SGB V vorgesehenen Sollwert für Ausgaben für Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung zu erreichen, wurde für das Jahr 2020 ausgesetzt. Im Jahr 2019 nicht ausgegebene Mittel für Leistungen nach § 20a hat die Krankenkasse nicht im Jahr 2020 für zusätzliche Leistungen nach § 20a zur Verfügung zu stellen.

Damit stehen für Prävention weniger Mittel zur Verfügung – obwohl diese zur Überwindung der Pandemie dringend gebraucht würden.

Die einschneidenden Veränderungen der Corona-Pandemie bestätigt der aktuelle Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) vom 25.11.2021: Diese sind auf rund 414 Mio. Euro und damit auf zwei Drittel des Vor-Pandemie-Jahres 2019 gesunken.

Inanspruchnahme der Mittel durch die Kommunen

Beispielhaft werden nachstehend verkürzt die Fördervoraussetzungen für das Kommunale Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit für die Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention, das zum 31.12.2021 beendet wurde, dargestellt:
Konzeption entlang des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsprozesses:

  • Phasen „Vorbereitung“, „Nutzung/Aufbau von Strukturen“, „Analyse“, „Planung“, „Umsetzung“ sowie „Evaluation“. Er ist als stetiger, sich optimierender Kreislauf zu verstehen. Die Kommune sollte mit der Antragstellung die Phase der „Vorbereitung“ bereits abgeschlossen haben.
  • Projektsteuerung und Verstetigung: Die Steuerung bzw. Koordination des Vorhabens erfolgt in einem Steuerungsgremium in kommunaler Verantwortung, in dem alle relevanten Akteurinnen und Akteure eingebunden sind. Das Gremium übernimmt die kontinuierliche Prozessbegleitung und Qualitätssicherung des Vorhabens. Diese Nachhaltigkeitssicherung und Verstetigung ist bereits in der Planung zu berücksichtigen. Im Konzept ist zu verdeutlichen, wie die Maßnahmen zu nachhaltigen Veränderungen bei den adressierten Lebenswelten und Zielgruppen beitragen sollen.
  • Bedarfsbezogenes Konzept mit zielgruppenspezifischer Ausrichtung. Die Förderung setzt voraus, dass im Rahmen einer Bedarfsanalyse die kommunale Ausgangslage erfasst wurde. Hierzu können kommunale bzw. regionale Daten der Gesundheits- und/oder Sozialberichterstattung sowie Erkenntnisse regionaler Bedarfsanalysen (Expertenbefragungen, qualitative Interviews mit der Zielgruppe) genutzt werden, um den Bedarf sowie zielgruppenspezifische Schwerpunkte und Handlungsfelder zu benennen. Die adressierte/n Zielgruppe/n ist bzw. sind präzise einzugrenzen. Basierend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse muss eine nachvollziehbare kommunale gesundheitliche Bedarfslage für eine oder mehrere Zielgruppe/n erkennbar sein. ……
  • Lebensweltbezogener Ansatz (mit Empowerment und Partizipation). Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, gesunde Lebenswelten zu entwickeln und die Lebensbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten.
  • Anbieterqualifikation
  • Partnerschaften und Netzwerke. Ein zentrales Ziel der Förderung ist die nachhaltige Verankerung des Vorhabens in den kommunalen Lebenswelten. Dies setzt voraus, dass Gesundheitsförderung und Prävention nach dem Lebensweltansatz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und gestaltet werden. Vorhandene und für das Vorhaben relevante Strukturen, Einrichtungen, Netzwerke sowie Akteurinnen und Akteure sind identifiziert und in das Vorhaben eingebunden. Weitere Finanzierungsträger, wie z. B. Sozialversicherungsträger, Ministerien, Wohlfahrtsverbände, Kinder- und Jugendhilfe oder Öffentlicher Gesundheitsdienst, beteiligen sich entsprechend ihren (gesetzlichen) Zuständigkeiten.
  • Angemessene Eigenleistung. Die von den Kommunen zu erbringenden „Vorleistungen“ sind in der Regel nicht kurzfristig zu realisieren und die Hürden für die Inanspruchnahme sind hoch.

Der Erste Präventionsbericht: Wichtige Hinweise auf Reformbedarf bei der Zusammenarbeit mit den Kommunen

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1368) hat der Gesetzgeber die Krankenkassen mit § 20 d SGB V verpflichtet, im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und ihre Umsetzung und Fortschreibung im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) nach § 20e zu gewährleisten. Die Nationale Präventionsstrategie umfasst insbesondere die Vereinbarung bundeseinheitlicher, trägerübergreifender Rahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention und die Erstellung eines Berichts über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Präventionsbericht).

Der erste Präventionsbericht (Erster Bericht der Nationalen Präventionskonferenz über die Entwicklung der Gesundheitsförderung und Prävention (Erster Präventionsbericht)) wurde von der Bunderegierung am 14.01.2021 mit einer Stellungnahme veröffentlicht (Deutscher Bundestag Drs. 19/26140). Sowohl der Bericht selbst wie auch die Stellungnahme der Bundesregierung weisen deutlich auf Verbesserungsbedarfe hin.

In ihrem Kurz-Resümee sieht die Bundesregierung Fortentwicklungsbedarf zur Stärkung der nationalen Präventionsstrategie u. a. bei der Konkretisierung der Festlegungen in den Landesrahmenvereinbarungen über die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern der Eingliederungshilfe sowie bei der Intensivierung des politikübergreifenden Ansatzes in der Nationalen Präventionskonferenz („Health in All Policies“) und der Schaffung von Verbindlichkeit der nationalen Präventionsstrategie für weitere Präventionsakteure auch außerhalb der Sozialversicherung (Drs. 19/26140 S. VII).

Mehrfach wird auf Verbesserung von strukturellen Rahmenbedingungen hingewiesen, die auch die Kommunen betreffen. Eine Online-Erhebung benennt vier Bereiche mit Verbesserungsmöglichkeiten: (1) Klärung von Zuständigkeitsfragen, (2) Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und der Kinder- und Jugendhilfe, (3) Einbeziehung der Kommunen bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen (LRV) und (4) Zusammenarbeit bei Bedarfserhebungen (Drs. 19/26140 S. 250).

Zur Einbeziehung der Kommunen auch über den ÖGD und die Kinder- und Jugendhilfe hinaus heißt es, dass eine Herausforderung dabei die heterogenen Strukturen in Kommunen und die Vielzahl der kommunalen Aufgabenfelder, in denen Gesundheitsförderung und Prävention relevant sind (z. B. in den Bereichen Bildung, Verkehr, Wohnungsbau, Quartierentwicklung, Sport), seien. Daher sollte geprüft werden, inwieweit eine bessere Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren durch eine Konkretisierung der LRV gelingen kann.

Fördervoraussetzung durch die GKV: Bedarfserhebung auf der Basis von relevanten Informationen von Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebenden und anderen Akteuren

Ein weiterer Aspekt betrifft die Förderungen durch die GKV:

„Eine Voraussetzung für die Unterstützung von Aktivitäten durch die GKV, GRV, GUV, SPV und PKV ist der möglichst datenbasierte Nachweis von Bedarfen. Da den Ergebnissen der Online-Erhebung für den NPK-Präventionsbericht zufolge bisher noch relativ selten Möglichkeiten für eine gemeinsame Bedarfserhebung genutzt werden, sollte diesen in Zukunft vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden. Auch wenn eine feinteilige und insbesondere eine personenbezogene Datenauswertung aufgrund des Datenschutzes nicht möglich ist, können aggregierte Darstellungen für Bedarfserhebungen genutzt werden. Ziel sollte sein, relevante Informationen von Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebenden und anderen Akteuren zusammenzuführen, um Ursachen unterschiedlicher Gesundheitschancen zu ermitteln und erfolgversprechende Aktivitäten für alle verantwortlichen Akteure abzuleiten." (Präventionsbericht, S. 250/251).

Steuernde und koordinierende Funktion für eine verbindliche Netzwerkarbeit durch die Kommunen benötigt personelle und monetäre Ressourcen

„Für diese Vernetzung brauchen die Kommunen Moderation und externe Unterstützung. Da es nicht nur um die Vernetzung unterschiedlicher kommunaler Fachbereiche und der Zusammenarbeit von Gemeinden und Landkreisen geht, sondern insbesondere der unterschiedlichen Lebenswelten, ist zum Aufbau der Netzwerke eine externe Unterstützung und Moderation hilfreich. Im Rahmen des Präventionsgesetzes sollten diese Moderationen durch alle Sozialversicherungsträger finanziert werden“,

so heißt es im gemeinsamen Positionspapier (PDF: 414 KB) vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, der Gesellschaft für Prävention und DSPN und dem Deutsches Sport- und Präventionsnetzwerk GmbH DSPN.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung resümiert in zum Komplex Gesundheitsförderung und Prävention Thema: Durch die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten ist ein dynamisches Feld von Akteuren sowie Kooperationsnetzwerken im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention entstanden, wobei das Präventionsgesetz von 2015 zu einer weiteren Vernetzung und Bündelung von Aktivitäten in verschiedenen Lebenswelten beiträgt.

Wie im Leitbegriff der BZgA „Gesundheitsförderung 8: Bewertung und Perspektiven“ näher beschrieben, fehlt allerdings immer noch ein Gesamtkonzept mit Gesundheitszielen und -plänen. Ebenso besteht ein Mangel an sektorenübergreifender Koordination, mit der Folge einer Fragmentierung und unklarer Aufgabenteilung. Außerdem entstehen leicht Parallelangebote und Angebotslücken. Die fehlende Kontinuität führt vermehrt zu Einzelaktivitäten von Akteuren („Projektitis“). Die Folge sind u. a. restriktive bzw. unklare Finanzierungsregelungen für öffentliche Mittel oder Beitragsmittel der Sozialversicherungen sowie eine defizitäre Umsetzung der gesundheitsfördernden Gesamtpolitik mit einem eher durchsetzungsschwachen Gesundheits-(-förderungs)-ressort. Aus diesen Gründen haben trotz aller Fortschritte Gesundheitsförderung und Prävention im Vergleich zu Gesundheitsversorgung und Pflege noch nicht „die zentrale Bedeutung, die ihnen in gesundheitsökonomischer und politischer Sicht zukommen sollte“ (BZgA).

Der Einschätzung der BZgA folgend sehe ich dringenden Handlungsbedarf bei der Anpassung und Weiterentwicklung der Empfehlungen auf Bundesebene. Auch die Länder sind gefordert, die aufgezeigten Umsetzungshindernisse aufzugreifen und den Kommunen und freien Trägern mit ihren Fachleuten im Bereich Gesundheit und Jugend Unterstützung zukommen zu lassen.

Zur Person

Christa Frenzel war 7 Jahre Sozialdezernentin der kreisfreien Stadt Salzgitter und zuvor langjährig Referatsleiterin für Familienpolitik im Niedersächsischen Sozialministerium. Mehr Informationen zur Person finden Sie auf ihrer Website.

Weitere Informationen

Lesen Sie auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe den Einführungsartikel zum Thema sowie den Abschlussartikel zur Kommentierung des IMA-Berichts „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“. Am Ende des Abschlussberichtes finden Sie eine Übersicht zu den zum Thema geführten Interviews.

Redaktion: Silja Indolfo

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