Fördermittel in Baden-Württemberg
Masterplan Kinderschutz

Baden-Württemberg stellt rund 9,8 Millionen Euro für Kinderschutz zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Programme zu Kinderschutzkonzepten in Vereinen und Jugendverbänden, sogenannte Babylotsen in Kliniken oder Präventionsprogramme gegen sexualisierte Gewalt.
17.07.2023
Der sogenannte Masterplan Kinderschutz beinhaltet zahlreiche konkrete Projekte. Diese sollen dazu beitragen, Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen und ein effektives Einschreiten der zuständigen Stellen zu ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise Förderprogramme zu Kinderschutzkonzepten in Vereinen und Jugendverbänden, sogenannte Babylotsen in Kliniken oder Präventionsprogramme gegen sexualisierte Gewalt.
Zentrales Vorhaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
„Der Masterplan Kinderschutz ist eines der zentralen kinder- und jugendpolitischen Vorhaben der aktuellen Legislaturperiode“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Mittwoch in Stuttgart:
„Nicht erst seit dem schrecklichen Missbrauchsfall in Staufen wissen wir: Kinderschutz braucht verlässlichen Informationsaustausch und abgestimmtes Handeln unterschiedlicher Institutionen. Mit dem Masterplan Kinderschutz setzen wir zahlreiche Ergebnisse der Kommission Kinderschutz um. So spannen wir ein Sicherheitsnetz für Kinder und Jugendliche in Zivilgesellschaft, Schule und familiärem Umfeld.“
Projekte des Masterplans
Die Projekte im Zuge des Masterplans werden gemeinsam mit den am Kinderschutz beteiligten Akteuren entwickelt. Es geht beispielsweise darum, Kinderschutzverfahren und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Verdacht auf Gewalt und Misshandlung weiterzuentwickeln. Auch interprofessionelle Netzwerke gegen sexualisierte Gewalt und die Einrichtung von Kinderschutzkonzepten in Vereinen und Jugendverbänden werden unterstützt. Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Masterplan bei der Vernetzung und Zusammenarbeit von Beratungsstellen und Fachkräften. Ebenfalls Teil des Masterplans sind der Kinder- und Jugendmedienschutz in digitalen Räumen oder der Aufbau und die Implementierung eines Programms zur Konsumpädagogik und Suchtprävention.
Weitere Informationen
Das Land hat nach dem „Staufener Missbrauchsfall“ im Jahr 2018 die Kommission Kinderschutz eingerichtet. Ziel war es, Verfahren des Kinderschutzes auf allen Ebenen zu analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Anfang des Jahres 2020 wurden die Ergebnisse in einem Abschlussbericht vorgestellt. Mit dem Masterplan Kinderschutz werden weitere Ergebnisse des Abschlussberichts in die Tat umgesetzt. Den Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz finden sich in den folgenden Publikationen:
- Abschlussbericht Band I - Bericht und Empfehlungen (PDF: 2.342 KB)
- Abschlussbericht Band II - Materialien (PDF: 5.721 KB)
- Abschlussbericht - Kurzfassung (PDF: 426 KB)
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 12.07.2023
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