Kinderrechte
Kinderrechte ins Grundgesetz: Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Abschlussbericht vor


Der Koalitionsvertrag sieht es vor, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die im Sommer 2018 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihren Abschlussbericht dazu vorgelegt. Darin schlägt sie auch vor, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten.
01.11.2019
Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Klarer Auftrag im Koalitionsvertrag
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Der Koalitionsvertrag enthält einen klaren Auftrag, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das setzen wir jetzt um. Basierend auf den Empfehlungen der Arbeitsgruppe werde ich noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur ausdrücklichen Aufnahmen von Kindesgrundrechten in Artikel 6 Grundgesetzvorlegen. Hierdurch senden wir ein ganz wichtiges Signal aus, denn das Grundgesetz ist die Basis der Werteordnung unserer Gesellschaft. Wir wollen damit verdeutlichen, welchen hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte für uns haben. Mein Ziel ist es dabei, eine ausgewogene Regelung vorzulegen, die sich harmonisch in das Grundgesetz einfügt. Dabei geht es nicht darum, Elternrechte und die Elternverantwortung zu beeinträchtigen. Wir müssen eine Lösung finden, die die nötigen 2/3-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erreichen kann.“
Die Arbeitsgruppe hat sich mit vier möglichen Regelungselementen eines Kindergrundrechts befasst:
- Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines Entwicklungsgrundrechts
- Verankerung des Kindeswohlprinzips
- Beteiligungsrechte des Kindes
- Ergänzendes Staatsziel der Schaffung kindgerechter Lebensbedingungen
Formulierungsvorschläge für den Gesetzestext
In ihrem Bericht gibt die Arbeitsgruppe der Politik mehrere Varianten an die Hand, mit welchen Formulierungen Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Die Arbeitsgruppe spricht sich für Artikel 6 Grundgesetz als Standort für die Kinderrechte aus. Hier sind schon heute das Eltern- und Familiengrundrecht geregelt, mit denen die Kinderrechte in einem engen Zusammenhang stehen.
Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe findet sich auf der Webseite des BMJV.
Hintergrund
Der Koalitionsvertrag sieht vor: „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.“
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde im Sommer 2018 eingesetzt und hat sieben Mal getagt. Den Vorsitz führte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Für die Bundesländer waren die Justiz und Familienressorts beteiligt (Ausnahme: Sachsen-Anhalt). Für den Bund haben neben dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, und das Bundeskanzleramt teilgenommen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25.10.2019
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