Brandenburg

Kinder und Jugendliche schreiben am Kinder- und Jugendgesetz mit

In Brandenburg entsteht derzeit ein Kinder- und Jugendgesetz. Dieses soll den Kinderschutz besser regeln. An der Gesetzgebung sind viele beteiligt: Kommunale Spitzenverbände, Trägerverbände, Landes- Kinder- und Jugendausschuss, Landeskitaelternbeirat, LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände und andere mehr, vor allem aber auch Kinder und Jugendliche.

31.05.2023

Im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das seit Juni 2021 in Kraft ist, wurden eine Vielzahl von Vorschriften geändert. Diese Bundesgesetzgebung muss auf Landesebene umgesetzt werden. Das künftige Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz vereint drei erforderliche Gesetzvorhaben:

  • Umsetzung der Reformen der Vorschriften im SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz,
  • damit verbundene, erforderliche Änderungen im Ersten Gesetz zur Ausführung des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe. Das bislang geltende Gesetz wird mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgelöst,
  • Kinderschutzgesetz für das Land Brandenburg mit einheitlichen Standards, das das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt (Vorhaben im Koalitionsvertrag).

Brandenburg in der Vorreiterrolle

Brandenburg ist bundesweit ein Vorreiter mit dem Gesetzesvorhaben und der breiten gesellschaftlichen Beteiligung am Gesetzentwurf.
Konkret geht es um:

  • besseren Kinder- und Jugendschutz (auch vor Extremismus),
  • Errichtung von Ombudsstellen,
  • Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen (Hilfen zur Erziehung),
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderungen oder drohender Behinderung (inklusive Kinder- und Jugendhilfe) sowie
  • Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen (bei Antragsverfahren für Kinder- und Jugendlich mit Behinderungen und ihre Eltern),
  • mehr Prävention vor Ort, mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien,
  • Beteiligung junger Menschen im Hilfeplanverfahren (Hilfen zur Erziehung),
  • Beratungsstellen mit Recht auf unabhängige Beratung

Breiter Beteiligungsprozess

In Vorbereitung auf den vorliegenden Gesetzentwurf wurde – unmittelbar nach Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes ­– landesweit ein breiter Beteiligungsprozess gestartet: mit Trägerverbänden, Kinderschutzverantwortlichen in Verbänden, Netzwerken und Fachstellen, Stiftungen, Beratungs- und Ombudsstellen, Fachverbänden, Gremien, Wissenschaftseinrichtungen u.v.a.m. In einer ersten Phase wurde mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise/kreisfreien Städte) unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände analysiert und diskutiert, wo und in welcher Form Rechtssetzungsbedarf auf Landesebene besteht. In einer zweiten Phase wurden der Landes-Kinder- und Jugendausschuss und seine Unterausschüsse beteiligt. Schließlich hat die Landes- Kinder- und Jugendbeauftragte, Katrin Krumrey im Rahmen einer dritten Phase Kinder und Jugendlichen beteiligt, es gab eine Online-Befragung sowie zwei Workshops mit Kindern und Jugendlichen.

Beteiligungsworkshops mit Kindern und Jugendlichen

Junge Menschen haben sich dazu – gemeinsam mit Mitarbeitenden des Bildungs- und Jugendministeriums – bereits zweimal zu Beteiligungsworkshops getroffen. Die Jugendlichen wurden darüber informiert, wo sich ihre Forderungen und Ideen im Gesetzentwurf wiederfinden und diskutierten anschließend weitere Verbesserungsvorschläge.

Tyler Weidner, Jugendbeirat Templin: „Ich freue mich, dass das Beteiligungsrecht junger Menschen nun auch auf der Landesebene klar definiert werden soll. Ich fordere aber, dass es keine Soll- sondern eine Mussvorschrift wird“.

Dennis Lehnert, Kinder- und Jugendhilfe Landesrat: „Ich finde gut, dass junge Menschen bei den ‚Hilfen zur Erziehung‘ künftig besser in ihren Jugendhilfeplangesprächen gehört werden sollen.“

Fazit aller Beteiligten: Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am Gesetzentwurf ermöglicht ein Gesetz, das tatsächlich auf die und mit den Interessen junger Menschen abgestimmt ist.

Katrin Krumrey, Brandenburgs Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte: „Ich stehe dafür, dass die Beteiligung und die Interessen der jungen Menschen ernst genommen werden und ihre Forderungen tatsächlich ins Brandenburger Kinder- und Jugendgesetzes einfließen werden. Es macht mich stolz, dass Brandenburg als eines der ersten Bundesländer das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes umfangreich ausführt.“ 

Die Beteiligung geht weiter: Der Gesetzentwurf ist im MBJS-Internet veröffentlicht, samt einem Formular zur Beteiligung. Jede und Jeder ist aufgefordert, seine Ideen einzubringen. Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz soll ab dem 1. Januar 2024 gelten. Einzelne Vorschriften können auch — wenn dies geboten und sachgerecht ist — zeitlich verzögert später in Kraft treten.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg vom 11.05.2023 und 22.05.2023

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