Ukraine-Konflikt
Kriegsflüchtlinge aufnehmen – EU-Außengrenzen offen halten
Anlässlich des Angriffs Russlands auf die Ukraine gab Beate Rudolf, die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine Erklärung ab. Insbesondere hebt sie die Einhaltung der Menschenrechte hervor, was sich auch auf eine Aufnahme aller Geflüchteten bezieht – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder physischen Merkmalen.
03.03.2022
Der bewaffnete Angriff Russlands auf die Ukraine sei ein schwerwiegender Bruch des Gewaltverbots, eines fundamentalen Grundsatzes des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen, erklärte Beate Rudolf. Die militärische Gewalt bedrohe und verletze die Menschenrechte der Menschen in der Ukraine. Der Militärangriff werde von mehr als 70 UN-Menschenrechtsexpert(inn)en verurteilt, die auch langanhaltende Schäden befürchten: durch Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, Zwangsvertreibung von Zivilpersonen und Umweltzerstörung.
Jeder Mensch, der aus der Ukraine vor Krieg und Gewalt fliehe, habe ein Recht auf Schutz. Die enorme Hilfsbereitschaft der Bevölkerung im Grenzgebiet zur Ukraine, insbesondere in Polen, sei beeindruckend und sei ein starkes Zeichen der Humanität und des Bekenntnisses zu den universellen Menschenrechten, so Beate Rudolf.
In ihrer Erklärung ging die Direktorin des deutschen Instituts für Menschenrecht auch auf die Medienberichte ein, laut welchen Schwarzen Menschen zeitweilig die Einreise nach Polen verweigert worden sei. Sie hob hervor, dass die Menschenrechte dazu verpflichten, alle Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihren physischen Merkmalen, die Grenzen in die EU passieren zu lassen. Das gelte etwa auch für russische Staatsangehörige, Rom*nja, Studierende aus afrikanischen Ländern und für Geflüchtete, die in der Ukraine Schutz gefunden hatten. Auch beim Schutz von Kriegsflüchtlingen sei das Diskriminierungsverbot zu beachten. An den Grenzen dürfe es aber keine Priorisierung nach Nationalität oder Hautfarbe geben.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen gemeinsam den Kriegsflüchtlingen Schutz gewähren und die Staaten an den europäischen Außengrenzen unterstützen, so Beate Rudolf. Das Institut begrüße daher nicht nur die Ankündigung der Bundesregierung, Geflüchtete in Deutschland unbürokratisch aufzunehmen, sondern auch den Vorschlag der Europäischen Kommission, die „Massenzustromrichtlinie“ erstmals anzuwenden. Danach würden die Kriegsflüchtlinge unbürokratisch ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten.
Die Bundesregierung solle sich jetzt bei den anderen EU-Mitgliedstaaten dafür einsetzen, dass sie diesen Beschluss nicht nur mittragen, sondern auch großzügige Zusagen für die tatsächliche Aufnahme von Kriegsflüchtlingen machen. Angesichts der Prognosen des UN-Flüchtlingskommissariats und der Europäischen Kommission über die zu erwartende Anzahl von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sei dies dringend erforderlich.
Das Institut unterstreicht, dass die Menschenrechte unteilbar sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten seien daher aufgerufen und verpflichtet, die menschenrechtlichen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht und dem Europarecht auch gegenüber anderen Geflüchteten einzuhalten. Dies gelte derzeit insbesondere für die Geflüchteten, die an der belarussischen Grenze zu Polen ausharren, und für die Menschen, die aus Afghanistan fliehen. Auch sie flüchten aus einem Krisengebiet und vor Übergriffen und Terror. Die EU dürfe sie nicht vergessen.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 01.03.2022
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