Kurzbericht
Kinderschutz während der Corona-Pandemie
Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund veröffentlicht einen neuen Kurzbericht zu den Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter im Zeitraum Mai bis Oktober 2020.
11.03.2021
Um aktuelle und belastbare Daten über das Handeln der Jugendämter im Kinderschutz in Corona-Zeiten zu erhalten, lässt das Bundesfamilienministerium seit Mai 2020 Daten zu den durchgeführten Gefährdungseinschätzungen erfassen. Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut (DJI)/TU Dortmund wertet Ergebnisse der mindestens noch bis Mai 2021 laufenden „8a-Zusatzerhebung 2020“ kontinuierlich aus. Dr. Jens Pothmann – heutiger Leiter der DJI-Abteilung „Jugend und Jugendhilfe“ – und AKJStat-Geschäftsführer Dr. Thomas Mühlmann haben dazu in der aktuellen Ausgabe von KomDat Ergebnisse zu den Entwicklungen bis zum Juli 2020 publiziert. Ein neuer Werkstattbericht der AKJStat aktualisiert diese Ergebnisse und erweitert den Analysezeitraum bis einschließlich Oktober 2020.
5% mehr Fälle bearbeitet
Ein zentrales Zwischenergebnis der Zusatzerhebung ist, dass die rund 200 an der Erhebung teilnehmenden Jugendämter im genannten Zeitraum des letzten Jahres insgesamt knapp 5% mehr „8a-Verfahren“ durchgeführt haben als im selben Zeitraum des Jahres 2019. Da bereits in den Vorjahren die Fallzahlen stetig gestiegen sind, wurde damit etwa eine Größenordnung erreicht, wie sie auch ohne den Einfluss der Corona-Pandemie zu erwarten gewesen wäre, wenn sich dieser Trend fortgesetzt hätte. Während der zunehmenden Öffnung von Institutionen und stetigen Verringerung der Kontaktbeschränkungen im Juni 2020 zeigt sich in den aktualisierten Ergebnissen inzwischen ein möglicher „Nachholeffekt“, wie er teilweise erwartet worden war. Auch im Oktober 2020 haben die Jugendämter eine überproportionale Zahl von Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdungen bearbeitet, die entweder auf einen Anstieg von Gefährdungssituationen oder auf verspätet und daher gehäuft auftretende Hinweise hindeuten könnte.
Dunkelziffer könnte deutlich höher liegen
Dass das Volumen wahrgenommener und bearbeiteter Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdungen insgesamt nicht noch stärker gestiegen und in mehr als einem Viertel der Jugendamtsbezirke sogar gesunken ist, ist aber laut Untersuchung auch kritisch zu betrachten. So legt der aktuelle, teilweise noch vorläufige Forschungsstand anderer Studien zu diesem Thema den Schluss nahe, dass die Corona-bedingten Kontaktbeschränkungen zu einem Anstieg von Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche geführt haben könnten. Zumindest diejenigen Jugendämter, die gleichbleibende oder geringere Fallzahlen verzeichnen, haben daher möglicherweise eine gestiegene Anzahl von Gefährdungen bislang nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Gleichzeitig legen die Befunde aber auch nahe, dass vielerorts die Kommunikations- und Kooperationsstrukturen im Kinderschutz auch während der Pandemie aufrechterhalten wurden.
Weitere Informationen
Der Bericht „Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie" ist auf den Seiten des AKJStat abrufbar.
Quelle: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund vom 24.02.2021
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