Reform Kinderbildungsgesetz
Kita-Konsens für mehr Stabilität und Verlässlichkeit
Nordrhein-Westfalen erhöht die Grundfinanzierung für Kitas ab August 2027 um jährlich 200 Millionen Euro und stellt zusätzlich 1,5 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Die Reform soll die Kindertagesbetreuung im Land stabilisieren und mehr Verlässlichkeit bieten. Maßnahmen umfassen die Entlastung der Träger, Verbesserung der Personalsituation und den Abbau von Bürokratie.
12.11.2025
Das Paket sieht eine umfangreiche Entbürokratisierung und Flexibilisierung, eine mit zusätzlichen mindestens 50 Millionen Euro jährlich unterlegte Personaloffensive und eine dauerhafte Finanzstabilisierung vor. Dafür erhöht das Land die Grundfinanzierung ab 1. August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro. Für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr werden zusätzlich 200 Mio. Euro pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Darüber hinaus stellt das Land insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung.
An dem Austausch in Düsseldorf nahmen neben der Kinder- und Familienministerin Josefine Paul Spitzenvertreter des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistags, des Städtetags, der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche und der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege teil. Das Treffen ist ein wichtiger Meilenstein im Prozess zur Reform des KiBiz. Mit der Reform soll die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen auf ein neues, stabileres Fundament gestellt werden, das vor allem den Kindern und Eltern mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit bieten soll.
In dem vertrauensvollen Austausch bekräftigten alle Beteiligten, Verantwortung für eine partnerschaftliche Lösung zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Systems zu übernehmen. Die Partner*innen begrüßen insbesondere die im Eckpunktepapier beabsichtigte grundsätzliche Entlastung der Träger und der Mitarbeitenden in den Einrichtungen, etwa durch Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation, angepasste Betreuungszeiten sowie den Abbau von Bürokratie.
Darüber hinaus unterstrichen die Partner*innen, dass insbesondere eine auskömmliche Finanzierung eine Grundvoraussetzung für die qualitative und strukturelle Weiterentwicklung des Betreuungssystems sei. Nur so könne langfristig ein stabiles Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebot für alle Kinder gewährleistet werden. Das Land hatte die Landesmittel in den letzten 15 Jahren bereits enorm erhöht: um rund 4,5 Milliarden Euro von 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 5,8 Milliarden in 2025.
Das Eckpunktepapier (PDF: 378 KB) soll nun in das Gesetzgebungsverfahren überführt werden.
Quelle: Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen 10.10.2025
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