Deutsches Kinderhilfswerk

Kinderkommission – Impulse für ein kindgerechtes Deutschland

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der neuen Kinderkommission des Deutschen Bundestages deutliche Impulse für ein kindgerechtes und kinderfreundliches Deutschland. Dazu gehören aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein konsequentes Eintreten für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und Initiativen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Außerdem sollten die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Chancengerechtigkeit im Bildungswesen sowie die Umsetzung des in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangs des Kindeswohls für alle Kinder zu den Kernthemen der Kinderkommission gehören.

24.03.2022

„Die Kinderkommission hat in den letzten Legislaturperioden an vielen Stellen gute Arbeit geleistet und immer wieder hilfreiche Anregungen gegeben, wie Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Land werden kann. Durch zahlreiche Anhörungen, Expertengespräche und Initiativen hat es die Kinderkommission geschafft, kinder- und jugendpolitische Themen im Deutschen Bundestag zu platzieren, die ansonsten nicht auf die Tagesordnung gekommen wären. Gleichzeitig wünschen wir uns eine Stärkung der Kinderkommission beispielsweise durch weitergehendere Antragsrechte, damit sie in ihrer Arbeit effizienter und wirksamer wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Konstituierung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz

„Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zudem die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz an, um die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. In diesen Gesetzgebungsprozess muss sich die Kinderkommission einbringen und gemeinsam mit den Kinderrechtsorganisationen für eine möglichst weitreichende Formulierung streiten“, so Krüger weiter.

Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

In ihrer Arbeit sollte sich die Kinderkommission auch an den Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes orientieren und so u.a. für eine nationale, umfassende, ressortübergreifende Strategie für Kinderrechte eintreten. Der Ausschuss hat in der Vergangenheit immer wieder mit deutlichen Worten Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland angemahnt. So zeigte sich der Ausschuss in seinem letzten Bericht enttäuscht darüber, dass Deutschland Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz aufgenommen hat. Kernpunkt der Kritik war auch die hohe Kinderarmut in Deutschland.

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Redaktion: Uwe Kamp

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