Jugendpolitik
Kinderrechte ins Grundgesetz – Berlin begrüßt Bundesratsinitiative
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In der Berliner Verfassung sind die Rechte der Kinder bereits ausdrücklich benannt, nun sollen sie auch im Grundgesetz verankert werden. Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, begrüßt die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen dazu und sichert ihre Unterstützung zu.
04.04.2017
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)" wurde am 31.03.2017 im Bundesrat vorgestellt. Er sieht vor, einen neuen Absatz 5, der die Grundrechte von Kindern ausdrücklich benennt, in Artikel 6 des Grundgesetzes einzufügen.
Senatorin Scheeres: "Ich begrüße die Initiative von Nordrhein-Westfalen sehr. Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Sie bedürfen unseres Schutzes und unserer Fürsorge. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst. In der Berliner Verfassung haben wir die Kinderrechte deshalb bereits 2010 verankert. Jetzt möchten wir den Kindern auch durch ihre explizite Nennung im Grundgesetz den Rücken stärken. "
Bisher weist das Grundgesetz Kindern kein eigenes Grundrecht zu. Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 besagt lediglich: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
Durch einen neuen Absatz, der in Artikel 6 GG eingefügt wird, sollen die Grundrechte von Kindern ausdrücklich benannt werden. Damit wird verdeutlicht, dass auch Kinder Träger von Grundrechten sind und ihre Interessen maßgeblich zu beachten sind. So sind sie zum Beispiel bei der Stadt-und Verkehrsplanung oder im Bildungs- und Gesundheitsbereich immer mit in den Blick zu nehmen, um kindgerechte Lebensbedingungen zu erhalten.
Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 31.03.2017
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