Hamburg

Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen beschlossen

Die Hamburger Akteure des Gesundheitswesens konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit und psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet, die nun umgesetzt werden sollen. Eine gemeinsam erarbeitete Handreichung soll dabei unterstützen, einrichtungsbezogene Schutzkonzepte zu entwickeln oder fortzuschreiben.

07.12.2023

Das Kinder- und Jugendalter ist von großen psychischen und körperlichen Veränderungen geprägt. Hinzu kommt, dass auch Ereignisse wie die Corona-Pandemie oder Kriege junge Menschen beeinflussen. In den letzten Jahren gibt es bei Kindern und Jugendlichen immer mehr Abklärungsbedarfe, ob Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung vorliegen.

Die Landeskonferenz Versorgung hat in einem Strategie- und Maßnahmenpapier die verabredeten Maßnahmen zusammengefasst, um den Schutz und den Erhalt der psychischen Gesundheit ebenso wie die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und zu verbessern. Zentrale Themenbereiche sind die Sensibilisierung und Entstigmatisierung, die Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Zugangs in Hilfe-, Unterstützungs- und Behandlungsangebote sowie die Weiterentwicklung und Vernetzung der Zusammenarbeit – gerade auch mit Blick auf bereits in den vergangenen Jahren auf den Weg gebrachten Maßnahmen.

Empfehlungen der Mitglieder der Landeskonferenz

  • Kinder und Jugendliche sowie Familien in schwieriger sozialer Lage soll der Zugang zu gesundheitlichen Angeboten erleichtert werden, indem sie bei der Konzeption von wohnortnahen, interdisziplinär und multiprofessionell gestalteten Versorgungs- und Beratungsformen berücksichtigt werden.
  • Der Austausch zwischen verschiedenen Berufsgruppen wird weiter gefördert, indem u. a. Überlegungen angestellt werden, wo bei bestehenden Kooperationsstrukturen im Rahmen der Hamburger Kooperationskonferenz der ambulante Sektor mit den ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsangeboten einzubeziehen und sicherzustellen ist.
  • Digitale Informations- und Versorgungsangebote sollen für die jeweiligen Zielgruppen (betroffene Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte) niedrigschwellig, kultursensibel, mehrsprachig und barrierefrei gestaltet, geprüft, verbreitet und ggf. weiterentwickelt werden.
  • Die ambulante Bedarfsplanung soll weiterentwickelt werden, u. a. durch eine gesonderte Planung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten der Bedarfsplanungs-Richtlinie gemäß den Vorschlägen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese müssen bislang aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemeinsam mit den Psychotherapeutinnen und -therapeuten für Erwachsene geplant werden.

Handreichung zur Erstellung von Schutzkonzepten

Darüber hinaus müssen alle Gesundheitsorganisationen in Hamburg, die Kinder und Jugendliche versorgen, sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten befassen. In enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Landeskonferenz sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis wurde eine Handreichung zur Erstellung von Schutzkonzepten erarbeitet.

Ziel dieser Handreichung ist

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen und Gewalt an Orten der Gesundheitsversorgung,
  • Ermutigung von Führungs- und Leitungskräften, eigene Schutzkonzepte zu initiieren, zu entwickeln oder fortzuschreiben,
  • Hilfe und Orientierung bieten, indem grundlegende Aspekte der Schutzkonzeptentwicklung thematisiert werden wie beispielsweise die Haltung einer Organisation, der Umgang mit Fehlern, die Bedeutung der Beteiligung von Mitarbeitenden, Kindern und Eltern und die Rolle der Führungskräfte,
  • Bestärkung darin, dass eine fortlaufende und kritische Auseinandersetzung mit Fragen des Kinderschutzes in der eigenen Einrichtung ein Qualitätsmerkmal darstellt.

Weitere Informationen

Quelle: Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Hamburg vom 30.11.2023

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