Nordrhein-Westfalen

Kabinett beschließt Entwurf für ein Kinderschutzgesetz

Am 9. November wurde der Entwurf für ein Kinderschutzgesetz beschlossen und geht somit in die Verbändeanhörung. Mit dem Gesetzentwurf greift die Landesregierung die aktuellen politischen und fachlichen Forderungen an einen wirksamen Kinderschutz auf und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen.

17.11.2021

Familienminister Stamp erklärte in Düsseldorf: „Wir möchten, dass Nordrhein-Westfalen das bundesweit modernste Kinderschutzgesetz bekommt und den Kinderschutz beständig weiterentwickeln. Wir haben als Landesregierung – und ich persönlich als Familienminister und Familienvater – das Ziel, auch in Zukunft alles dafür zu tun, dass Kinder und Jugendliche sicherer aufwachsen können. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung ist mit großem Leid für die betroffenen Kinder und Jugendlichen verbunden. Die grausamen Fälle sexualisierter Gewalt in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach haben uns als Gesellschaft schmerzhaft vor Augen geführt, dass wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt erheblich verstärken müssen“.

Kernaussagen des Gesetzentwurfs

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen fachliche Mindeststandards zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) beachtet werden, sowie interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz in allen Jugendamtsbezirken aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden. Daneben werden Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert und eine umfassende Qualifizierungsoffensive für das Fachpersonal angeboten. Weiterhin sollen im Turnus von fünf Jahren ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden. Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung in der Praxis wird es eine landesseitige Stelle geben. Daneben sollen den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung verholfen werden.

Finanzierung steht nun auf rechtlichem Fundament

Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Die Gesamtausgaben der Neuregelungen werden für das Jahr 2022 auf 43,2 Millionen Euro, für 2023 auf 70,6 Millionen Euro und für 2024 auf 70,9 Millionen Euro prognostiziert. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren insgesamt 184,7 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes. Im Anschluss an die Kabinettentscheidung wird nun die Verbändeanhörung eingeleitet, in der alle relevanten Akteure Stellungnahmen abgeben können.

„Dieser Gesetzentwurf ist als wichtiger Einstieg in einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz zu verstehen. Er ist darauf ausgelegt, über längere Zeit weiterentwickelt zu werden. Dazu wird das Land seinen intensiven Austausch mit Wissenschaft, Kommunen, Trägern, Verbänden sowie mit Kindern und Jugendlichen selbst fortsetzen und das Gesetz fortlaufend evaluieren. Nordrhein-Westfalen unterstreicht damit seine bundesweit führende Rolle bei der Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Wir haben als Gesellschaft die Aufgabe, den Schwächsten in unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen, den bestmöglichen Schutz und die größtmögliche Hilfe zu geben. Gehen wir diesen Weg gemeinsam“, appellierte Familienminister Joachim Stamp.

Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2021

Redaktion: Alena Franken

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