Prävention
Kinderschutzkonzepte in Sportvereinen
Die Veröffentlichung der Fallstudie der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zeigt massive Kinder- und Menschenrechtsverletzungen im Sportbereich. Die Kindernothilfe betont deshalb die Bedeutung der Schutzkonzepte für Sportvereine und fordert die Einführung einer Pflicht.
19.10.2022
„Vereine sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport sind ein elementarer Freizeitort für Kinder und Jugendliche, die dort vor jeglicher Gewalt geschützt werden müssen“, betont Niklas Alof, Programm Manager Sport der Kindernothilfe. Die Kinderrechtsorganisation arbeitet seit einigen Jahren mit Vereinen zusammen und entwickelt mit ihnen nachhaltige Kinderschutzkonzepte.
Kinder müssen am Prozess beteiligt werden, um sie wirklich sicher schützen zu können
Die Kindernothilfe hat rund 800 Organisationen in mehr als 35 Ländern bei der Umsetzung von Kinderschutzsystemen beraten und begleitet und nutzt diese langjährige Erfahrung und Expertise auch bei Sportvereinen in Deutschland. Vereine wie der VfL Bochum 1848, SV Werder Bremen oder Bayern München haben bereits eigene Schutzkonzepte entwickelt, ebenso Vereine aus dem Breitensport sowie Verbände. „Unser Ziel ist es, Kinderrechte zu stärken – in der Prävention, Intervention und Aufarbeitung“, so Niklas Alof. Die Kindernothilfe zeichnet sich dadurch aus, dass sie Kinder und Jugendliche in diesen Prozess stark einbezieht. „Durch ihre Beteiligung werden die Maßnahmen besonders passend und wirkungsvoll. Nur so können Mädchen und Jungen im Sportbereich sicher geschützt werden“, sagte Niklas Alof. Zum Beispiel werden sie in der Prävention gefragt, welche Meldewege sie bei Verdachtsfällen nutzen würden oder wie sie sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Erwachsenen vorstellen.
Außerdem werden in den Vereinen Kinderschutzbeauftragte ausgebildet, die für jegliche Beschwerden oder Beobachtungen im Rahmen von körperlicher, emotionaler sowie sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Vereinswesen ansprechbar sind – für Kinder, Jugendliche, Trainer:innen sowie Eltern.
Abschließend sagte Niklas Alof:
„Wir wissen davon, dass Gewalt- und Missbrauchsfälle durch die entwickelten Schutzkonzepte verhindert werden konnten. Das macht mehr als deutlich, dass Schutzkonzepte in Sportvereinen verpflichtend sein müssten,“
Weitere Informationen
- Mehr Informationen: Website der Kindernothilfe.
- Über die Publikation: Fallstudie zu sexualisierter Gewalt im Sport
Quelle: Kindernothilfe e.V. vom 28.09.2022
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