Aktionsbündnis

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Das Aktionsbündnis Kinderrechte kritisiert die Tatenlosigkeit der Bundesregierung: Über ein Jahr ist es her, dass die Diskussion eines gemeinsamen Formulierungsvorschlags der Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz angestoßen wurde.

03.12.2020

Vor genau einem Jahr hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Vorschlag vorgelegt, dessen Diskussion hinter verschlossenen Türen ins Stocken geraten ist. Die Tatenlosigkeit der Regierungsverantwortlichen führt dazu, dass ein parlamentarisches Verfahren schon aus zeitlichen Gründen kaum noch in dieser Legislatur­periode zu einem Abschluss gebracht werden kann.

Kinder brauchen klare Signale

„Den Kindern in Deutschland hilft es nicht weiter, wenn das Thema in immer neuen Arbeitskreisen diskutiert und vertagt wird. Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie brauchen Kinder jetzt ein klares Signal, dass ihre Interessen und Bedürfnisse ernst genommen werden und über Parteigrenzen hinweg die Verwirklichung ihrer Rechte vorangebracht wird. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, zügig voranzutreiben“, so die Organisationen in Berlin.

Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) betont noch einmal nachdrücklich, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz sein muss. Gleichzeitig weist das Aktionsbündnis darauf hin, dass die von Bundesjustizministerin Lambrecht am 26. November 2019 vorgeschlagene Formulierung den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht deutlich genug zum Ausdruck bringt. Insbesondere bei der Formulierung zur Beteiligung von Kindern, fällt der Vorschlag sogar hinter die geltende Rechtslage zurück.

Beteiligungs- und Entwicklungsrechte nötig

Aber gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation der Corona-Krise wird deutlich, dass neben den Schutzrechten der Kinder auch ihre Beteiligungsrechte und das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung im Grundgesetz verankert werden müssen. Nur so kann sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes und der Länder als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der „besten Kinderinteressen“ nachhaltig beeinflusst und damit die Lebenssituation der Kinder konkret verbessert werden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist.

Deshalb gilt es, wie im Koalitionsvertrag festlegt, echte Kindergrundrechte zu schaffen. Nur so kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention in Deutschland entgegengewirkt werden. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist zudem unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

Quelle: Deutsches Komitee für UNICEF vom 26.11.2020

Redaktion: Miriam Gill

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