Kinderrechte

Kinderrechte ins Grundgesetz – Berlin schließt sich Brandenburgs Bundesratsinitiative an

Der Berliner Senat hat beschlossen, dem Antrag des Landes Brandenburgs, Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben, beizutreten. Ziel ist es, die Grundrechte der Kinder, vor allem deren besonderen Schutz durch Staat und Gesellschaft, ausdrücklich in der Verfassung zu verankern. Es geht insbesondere um den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren.

01.12.2017

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „In der Berliner Verfassung haben wir die Rechte der Kinder bereits 2010 ausdrücklich benannt. Es ist höchste Zeit, dass dies auch auf Bundesebene geschieht. Denn damit wird verdeutlicht, dass auch Kinder Träger eigener Rechte sind und ihre Interessen maßgeblich zu beachten sind. Sie sind nicht einfach nur Gegenstand von elterlicher Rechtsausübung.“

Bisher weist das Grundgesetz Kindern kein eigenes Grundrecht zu. Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 besagt lediglich: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Die Stärkung von Kinderrechten war in der Vergangenheit bereits mehrfach Thema im Bundesrat. Der Brandenburger Antrag fordert die künftige Bundesregierung nun dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, „der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht, um die Rechtstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern klarer zum Ausdruck zu bringen“.

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 23.11.2017

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