Baden-Württemberg

Land verlängert pandemiebedingte Ausnahmen bei Kita-Standards nicht

In einer gemeinsamen Zumeldung äußern sich die Kommunalen Landesverbände und der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur aktuellen Meldung, dass das Land die pandemiebedingte Ausnahmen bei Kita-Standards nicht verlängert.

03.08.2022

Zum angekündigten Maßnahmenkatalog des Kultusministeriums zur Bewältigung des nächsten Kindergartenjahres, erklärten der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg, Gudrun Heute-Bluhm, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Prof. Dr. Alexis von Komorowski und die Verbandsdirektorin des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Kristin Schwarz:

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden, gleichzeitig sind durch den russischen Angriffskrieg und die hieraus entstehenden Fluchtbewegungen neue Herausforderungen für die Kitas entstanden. Die Reduzierung von Öffnungszeiten, Schließung von Gruppen und der Abbau von Plätzen ist in weiten Teilen Baden-Württembergs bereits heute bittere Realität. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung kann vielerorts schon jetzt nicht mehr eingelöst werden. Und jedes einzelne Kind, dessen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung nicht erfüllt werden kann, ist eines zu viel.“

Das Maßnahmenpaket enthalte gute Ansätze. So werde das vom Kultusministerium vorgestellte Quereinsteiger-Programm grundsätzlich unterstützt. Jedoch werde auch an dieser Stelle noch mehr Flexibilität für erforderlich gehalten. Zugleich werde darauf hingewiesen, dass es Jahre dauern werde, bis dieses greife, da das Programm erst ab dem Kindergartenjahr 2023/24 starten soll. Deshalb reiche das Maßnahmenpaket nicht aus, um den bereits akuten Platzmangel in den Kitas kurzfristig in den Griff zu bekommen. Es brauche deshalb eine weitere Übergangslösung, heißt es in der gemeinsamen Zumeldung.

Deshalb werde die Entscheidung des Kultusministeriums, die bestehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Gruppengröße und dem Mindestpersonalschlüssel nicht fortzuschreiben, bedauert. Gerade in einer Zeit mit zahlreichen, sich parallel vollziehenden Krisen sei mehr Handlungsoptionen und Flexibilität für die Träger notwendig.

Das Machbare müsse Maßstab für politische Entscheidungen sein, so die Kommunal- und Landesverbände. Hervorgehoben werde müsse insbesondere, dass der Rechtanspruch auf Betreuung in der Kita mit diesen Vorgaben faktisch nicht mehr erfüllt werden könne. 

Hintergrund

Einrichtungen der Kinderbetreuung leiden bereits dramatisch am Fachkräftemangel. Das Kultusministerium hat in den vergangenen Monaten ein Maßnahmenpaket entwickelt, um diese Mangelsituation zu überwinden. Die Kommunen unterstützen auch viele der nun angekündigten Maßnahmen. Allerdings wäre es dringend erforderlich, die bis zum 31. August 2022 geltenden Flexibilisierungsmöglichkeiten zum Mindestpersonalschlüssel und zur Gruppengröße zu verlängern und zu vereinfachen.

Die Qualität der baden-württembergischen Kinderbetreuung belegt auch regelmäßig der Fachkräfteradar der Bertelsmann-Stiftung (PDF: 4,2 MB).

Quelle: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg vom 29.07.2022

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